EMF-Datenbank der BNetzA:
Schaufenster für Senderstandorte

Seit 27. Januar 2004 können nun endlich auch die Bundesbürger im Internet Auskunft einholen über beliebige Mobilfunksender zwischen Flensburg und Berchtesgaden. Briten, Österreicher und Schweizer kennen einen vergleichbaren Service schon seit längerem. Vom erwarteten großen Wurf ist die EMF-Datenbank aus Sicht des IZgMF allerdings weit entfernt: Die Karte mit Senderstandorten ist bei hoher Senderdichte enttäuschend ungenau und die für einen Standort preisgegebenen Informationen stillen nur schwach den Informationshunger, den besonders neu gepflanzte Sendemasten in ihrer Umgebung entfachen. Für Kritiker und Gegner des Mobilfunks beinahe eine Provokation ist die Tatsache, dass die Mobilfunkbetreiber die EMF-Datenbank finanziell ebenso unterstützen wie die geplanten Messprogramme, deren Resultate ebenfalls in die Karte einfließen sollen. In dieser Konstellation wird die EMF-Datenbank beim breiten Publikum vielleicht als nette Schaubude Punkte machen, am Entspannen konkreter Mobilfunkkonflikte wird sie mangels Substanz scheitern.

„Seit heute wird es allen Internetnutzern ermöglicht, sich über Standorte von Sendeanlagen direkt zu informieren. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz und damit zur Versachlichung der Diskussion um Sende- und Funkanlagen. Jedermann kann auch standortbezogen die von uns ermittelten Sicherheitsabstände und Feldstärken abfragen“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur BNetzA (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP), beim Start der neuen Datenbank. Soweit die Theorie, die für sich allein betrachtet noch gar nicht einmal so schlecht klingt. Das IZgMF aber hat sich in die Niederungen der Realität begeben und nachgeprüft, was an der Standortdatenbank der BNetzA wirklich dran ist.

Wer sich als Privatperson für einen Mobilfunk-Sendemasten interessiert, macht dies in aller Regel deshalb, weil eines dieser unschönen Gebilde ihr Sorgen oder sogar Angst macht und die Person sich erst einmal über den Stein des Anstoßes schlau machen möchte. Die drängendsten Fragen bezüglich des ungebetenen Nachbarn lauten dann:

  • Mit welcher Sendeleistung arbeiten die Antennen?
  • Um welches Funksystem handelt es sich (GSM, UMTS, Behördenfunk)
  • Wer ist der Betreiber des Senders?
  • Wann nimmt der Sender den Betrieb auf?
  •  

    Bild 1: Die Karte der BNetzA zeigt die gesuchten Standorte nur ungenau und lückenhaft. Der tatsächliche Standort befindet sich an der Spitze und nicht am Ursprung eines Pfeils. Zum Vergleich zeigt Bild 2 farbig passend die tatsächlichen Senderstandorte
    Karte: Copyright: BNetzA / Tele Atlas N.V.

     

    Bild 2: Die Karte der Stadt München zeigt alle gesuchten Senderstandorte fast auf den Meter genau. Um die Fehler der BNetzA-Karte zu verdeutlichen, haben wir denselben Ausschnitt wie links gewählt und die relevanten Standorte farbig markiert
    Karte: Copyright Stadt München

    Kann die Datenbank der BNetzA alle diese Fragen beantworten? Um dies zu klären, fütterten wir die BNetzA-Datenbank mit der Postleitzahl 80939 (München-Freimann) und wählten dann mit dem Pull-Down-Menü Strasse die Zinnienstrasse aus. Anschließend vergrößerten wir den gezeigten Kartenausschnitt (Bild 1). Jetzt sollte die Karte uns drei bestens vertraute Senderstandorte zeigen, so, wie wir sie jeden Tag beim Blick aus den Fenstern unserer Wohnung sehen. Wir erwarten in der Karte einen Positionierungsfehler von maximal 80 m, denn diesen Wert nennt die BNetzA ganz offen. Verwirrenderweise serviert sie einem dann aber gleich zwei unterschiedliche Begründungen für diesen Positionierungsfehler: Mal wird die Ungenauigkeit rein technisch mit Koordinatenfehlern begründet (Anm. Red. 11/2005: diese Begründung wurde inzwischen gelöscht), mal heißt es, die Unschärfe sei aus Datenschutzgründen erforderlich. Zutreffend ist – wie uns dies später der Datenschutzbeauftragte des Bundes bestätigte – die zweite Begründung.

