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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog</title>
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<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
<item>
<title>&quot;Wir&quot; vs. Hensiger, Polt &amp; Zbornik: Sturm im Wasserglas (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Genug ist genug. Fortsetzung folgt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Oh, bitte nicht!</p>
</blockquote><p>Der Verein &quot;Wir(r)&quot; <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> kündigte nach den Vorgängen um die Podiumsdiskussion eine rechtliche Prüfung an. Über das Ergebnis dieser Prüfung oder über eingeleitete rechtliche Schritte wurde anschließend nichts mehr öffentlich bekannt. Der Fall verlief damit – soweit öffentlich nachvollziehbar – im Sande.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:32:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsche Schlüsse (333): Freund und Helfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In München fragte sich ein 42-Jähriger, ob er womöglich steckbrieflich gesucht wird. Um Gewissheit zu bekommen, ging er in eine Polizeidienststelle und fragte nach. Dort wurde er auf der Stelle verhaftet. (<a href="https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-mann-fragt-nach-fahndung-nach-sich-und-wird-verhaftet-offener-haftbefehl-a-86435d42-0eae-43c9-b398-1366f00fc6b3">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:05:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsche Schlüsse (332): Kurssturz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607310848416a6c616976fa8.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="141" height="211" />Schwarzer Freitag für Nestle. Der Aktienkurs brach heute dramatisch ein (Bild). Wird sich der Lebensmittelkonzern davon jemals erholen? Übernahmegerüchte machen bereits die Runde.<br />
<span style="color:#fff;">.<br />
.<br />
.<br />
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.<br />
.<br />
.</span><br />
<img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607310851196a6c6207d250e.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="400" height="382" />Alles Blödsinn. Wie das nebenstehende Bild zweifelsfrei zeigt, macht der vermeintlich dramatische Kurssturz der Aktie nur einige Cent aus. Allein durch Weglassen der Skalierung konnte bei Börsenneulingen ein falscher Eindruck erweckt werden. Organisierte Mobilfunkgegner benutzen den Trick der Weglassung gerne, um eher belanglose Meldungen zu Schreckensmeldungen hochzujazzen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 08:59:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was Italiens Kassation entschieden hat – und was nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Der Beschluss der italienischen Kassation wird bereits als Beleg dafür interpretiert, Mobiltelefone seien gesundheitsschädlich und Hersteller müssten deshalb vor Krebs warnen. Wer den 41 Seiten umfassenden Beschluss liest, stößt jedoch auf eine deutlich differenziertere Argumentation.</strong></span></p>
<p>Im Mittelpunkt der Entscheidung stand nicht die wissenschaftliche Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken durch Mobiltelefone. Zu prüfen war vielmehr, ob das Berufungsgericht Bologna die Informationspflichten eines Smartphoneherstellers gegenüber seinen Kunden nach den zutreffenden rechtlichen Maßstäben beurteilt hatte.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Keine Entscheidung über Krebsrisiken</span></p>
<p>Die Kassation bewertet die wissenschaftliche Literatur nicht neu. Vielmehr beschreibt sie den Erkenntnisstand als nicht abschließend und verweist mehrfach auf bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten.</p>
<p>Gerade deshalb stellt das Gericht nicht die Frage, ob ein Gesundheitsrisiko bewiesen ist. Es prüft vielmehr, welche rechtlichen Folgen sich aus einer wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärten Sachlage für die Informationspflichten eines Herstellers ergeben können.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Zwei unterschiedliche Rechtsfragen</span></p>
<p>Ein zentrales Element des Beschlusses ist die Trennung zweier Rechtsbereiche.</p>
