Digitaler Behördenfunk, quo vadis?

Auf der Konferenz der Länder-Ministerpräsidenten am 18. Dezember 2003, soll’s Kanzler Schröder wieder einmal richten: Der bislang noch gutmütig analoge aber hoffnungslos veraltete Behördenfunk (Polizei, Feuerwehr, Zoll u. ä.) soll nach jahrelangem Gezerre endlich bundsweit durch einen einheitlichen digitalen Behördenfunk abgelöst werden. Drei Systeme konkurrieren um die Gunst der Politiker: Tetra, Tetrapol und GSM-BOS. Schlägt auch dieser Versuch fehl, einen Finanzierungsplan zu finden, dem der Bund und die Länder zustimmen, droht Deutschland ein Systemwirrwarr. In diesem Fall fährt Deutschland im Europa der zwei Geschwindigkeiten dann fast alleine in der B-Klasse. Mehr über den Leidensweg des digitalen Behördenfunks in Deutschland und darüber, was Mobilfunkgegner von welchem der Kandidaten zu erwarten haben, lesen Sie hier. Ein Beraterskandälchen ist auch mit dabei.

Behördenfunk

Der Behördenfunk wird von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt. Dazu gehören z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Zoll, Verfassungsschutz und Bundesgrenzschutz.

Bis Ende 2005 hätte Deutschland einen bundesweit einheitlichen digitalen Behördenfunk bekommen sollen, gerade rechtzeitig, um das sportliche Großereignis des Jahres 2006, die Fußball-WM (der Männer), sicherheitstechnisch besser in den Griff zu kriegen. Doch dieser Beschluss der Innenministerkonferenz vom 24. November 2000 hat nur noch minimale Überlebenschancen. Denn heute, drei Jahre später, wird hinter den Kulissen noch immer kräftig darum gefeilscht, welches der drei konkurrierenden digitalen Funksysteme nun endlich zum Zuge kommen darf und wie sich Bund und Länder die Kosten von etwa 4 Mrd. Euro bis 6 Mrd. Euro teilen sollen. Schön wäre es, spielte auch die Debatte über das gesundheitsschädigende Potenzial von Digitalfunksystemen eine nennenswerte Rolle bei den Erklärungsversuchen für die enorme Überdehnung des einst beschlossenen Zeitplans.

Drei konkurrierende Digitalfunksysteme und ein “Beraterskandal”

Zur Diskussion stehenden derzeit in Deutschland drei Digitalfunksysteme:

  • Tetra (Motorola)
  • Tetrapol (EADS)
  • GSM-BOS (Vodafone)
  • Sie alle erfüllen mehr oder weniger den gewünschten Zweck, Unterschiede liegen eher im Detail, bei den prognostizierten Kosten und bei landestypischen Vorlieben. So wird den südlichen Bundesländern ein Trend zu Tetrapol nachgesagt, während der Norden der Republik eher mit Tetra liebäugeln soll. Sogar einen der derzeit so beliebten “Beraterskandale” sollen sich die deutschen Innenminister in Sachen digitaler Behördenfunk geleistet haben. Ließen sie doch von zwei Beratungsfirmen Gutachten über die Einführung des neuen Funks basteln – und übersahen dabei, dass die Berater kapitalseitig ausgerechnet mit Anbietern eben dieses neuen Digitalfunks verbandelt waren, besonders innig mit dem Tetra-Lager um Motorola [1]  – aber das ist wieder eine andere Geschichte, um die sich andere kümmern mögen.

    Bis zu 20 000 zusätzliche Digitalfunksender

    Tetra

    Tetrapol

    Belgien

    Frankreich

    Finnland

    Rumänien

    Großbritannien

    Schweiz

    Italien

    Slowakei

    Niederlande

    Spanien

    Norwegen

    Tschechien

    Österreich

     

    Polen

    Portugal

    Schweden

    Aus mobilfunkkritischer Sicht betrachtet bringt der geplante digitale Behördenfunk neben unbestrittenen sicherheitstechnischen Vorteilen (z. B. Abhörsicherheit) vor allem eines: Eine weitere Zunahme der Strahlungsbelastung mit gepulsten Sendersignalen. Keines der drei Systeme arbeitet ungepulst, so wie dies beim derzeitigen analogen Behördenfunk der Fall ist.