    Standortplatzierungen wie aus dem Knobelbecher

    Bei der Suche nach unseren drei Senderstandorten stellen wir fest, dass sich in der BNetzA-Karte nur ein einziger in der 80-m-Zone um den tatsächlichen Standort befindet. Ein anderer liegt weit außerhalb dieser Zone und der dritte glänzt durch völlige Abwesenheit – und das obwohl die Tinte auf der Standortbescheinigung dieser UMTS-Anlage von T-Mobile längst trocken ist, weil sie doch schon im April 2002 ausgestellt wurde. Im Detail konnten wir folgende Positionierungsfehler in der BNetzA-Karte feststellen (Stand: 8. März 2004):

    Standort

    Farbe

    Positionierungsfehler

     

    531184

    Blau

    250 m

     

    530575

    Grün

      50 m

     

    531194

    Rot

    Standort fehlt

     

    Die Nummer unter der Spaltenüberschrift Standort nennt die Standortbescheinigungsnummer, die von der BNetzA zur Identifikation eines Standorts vergeben wird. Da diese Nummer in den Bildern 1 und 2 nicht eingetragen ist, dient dort die Farbe ersatzweise zur Zuordnung der Standorte.

    Der blau markierte Standort sollte eigentlich in der Situlistrasse 25 liegen. Laut BNetzA-Karte liegt der Standort jedoch einen ganzen Straßenzug weiter nord-östlich in der Situlistrasse 46. Die maximal zugestandene Ungenauigkeit von 80 m wird in diesem Fall um mehr als das 3fache überschritten. Eine derart üppige Ungenauigkeit der Karte ist nicht bloß unschön oder störend, sie lässt den gesamten Nutzwert der BNetzA-Karte in einem höchst fragwürdigen Licht erscheinen: Denn offensichtlich sind Standorte in der Karte derart weit von ihrer sichtbaren tatsächlichen Position eingetragen, dass eine fehlerfreie Zuordnung solcher Standorte nicht mehr möglich ist. Anders gesagt: Die Anwohner des Hauses Situlistrasse 25 könnten sich laut BNetzA-Karte in der Sicherheit wiegen, keinen Masten in unmittelbarer Nähe zu haben. Das ist falsch, denn in Wahrheit steht genau auf diesem Haus ein Sendemast! Andererseits müssten die Anwohner des Hauses Situlistrasse 46 wegen eines (verborgen angebrachten) Sendemasten auf ihrem Hausdach zutiefst beunruhigt sein.

    Aber auch das ist falsch, denn auf diesem Haus wie auch auf den angrenzenden Häusern ist überhaupt kein Mast montiert! Dafür befindet sich etwa 90 m weiter östlich von der Situlistrasse 25 wiederum tatsächlich ein Sendemast (Bild 2, Rot). Dieses Exemplar jedoch wird in der BNetzA-Karte nicht falsch, auch nicht richtig, sondern gar nicht angezeigt. Ursache: Von Stationen, die nicht in Betrieb sind, fehlt in der Karte grundsätzlich jede Spur. Dass ”unser” seit 2002 unübersehbar in den Himmel ragende UMTS-Mast auch Mitte März 2004 noch nicht in Betrieb war können wir nur deshalb mit Bestimmtheit sagen, weil uns zu jener Zeit ein unabhängiger Messtechniker mit einem Spektrumanalysator im Schlepptau besuchte und mit Richtantenne Messungen ausführte. Wer also einen Masten vor seiner Nase hat, diesen aber nicht in der Senderkarte der BNetzA findet, der kann davon ausgehen, dass der Sender noch nicht in Betrieb ist. Oder der Sender strahlt schon munter vor sich hin weil es der Betreiber versäumt hat, gegenüber der BNetzA die Betriebsanzeige zu melden. Unseres Wissens gibt es derzeit keine zuverlässige formale Absicherung gegen derartige Versäumnisse.