<p>Zum einen geht es um die staatliche Regulierung elektromagnetischer Felder. Hier verweist die Kassation auf die gesetzlichen Grenzwerte und die Zuständigkeit des Gesetzgebers, diese festzulegen.</p>
<p>Davon unterscheidet sie ausdrücklich die zivilrechtlichen Pflichten eines Herstellers gegenüber seinen Kunden. Nach Auffassung des Gerichts beantwortet die Einhaltung technischer Vorschriften oder das Vorliegen einer CE-Kennzeichnung nicht automatisch die Frage, ob ein Hersteller seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Darum beanstandet die Kassation das Berufungsurteil</span></p>
<p>Nach Auffassung der Kassation hat das Berufungsgericht einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt.</p>
<p>Es habe die weitergehenden Informationspflichten des Herstellers im Wesentlichen deshalb verneint, weil die wissenschaftliche Evidenz zu möglichen Gesundheitsrisiken nicht abschließend sei. Nach Auffassung der Kassation genügt diese Begründung nicht. Vielmehr müsse geprüft werden, ob sich bereits aus den Vorschriften des Verbraucherrechts und den dort geregelten Informationspflichten weitergehende Anforderungen an den Hersteller ergeben.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Der Rechtsstreit ist weiterhin offen</span></p>
<p>Der Beschluss bedeutet weder einen Erfolg der Klägerin noch eine Niederlage Apples in der Sache.</p>
<p>Die Kassation hat weder festgestellt, dass Apple seine Informationspflichten verletzt hat, noch Schadensersatz zugesprochen. Sie hat ausschließlich das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht Bologna zurückverwiesen.</p>
<p>Dort muss nun geprüft werden, ob Apple den sich aus dem Verbraucherrecht ergebenden Informationspflichten im konkreten Fall ausreichend nachgekommen ist.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung</span></p>
<p>Der Beschluss dürfte vor allem deshalb Beachtung finden, weil er den Schwerpunkt des Verfahrens verschiebt. Im Mittelpunkt steht nicht die wissenschaftliche Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren durch Mobiltelefone, sondern die Frage, welche Anforderungen das Verbraucherrecht an die Information von Käufern stellt.</p>
<p>Ob Apple diese Anforderungen im konkreten Fall erfüllt hat, muss nun das Berufungsgericht Bologna entscheiden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75794</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 20:58:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Italiens Kassation pfeift Berufungsgericht zurück</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Nicht die Mobilfunk-Krebsfrage stand vor Italiens höchstem Zivilgericht zur Entscheidung, sondern die Informationspflicht eines Smartphoneherstellers gegenüber seinen Kunden. Das Urteil könnte sich als wichtiger für das Verbraucherrecht erweisen als für die Mobilfunkdebatte.</strong></span><br />
 <br />
Ausgangspunkt der Berichterstattung war eine Mitteilung der französischen Organisation Phonegate Alert. Grundlage dieses Beitrags ist jedoch der vollständige, 41 Seiten umfassende <a href="https://phonegatealert.org/wp-content/uploads/2026/07/Cour-supreme-de-cassation-italie.pdf">Beschluss der Corte Suprema di Cassazione</a> vom 24. Juli 2026. Er zeigt, dass der Fall deutlich differenzierter liegt, als manche Schlagzeilen vermuten lassen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Keine Klage wegen einer Erkrankung</span></p>
<p>Die Klägerin Monica Briganti kaufte nach den Feststellungen des Gerichts im Juni 2016 ein iPhone und nutzte es nach eigenen Angaben intensiv. Erst zwei Jahre später stieß sie auf Veröffentlichungen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) über mögliche gesundheitliche Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder.</p>
<p>Bemerkenswert ist, was Briganti <em>nicht</em> geltend machte: Sie behauptete weder, an Krebs erkrankt zu sein, noch verlangte sie Schadensersatz wegen einer Gesundheitsschädigung. Ihr Vorwurf lautete vielmehr, Apple habe sie nicht ausreichend über Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauch des Smartphones informiert. Wäre sie entsprechend informiert worden, hätte sie das Gerät nach eigenen Angaben anders genutzt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Zweimal abgeblitzt</span></p>