    Für das Funksystem Tetra hat die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH), Aachen, bereits im Februar 2000 eine Netzmodellanalyse vorgelegt [1]. Diese Analyse prognostiziert einen bundesweiten Bedarf von 3986 Standorten für Tetra-Sendemasten, davon 1772 innerhalb von Städten (7 Antennen je Mast) und 2214 im Umland (4 Antennen je Mast). Die Zahlen gelten unter der Annahme, dass für die flächendeckende Versorgung 40 m hohe Funkmasten zur Verfügung stehen, kürzere Masten bedeuten zusätzliche Standorte. Ein Beispiel: Wenn die genannten Zahlen zutreffen, erwartet das Bundesland Sachsen einen Bedarf von 205 Tetra-Sendemasten, die geforderten 40 m schaffen dort gegenwärtig aber gerade mal 20 Masten. Sollte Tetra bundesweit eingeführt werden, sind deshalb 5000 oder mehr Standorte eine durchaus realistische Abschätzung. Es könnten aber noch weit mehr werden, denn wenn die besonders von Feuerwehren gewünschte Funkalarmierung mit Quittungsfunktion (Paging) von Tetra bereitgestellt werden soll, sind insgesamt rd. 20 000 Standorte vonnöten [2].

    Halbwegs konkretes Zahlenwerk wie bei Tetra haben wir beim Stöbern im Internet zu Tetrapol nicht gefunden. Dem EADS-System wird jedoch eine fast doppelt so hohe Senderreichweite wie Tetra zugeschrieben. Gemäß EADS sollen deshalb auch nur halb soviele Senderstandorte erforderlich sein.

    GSM-BOS ist eine spezielle Variante des öffentlichen GSM-Funknetzes. Und weil die bereits vorhandene Infrastruktur des D2-Netzes auch von GSM-BOS genutzt werden kann, kommt dieses Funksystem nahezu ohne zusätzliche neue Standorte aus. So gesehen wird Vodafone auf den ersten Blick fast schon zum Weggefährten. Bereits der zweite Blick aber macht klar: Mit GSM-BOS werden alle Anwohner im Umkreis von D2-Basisstationen die Suppe auslöffeln müssen, die ihnen womöglich von Seiten der Politik eingebrockt wird. Denn die Auslastung dieser Stationen wird zwangsläufig zunehmen und damit die Strahlendosis (Strahlungsintensität x Einwirkungsdauer), der die Anwohner tagtäglich ausgesetzt sind.

    GdP warnte 2002 vor Gesundheitsrisiken des Digitalfunks

    Sehr geehrter Herr Dr. Böse,

    von der "Police Federation of England and Wales" erfuhren wir, im Hinblick auf das dort eingeführte - auf Tetra basierende - Airwave-System, dass gesundheitliche Risiken, die von der pulsierenden Strahlung dieses Systems ausgehen, nicht ausgeschlossen werden können. Unabhängige englische Wissenschaftler haben dies bestätigt. Die gesundheitlichen Gefahren, denen die Nutzer dieser Technik ausgesetzt sind, entstehen nach Meinung der Wissenschaftler durch gefährliche Strahlungen, die das Hirngewebe angreifen und Leukämie und Lymphome erzeugen können.

    Auch in Deutschland gibt es zu dem derzeit in Aachen im Test befindlichen Tetra-System offensichtlich noch keine gesicherten Erkenntnisse, die ein Gesundheitsrisiko für die Anwender dieser Technik ausschließen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nämlich zwei Projekte, in denen die gesundheitlichen Risiken, die von einem Tetra-System ausgehen können, erforscht werden sollen, gestartet. Untersuchungen an Menschen sind nicht bekannt, so die BAuA. Diese Projekte sollen im März 2004 abgeschlossen sein.

    Bisher wurden zwar umfangreiche Untersuchungen zu den Kosten, zur Technik und zu den Infrastrukturinvestitionen, jedoch nicht zu Gesundheitsrisiken durchgeführt.

    Die GdP fordert daher die IMK auf, in ihrer Entscheidung, welches System eingesetzt werden soll, auch die Folgen der Technik auf die menschliche Gesundheit abzuschätzen und zu berücksichtigen. Eine Risikobewertung ist hier besonders dringlich.

    Dabei sollte sich die Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und noch vor der bundesweiten Einführung und Anwendung eines neuen Systems erfolgen. Ansonsten werden Fakten und wirtschaftliche Zwänge geschaffen, die hohe Anforderungen an die Beweiskraft von Argumenten zu ihrer möglicherweise gebotenen Einschränkung zur Folge hätten.