    Unter den geschilderten Umständen möchten wir nicht von einem “entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz” reden, sondern – mit Verlaub gesagt – von einem entscheidenden Beitrag zu mehr Verunsicherung in der Bevölkerung. Denn nur die wenigsten haben eine Vergleichsmöglichkeit wie die Münchener, die schon seit Jahren im Internet die Standorte von Mobilfunksendern im Stadtgebiet mit einer Ungenauigkeit von nur wenigen Metern aufspüren können.

    Auch bei nur 80 m Versatz sind Zuordnungsfehler programmiert

    Selbst bei der offiziell von der BNetzA zugestandenen Ungenauigkeit von 80 m kommen schon unweigerlich alle in die Bredouille, die es in einem Umkreis von 160 m mit mehreren Standorten zu tun haben, was in UMTS-versorgten Stadtgebieten keineswegs selten ist. Dann mutet die BNetzA einem ein ziemlich unausgegorenes Ratespiel zu, weil jeder dieser Standorte in der BNetzA-Karte in jeder Richtung um bis zu 80 m (oder wie gezeigt mehr) verschoben sein darf. Die Folge: Einer sucht in der Karte einen Standort, findet ihn exakt dort, wo er ihn erwartet und stellt erfreut fest, dass der Sicherheitsabstand sehr klein ist (geringe Sendeleistung). Tatsächlich ist dieser strahlungsarme Standort aber vielleicht 80 m weiter weg und der vermeintlich Glückliche wird in Wahrheit von einem leistungsstarken Sender aufs Korn genommen, der in der Karte aber ebenfalls weit verschoben eingetragen ist. Von einer vernünftigen Gefahrenabschätzung kann hier keine Rede mehr sein. Denken Sie’s mal durch, das Ganze ist nicht so kompliziert wie es sich beim puren Lesen gibt.

    Erst die Standortbescheinigung schafft Klarheit

    Wirklich Schlimm ist, dass nur die Wenigsten einen Irrtum bei der Gefahrenabschätzung für den nächstgelegenen Masten überhaupt bemerken werden. Denn wenn es keine genauen Vergleichskarten wie in München gibt, dann bleibt zur eindeutigen Identifikation eines Senders nur noch dessen Standortbescheinigungsnummer. Diese Nummer wird im Infofenster der BNetzA-Karte genannt, sagt einem aber erst dann etwas, wenn man auch im Besitz der zugehörigen Standortbescheinigung ist. Denn in diesem Papier, das so etwas wie die Geburtsurkunde einer Mobilfunkstation ist, wird auch die genaue Standortadresse (Strasse mit Hausnummer) genannt. An die besorgte Bevölkerung rücken zuweilen die Kommunen immer aber die BNetzA Standortbescheinigungen raus. Freilich nicht an jeden X-Beliebigen: Sie müssen schon glaubhaft machen können, dass Sie ein “unmittelbarer Nachbar” der Anlage sind, von der Sie die Standortbescheinigung haben möchten. Leicht vorstellbar, dass sich nur Hartgesottene in diesem bürokratischen Hürdenlauf überhaupt an den Start wagen. Und es würde uns nicht wundern, wenn wegen der Einführung der BNetzA-Datenbank der Bürgerzugriff auf papierene Standortbescheinigungen aus Kostengründen früher oder später komplett gestrichen wird.

