Und das Mittel der "Rechtsbeschwerde!" (Allgemein)

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 22:49 (vor 5061 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Vorlesung/rechtsmittel.htm


"4. Die Rechtsbeschwerde (§§ 574 bis 577 ZPO)
Die Rechtsbeschwerde ist mit dem Jahre 2002 neu eingeführt worden und erlaubt Angriffe auf Beschlüsse des Beschwerdegerichts, des Berufungsgerichts und des Oberlandesgerichts, soweit die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erforderlich macht (§ 574 ZPO).

Frist-, Form- und Begründungserfordernisse entsprechen denen der Revision, deren Aufgaben und Funktion die Rechtsbeschwerde teilt."


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