    Die GdP bleibt bei ihrer Forderung, die analoge Funktechnik für die BOS durch einen modernen digitalen Sprach- und Datenfunk zu ersetzen. Dabei unterstreicht die GdP ausdrücklich die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einführung dieses Systems. Die über die "Police Federation of England and Wales" gewonnenen Erkenntnisse wertet die GdP jedoch als deutliche Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefahren und hinreichenden Anlass für vorsorgliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.

    Die GdP erwartet, vor einer Systementscheidung durch die IMK, eine sorgfältige Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren, die von diesen Systemen u. a. beim Betrieb von Fahrzeugfunkgeräten in bzw. an Fahrzeugen und beim Betrieb von Handfunkgeräten ausgehen können.

    In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Konrad Freiberg

    Im August 2002 schreckte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf mit der Meldung “GdP warnt vor Gesundheitsrisiken durch neuen Digitalfunk”. Auslöser dafür waren Berichte aus England, wonach Polizisten, die dort bereits seit längerem mit Tetra-Funkgeräten ausgestattet sind, über Gesundheitsschäden klagten. Die GdP fackelte nicht lange: Am 2. August 2002 schrieb Konrad Freiberg, Bundesvorrsitzender der GdP an den Bremener Innensenator Dr. Kuno Böse, seinerzeit amtierender Vorsitzender der ständigen Innenministerkonferenz (IMK), und forderte u. a. eine Risikobewertung des Digitalfunks (den Wortlaut des Briefes können Sie im Textkasten nachlesen).

    Aus der Antwort von Dr. Böse rezitiert Horst Müller vom Bundesvorstand der GdP fürs IZgMF: In seinem Antwortschreiben weist der IMK-Vorsitzende darauf hin, dass die Wahrnehmung der GdP, in der bisherigen und aktuellen Diskussion um die Einführung des Digitalfunks würden die finanziellen Fragen im Vordergrund stehen, zutreffend sei. Daraus könne aber nicht der Rückschluss gezogen werden, dass eine mögliche Gefährdung der Nutzer dieses Systems nicht geprüft werde. Wie auch bei der Einführung anderer neuer Techniken lege die IMK auch bei der Einführung des Digitalfunks großen Wert darauf, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Dies sei eine der Aufgaben des seit mehreren Jahre laufenden Pilotprojekts "Digitalfunk Aachen". Am Pilotversuch sei das Polizeitechnische Institut (PTI) an der Polizei-Führungsakademie (PFA) in Münster beteiligt. Das Pilotprojekt werde daneben auch durch die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule (RWTH) Aachen begleitet. Zu den Aufgaben beider Einrichtungen gehöre, auch gesundheitliche Risiken zu prüfen. Insbesondere weist der Vorsitzende der IMK darauf hin, dass das PTI bereits mehrere Untersuchungen zur Frage der Risiken pulsierender Strahlungen, wie sie u. a. bei Tetra, GSM oder auch UMTS verwendet werden, in Auftrag gegeben habe. Aus diesen Arbeiten, wie auch insgesamt beim Ablauf des Pilotprojekts "Digitalfunk Aachen", seien beim Einsatz des Digitalfunks bisher keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt geworden. Damit auch in Zukunft bei dem Pilotversuch, wie auch bei der Einführung des Digitalfunks insgesamt, den Gesundheitsbelangen der Nutzer der Technik ein hoher Stellenwert eingeräumt werde, habe er sowohl dem Leiter der Projektgruppe BOS-Digitalfunk Aachen, wie auch der beim BMI angesiedelten Zentralstelle zur Einführung des Digitalfunks (ZED) eine Kopie des Schriftwechsels mit der GdP zukommen lassen und beauftragt, ihn zeitnah zu unterrichten, sollte sich die Erkenntnislage ändern.

    Deutsche Forschungsprojekte geben für Tetra grünes Licht

    Seit dem Briefwechsel Freiberg/Böse Mitte vergangenen Jahres hat sich in Sachen Gesundheitsrisiko des Digitalfunks öffentlich nichts nennenswertes mehr zugetragen, die Erkenntnislage hat sich seither offenkundig nicht geändert. Dies könnte sie vielleicht im März 2004 tun, wenn die beiden (im Briefwechsel erwähnten) Forschungsprojekte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) endgültig ausgewertet worden sind. Das Projekt F 5179 untersucht das Befinden, die bioelektrische Hirnaktivität und die Leistung von Testpersonen in verschiedenen Anforderungssituationen unter Einwirkung von Tetra-Funksignalen. Das zweite Projekt F 5217 kümmert sich dagegen ausschließlich um die Auswirkung der Tetra-Funksignale auf ausgewählte Parameter der bioelektrischen Hirnaktivität. So weit so gut, wenn man einmal von dem seltsamen Umstand absieht, dass sich Tetrapol keiner derartigen Leibesvisitation unterziehen musste (oder durfte).