    Gespeichert in der BNetzA-Datenbank

    kommunal

    privat

     

    Komplette Standortadresse

    Ja

    Nein

     

    Zuständige BNetzA-Außenstelle

    Ja

    Nein

     

    Standortbescheinigung

    Ja

    Nein

     

    Standortbescheinigungsnummer

    Ja

    Ja

     

    Erteilungsdatum (Standortbescheinigung)

    Ja

    Ja

     

    Art des Funksystems (z.B. GSM, UMTS)

    Ja

    Nein

     

    Montagehöhe

    Ja

    Ja

     

    Hauptstrahlrichtungen

    Ja

    Ja

     

    Sicherheitsabstände

    Ja

    Ja

     

    Am 27.1.2004 öffnete die BNetzA-Datenbank ihre Tore nachträglich für Privatleute. Schon seit 20.6.2002 können autorisierte Kommunalvertreter Daten abfragen. Die Tabelle links zeigt, welche Daten in der Datenbank enthalten und welche für Privatleute übers Internet nicht erreichbar sind. Ende 2003 enthielt die Datenbank Informationen über mehr als 52 000 Standorte (Sendeanlagen). Nutzten im ersten Jahr nur 925 Kommunalvertreter die Datenbank, so waren es Ende 2003 bereits über 2200. Bislang wurden (kommunal) rd. 19 000 Suchanfragen an die Datenbank gestellt und fast 38 000 Standortbescheinigungen aufgerufen.

    Wer schützt uns vor diesem Datenschutz?

    Traurig aber wahr: Die Ungenauigkeit der BNetzA-Karte erlaubt noch nicht einmal die zweifelsfreie schnelle Identifikation eines gesuchten Standorts. Die BNetzA glaubt wohl mit den absichtlichen Verwackelungen die Vermieter von Standorten (Gebäude- und Grundstückseigentümer) vor Nachstellungen durch Mobilfunkgegner schützen zu müssen. Sollte dies tatsächlich so sein, kann man über diese Form des Datenschutzes nur die Stirn runzeln. Denn unter Mobilfunkgegnern gibt es keinen Randaletourismus. Protestiert wird vor Ort – und dort weiß dann ohnehin jeder wer der Vermieter eines Standorts ist und wo genau ein Mast steht. Aus Sicht des IZgMF sind die absichtlichen Verwackelungen in der BNetzA-Karte deshalb absolut unnötig zumal sie den Nutzen der Karte in Gebieten mit hoher Senderdichte in beschämender Weise schmälern. Um Vermieter z. B. vor Drohbriefen oder dergleichen zu schützen, hätte es ausgereicht, die Adresse des Standorts zu verbergen, was freilich ohnehin gemacht wird.

    In die Kerbe des übertriebenen Datenschutzes haute schon im März 2003 das Ecolog-Institut mit seinem Gutachten “Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mobilfunk”, angefertigt im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz. Dort heißt es im Abschnitt 4.2.5: “Die Argumente der Mobilfunknetzbetreiber gegen eine Freigabe der Daten sind wenig stichhaltig, weil weder eine Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch die Übermittlung der Informationen noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Eigentümer derjenigen Grundstücke, auf denen Mobilfunksendeanlagen installiert sind, ersichtlich ist (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 2002).”

    Zwei Paar Schuhe: Bundes- und Landesdatenschutz

    Wie also kann es sein, dass die Stadt München sehr genau den Standort eines Mobilfunksenders inklusive Straßennamen und Hausnummer preisgibt, während sich die BNetzA im 80-m-Werfen von Nebelkerzen übt und hinter Datenschutzbestimmungen verbarrikadiert. Wie uns das Münchener Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) versichert hat, verstößt auch die Münchener Informationsfreiheit ebenso wenig gegen Datenschutzbestimmungen wie der Informationstorso der Bundesnetzagentur. Den Vorwurf, hier werde mit zweierlei Maß gemessen, bestätigte uns überraschenderweise ein Mitarbeiter der BNetzA-Außenstelle Mainz (zuständig für die Datenbank): Die BNetzA sei als Bundesbehörde den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes unterworfen, wogegen München sich an den Bestimmungen des (bayerischen) Landesdatenschutzes orientiere.

