Warum nur ist die Münchener Mobilfunk-Standortkarte um so viel ergiebiger als die Standortdatenbank der RegTP? Der unübersehbare Unterschied zwischen dem Datenschutz auf Bundes- und Landesebene (mehr dazu hier) ließ uns keine Ruhe. Und so klopften wir beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz an, ob er uns nicht erklären könne, warum die einen den Standort von Mobilfunksendern mit Ross und Reiter nennen, die anderen sich aber zieren wie pubertierende Teenager. Um es vorweg zu nehmen: Diese Frage wurde uns nicht beantwortet. Der Brief des Bundesbeauftragten (PDF, 22 KByte) macht jedoch deutlich, dass die absichtlich ungenaue Standortangabe der RegTP tatsächlich den Zweck hat, den Vermietern von Standorten eine gewisse Anonymität zu sichern. Über die Münchener Standortkarte wollte der Bundesbeauftragte nichts sagen, da hierfür der unabhängige und allein dem Gesetz unterworfene Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig sei (7.4.04-ll).