    BAuA-Wertung für Tetra

    “Da auf Grund der im Vergleich zum GSM-Mobilfunk niedrigen Trägerfrequenz die Eindringtiefe der elektromagnetischen Felder erheblich größer, die Pulsfrequenz dagegen wesentlich niedriger ist, sind bei gleicher Intensität der Felder stärkere biologische Wirkungen zu erwarten. Bisher sind nur wenige tierexperimentelle Untersuchungen zur biologischen Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder mit Pulsung nach dem Tetra-Standard durchgeführt worden. Untersuchungen an Menschen sind nicht bekannt.”

    Zitat aus der Beschreibung des Tetra-Forschungsprojektes F 5179 (07.09.01)

    Wie aber sollen die Ministerpräsidententen der Länder bei ihrer Konferenz am 18. Dezember 2003 verantwortungsbewußt entscheiden, wenn denn die Forschungsergebnisse der BAuA erst im März 2004 vorliegen werden? Alles kein Problem! Denn schon am 30. Juli 2003 ließ die BAuA sich gepflegt in die Karten gucken mit ihrer Presseerklärung “Elektromagnetische Strahlung des Mobilfunksystems Tetra ohne Auswirkungen auf Hirnaktivität und Verhaltensparameter des Menschen”.

    Was sich zunächst nach völliger Entwarnung anhört, ist bei genauerer Betrachtung jedoch kein lupenreiner Persilschein für die Ministerpräsidenten. Da ist etwa die rätselhafte Passage: “Die Untersuchungen der BAuA geben zu unmittelbaren Wirkungen der Strahlung auf physiologische Funktionen Auskunft. Diese Auswirkungen können möglicherweise Konsequenzen für die aktuelle Handlungszuverlässigkeit haben.” Verschwommene Formulierungen wie diese sind typisch, wenn sich jemand, nennen wir’s mal “diplomatisch”, ausdrücken möchte. Ähnlich ist’s mit folgender Passage: “Vorläufige Ergebnisse von Langzeitstudien, die auf der 25. Jahrestagung der BEMS vorgestellt wurden, weisen einerseits auf erhebliche methodische Probleme bei der Erfassung der Exposition hin. Andererseits lässt sich aber bisher keine erhöhte Neuerkrankungsrate von Krebserkrankungen erkennen, wenn der Kopf der Handystrahlung ausgesetzt ist.” Ist dies als Wink zu werten, dass zu Tetra Langzeitstudien fehlen?

    Fazit

    Mobilfunkgegner und -kritiker können mit keinem der gegenwärtig konkurrierenden BOS-Digitalfunksysteme zufrieden sein, da diese allesamt einen Zuwachs an gepulsten Sendesignalen mit sich bringen. Ginge es allein nach der Anzahl der zusätzlich erforderlichen Senderstandorte ist Tetrapol gegenüber Tetra und GSM-BOS das kleinere Übel. Gegenüber GSM-BOS allerdings nur deshalb, weil Tetrapol-Masten arglosen Bürgern aller Voraussicht nach weit weniger nahe kommen werden, als dies GSM-Masten heute schon tun. Ausgerechnet Tetrapol wurde jedoch im Gegensatz zu Tetra im Vorfeld nicht gezielt auf Gesundheitsverträglichkeit geprüft. Und ob sich das etwas zwiespältig geratene Tetra-Attest der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einfach auf Tetrapol übertragen lässt, bleibt nachzufragen (17.12.03-ll).

    Nachtrag vom 25. April 2004: Neuer Polizeifunk – frühestens in drei Jahren

    In Ausgabe 14/2004 berichtet der Newsletter der Forschungsgemeinschaft Funk, dass inzwischen der formaljuristische Schritt für eine Zusammenarbeit und eine gemeinsame Dachvereinbarung aller 16 Bundesländer mit dem Bund unterzeichnet werden konnte. Allerdings müsse noch die Entscheidung für die Technik selbst fallen (Tetra, Tetrapol und GSM-B). Hierbei gehe es nicht nur um den Aufbau eines neuen Funknetzes, sondern auch um die Wahl der Systemplattform. Die Entscheidung zur Technik soll in den nächsten sechs Monaten fallen, also bis spätestens Anfang Oktober 2004.