    Sponsoring 1: Mobilfunker spenden für die Datenbank

    Messpunkt Leipzig VölkerschlachtdenkmalDas mit den Datenschutzbestimmungen hört sich schon ziemlich gut und glaubwürdig an, aber wir haben noch eine andere Erklärung für die Zittrigkeiten in der BNetzA-Karte anzubieten. Nehmen wir einmal an, dass die Mobilfunker den Aufbau der BNetzA-Datenbank nicht etwa misstrauisch beobachtet, sondern sogar großzügig finanziell gefördert haben. Dann liegt es doch in der Natur der Sache, dass dem edlen Spender gegenüber gewisse Zugeständnisse gemacht werden. Etwa ein Mitspracherecht darüber, welche Daten in welcher Weise in den öffentlich erreichbaren Teil der Datenbank eingestellt werden. In der Praxis sieht dies dann so aus. Eigenen Angaben zufolge haben die Netzbetreiber den Aufbau der BNetzA-Datenbank mit 300 000 Euro gefördert. Zugleich machten die Betreiber den Vorschlag, in der BNetzA-Karte nicht nur Senderstandorte zu zeigen, sondern auch die Resultate von Messkampagnen der BNetzA und der Bundesländer. Die Bundesnetzagentur griff den Vorschlag prompt auf und so zeigt uns die BNetzA-Karte gleich zur Begrüßung jede Menge grün gefärbte Messorte. Wer auf einen solchen Punkt klickt, bekommt aber leider keinen konkreten Messwert präsentiert, sondern nur die anhand des Messwerts berechnete Grenzwertausschöpfung in Prozent (Balkendiagramm). Da die geltenden Grenzwerte sehr groß gegenüber den Messwerten sind, bewegt sich die Grenzwertausschöpfung in aller Regel auf sehr niedrigem Niveau. Das IZgMF hat diese Form der verharmlosenden Messwertverschleierung bereits früher in der Meldung Das Wunder von NRW kritisiert. Wer immer sich dieses Verfahren ausgedacht haben mag – er muss sich sehr sicher gewesen sein, dass es so bald keine Grenzwertsenkung geben wird. Aber wenn sie denn doch kommt, so wird sie sich in allen Balkendiagrammen der Grenzwertausschöpfung höchst auffällig (und für die Betreiber negativ) bemerkbar machen.

    Sponsoring 2: Mobilfunker spenden für die grünen Punkte

    Sugarbred & Peitsche

    Sie meinen, wir gingen die BNetzA samt Datenbank hier nun doch ein bisschen grob an? Keine Sorge! Die Verantwortlichen können ruhig ein wenig Kritik vertragen, denn für die nichtöffentliche Variante der Datenbank bekam die BNetzA im Oktober 2003 den BundOnline-Star in der Kategorie „Government-to-Government“ von Bundesinnenmarshal Otto Schily verliehen.

    Unglücklicherweise ist die Messwertverschleierung nicht das einzige, was den grünen Punkten die Sympathie raubt. Denn die Mobilfunker sind nicht nur auf die Idee gekommen, die grünen Messpunkte in die BNetzA-Karte aufzunehmen, sie fördern nach eigner Aussage mit zusätzlichen 1,2 Mio. Euro auch die Messungen, die sich hinter den grünen Punkten verbergen. Aus Sicht des IZgMF ist es schon anrüchig, dass so ein Beziehungsgeflecht zwischen Verursachern und Aufklärern überhaupt eingegangen wird, noch schlimmer aber ist das Nicht-Offenlegen derartiger Zuwendungen durch die Empfänger. Das tiefe Misstrauen vieler Kritiker und Gegner des Mobilfunks gegenüber Mobilfunkern und Behörden wird sich so schwerlich in Vertrauen ummünzen lassen.

    Der Kreis schließt sich: Sind die gewünschten Informationen verfügbar?

    Kommen wir nun endlich auf die eingangs gestellten Fragen zurück und schauen wir nach, inwieweit diese von der EMF-Datenbank beantwortet werden:

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    SAR-Messungen vor Ort

    Funkmessprojekt Bayern

     

     

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    Bürgerinitiativen erzählen

    Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

    München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

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