    Nachtrag vom 22. Mai 2004: BAuA verlängert überraschend Tetra-Forschungsprojekte

    Die beiden Tetra-Forschungsprojekte F 5179 und F 5217 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sollte ursprünglich Ende März 2004 abgeschlossen sein. Noch im Dezember 2003 war dieser Termin auf den Webseiten der Projekte nachzulesen. Wer jedoch heute die selben Webseiten besucht darf sich die Augen reiben denn er wird dort nun eines besseren belehrt: Das Projekt F 5179 soll jetzt am 30.6.2005 abgeschlossen sein, das Projekt F 5217 am 31.12.2004. Merkwürdig ist, dass diese massiven Datumskorrekturen geradezu heimlich vorgenommen wurden, denn wer sich auf den Webseiten unten das Datum des letzten Updates ansieht, liest dort 12.06.02 (F 5217) und 07.09.01 (F 5179)! Am 22. Mai 2004 jedenfalls war’s noch so.

    Und auch dies will überhaupt nicht ins Bild passen: Bereits Mitte 2003, also weit vor dem ursprünglichen Projektende, ließ die BAuA in einer Presseerklärung vorab die Katze aus dem Sack indem sie verlautbarte, die Tetra-Strahlung sei ohne Auswirkungen auf Hirnaktivität und Verhaltensparameter des Menschen. Wer schon viele Monate vor Projektende so glasklar sieht, der dürfte eigentlich keinerlei Bedarf an einer Projektverlängerung haben – sollte man meinen.

    Was also mag die BAuA nun dazu bewogen haben, ihre Tetra-Forschungsprojekte so unauffällig zu verlängern, eines davon gleich um 15 Monate? Wurde vielleicht etwas gefunden, was nun näher untersucht wird? Die Verlängerung und ihre Begleitumstände bieten wahrlich Platz für wilde Spekulationen. Wir aber wollten’s genau wissen und fragten deshalb am 2. Mai 2004 bei der BAuA an, welche Ursachen hinter der Projektverlängerung stecken. Da keine Antwort kam, fassten wir am 12. Mai nach. Wieder Fehlanzeige, die BAuA schweigt beharrlich. Wir können für das Rätsel daher bis auf weiteres leider keine Lösung anbieten. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie hier an Ort und Stelle unverzüglich darüber informieren.

    Nachtrag vom 26. Mai 2004: Die harmlose Erklärung

    In den Amtlichen Mitteilungen (PDF, 1,4 MByte) der BAuA vom November 2003 findet sich eine plausible Erklärung für die Verlängerung der beiden Tetra-Forschungsprojekte. Am Schluss eines Beitrags über die Tetra-Forschung der BAuA heißt es dort auf Seite 6: “Die bisher durchgeführten Experimente wurden mit generischen Antennen durchgeführt, da zu Beginn der Probandenuntersuchungen keine Tetra-Mobiltelefone verfügbar waren. Eine neue Versuchsreihe mit inzwischen verfügbaren handelsüblichen Tetra-Handys wird gegenwärtig vorbereitet.” Das klingt vernünftig – wenn man einmal davon absieht, dass die britische Polizei (in Lancashire) Tetra schon seit dem Jahr 2000 in Betrieb hat (Quelle: Mast Sanity), die Verfügbarkeit “richtiger” Tetra-Funkgeräte also allem Anschein nach bereits zu Beginn der BAuA-Tests gegeben war. Wie dem auch sei: Die BAuA ist bestimmt gut beraten der Pflege der eigenen Webseiten und der Beantwortung von Anfragen etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken, damit Spekulationen nicht unbeabsichtigt gefördert, sondern gezielt verhindert werden.

    Auf die harmlose Erklärung in den Amtlichen Mitteilungen der BAuA machte uns übrigens nicht die BAuA aufmerksam. Die schweigt noch immer. Den Tipp gab vielmehr ein gut informierter Besucher im IZgMF-Forum.

    Nachtrag vom 30. Januar 2005: Stimme gegen GSM-BOS

    Originaltext des Vereins Professioneller Mobilfunk: “Der europäische Digitalfunkstandard Tetra ist speziell auf die Anforderungen von Sicherheitsbehörden zugeschnitten. Mit einer GSM-basierten Lösung würde Deutschland ein operativ-taktisch ungeeignetes System wählen, das die deutschen BOS zugleich in die technologische Isolation führen würde. Tetra hat seine operativ-taktische Eignung in zahlreichen Projekten weltweit eindrucksvoll unter Beweis gestellt und bietet als standardisiertes System zudem hohe Wirtschaftlichkeit, hohe Unabhängigkeit und hohen Investitionsschutz.”

    Nachtrag vom 10. April 2005: Bund baut Rumpfnetz, das die Länder erweitern können

    Berlin: (hib/WOL) Das vom Bundesinnenminister auf den Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder vorgestellte Konzept eines "Rumpfnetzes" für den sicheren Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist ausdrücklich auf die Einführung eines Gesamtnetzes in Deutschland ausgerichtet. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/5186) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/5061). Mit der Konkretisierung des Konzeptes sollten "überzogene Kostenforderungen" und die bisherige "Blockadestellung" beendet werden. Die Länder erhalten damit nun die Möglichkeit, das Rumpfnetz entsprechend der von ihnen geltend gemachten Forderungen auf eigene Kosten zu erweitern, heißt es in der Antwort. Das Rumpfnetz basiere auf der Funknetzplanung eines flächendeckenden einheitlichen Digitalfunks und versorge als funktionsfähiges Kernnetz bereits rund 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes mit digitalem Handsprechfunk, einschließlich der besonderen Ballungsgebiete. Die Regierung erklärt, der Bundesinnenminister habe den Innenministern der Länder anlässlich der Innenministerkonferenz im Februar 2005 das Konzept unter Berücksichtigung des von der Gruppe "Anforderungen an das Netz" (GAN) erarbeiteten Standards vorgestellt. Von den Landesinnenministern sei dem Vorschlag des Bundes bei Enthaltung von Brandenburg, Hessen und Thüringen zugestimmt worden.

    Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder habe ebenfalls empfohlen, den Beschluss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Damit sei die grundsätzliche Bereitschaft bekundet worden, bis Dezember 2010 ein Gesamtnetz zu errichten. Bei der Umsetzung trage der Bund die Kosten für Errichtung und Betrieb des Rumpfnetzes, während die Länder in der Pflicht seien, die Kosten für die Erweiterung und die dadurch verursachten Betriebskosten zu übernehmen. Wenn das Rumpfnetz bereits errichtet sei, die Erweiterungen durch das jeweilige Land aber noch ausstehen sollten, werde das Rumpfnetz gegen Kostenbeteiligung des Landes mitgenutzt werden können, heißt es. Das Rumpfnetz werde insofern als "Naturalleistung" des Bundes in das Gesamtnetz der BOS in Deutschland eingebracht. Die Bundesregierung betont in der Antwort, das vorgestellte Konzept ziele ausdrücklich auf die Einführung eines Gesamtnetzes für alle BOS des Bundes und der Länder. Bei der Einrichtung oder dem Betrieb des Rumpfnetzes sei "eine Anbindung an separate Teilnetze nicht vorgesehen". Dies wäre weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll und widerspräche den Zielen der Dachvereinbarung, heißt es in der Antwort.

    Nachtrag vom 9. Dezember 2011: Streitpunkte beim Aufbau des Tetra-Funknetzes

    Organisierte Mobilfunkgegner behindern in Deutschland den Aufbau des neuen Behördenfunknetzes Tetra als ginge es um Leben und Tod. Nach dem aktuellen Stand wissenschaftlich anerkannter Forschung muss jedoch niemand Angst vor Tetra-Sendemasten haben. Bürgerinitiativen bilden sich trotzdem. In aller Regel dann, wenn sich Bürger nur einseitig auf einschlägigen Webseiten informieren, und dort angebotene vorgefertigte Argumente unreflektiert übernehmen. So kommt es, dass zwar die Orte der Auseinandersetzung wechseln, die Argumente der Gegner aber weitgehend gleich bleiben. Den 14 häufigsten Argumenten gegen Tetra widerspricht die Projektgruppe DigiNet im Bayerischen Innenministerium mit dem Dokument “Häufige Kritikpunkte am BOS-Digitalfunk”. Mit freundlicher Genehmigung des Rechteinhabers geben wir diese Gegenüberstellung der wichtigsten Argumente im Streit um Tetra wieder.

    Literatur

    [1] Beratende Äußerungen des RH Sachsen zur Einführung des digitalen Bündelfunks.

    [2] Funkschau, 1998, Heft 11

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