<p>Das Landgericht Bologna wies die Klage 2020 ab. Das Berufungsgericht Bologna bestätigte diese Entscheidung 2024. Beide Gerichte vertraten im Wesentlichen die Auffassung, das Vorsorgeprinzip richte sich an Gesetzgeber und Behörden, nicht jedoch unmittelbar an Hersteller. Außerdem fehle ein wissenschaftlich gesicherter Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und Tumorerkrankungen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Kassation setzt andere Maßstäbe</span></p>
<p>Die Kassation folgt dieser Argumentation nicht.</p>
<p>Sie stellt ausdrücklich <em>nicht </em>fest, dass Mobiltelefone Krebs verursachen oder gesundheitsschädlich sind. Ebenso wenig bewertet sie den wissenschaftlichen Erkenntnisstand neu. Vielmehr weist sie mehrfach darauf hin, dass die Datenlage wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist.</p>
<p>Nach Auffassung des Gerichts durfte das Berufungsgericht daraus jedoch nicht ohne Weiteres schließen, dass deshalb auch keine weitergehenden Informationspflichten des Herstellers bestehen könnten.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">CE-Kennzeichnung ist nicht alles</span></p>
<p>Ausführlich setzt sich die Kassation mit den Informationspflichten eines Herstellers auseinander. Danach kann ein Produkt auch dann einen Informationsmangel aufweisen, wenn es sämtliche technischen Vorschriften erfüllt und eine CE-Kennzeichnung trägt. Die technische Konformität schließe nicht automatisch aus, dass Warnhinweise oder Gebrauchshinweise fehlen könnten, die für eine informierte Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sind. Gerade bei Risiken, die für den Verbraucher nicht unmittelbar erkennbar seien, müsse geprüft werden, ob der Hersteller seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen sei.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Apple hat noch nicht verloren</span></p>
<p>Die Entscheidung bedeutet keinen Sieg der Klägerin. Die Kassation hat weder festgestellt, dass Apple seine Informationspflichten verletzt hat, noch wurde das Unternehmen zu Schadensersatz verurteilt. Das oberste Zivilgericht beanstandete ausschließlich den rechtlichen Maßstab, den das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte.</p>
<p>Der Rechtsstreit geht deshalb zurück nach Bologna. Dort muss nun erneut geprüft werden, ob Apple seine Informationspflichten gegenüber der Klägerin tatsächlich verletzt hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75793</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 20:33:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neuer Mobilfunkstandort in Rimbach in Betrieb genommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In 20 Jahren werden organisierte Mobilfunkgegner aus meiner Sicht den Status von verlorenen &quot;Reichsbürgern&quot; haben.</p>
</blockquote><p>Interessanter Vergleich <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /></p>
<p>Wobei die Überheblichkeit (kommt bekanntlich von &quot;überheben&quot;) tatsächlich ähnliche Ausmaße annahm.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75792</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 17:31:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Alexander Lerchl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mitläufer-Effekt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>An Entwicklungen wie in Rimbach lässt sich erkennen, dass die hysterischen Auseinandersetzungen wegen der Errichtung eines Funkmastes heute längst nicht mehr so häufig und tiefgreifend sind wie noch vor 20 Jahren. Die Menschen gewöhnen sich an die Technik und weil die Schreckensszenarien organisierter Mobilfunkgegner seit 30 Jahren partout nicht eintreten wollen, ist die Furcht vor Funkmasten auf dem Rückzug und bei den meisten macht sie Platz für Gelassenheit. In 20 Jahren werden organisierte Mobilfunkgegner aus meiner Sicht den Status von verlorenen &quot;Reichsbürgern&quot; haben.</p>
</blockquote><p>Die Mobilfunkgegner des Jahres 2004 in Rimbach wurden ebenso wie das IZgMF im Jahr zuvor vom <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Mitl%C3%A4ufereffekt">Mitläufer-Effekt</a> in die Anti-Mobilfunkszene der frühen 2000-er Jahre hineingezogen. Wir wähnten uns als Speerspitze einer aufstrebenden erfolgreichen Massenbewegung. Wir waren die Guten, die anderen waren die Bösen. Denkste! Wir waren nur Mitläufer, die das Spiel, das mit uns gespielt wurde, (noch) nicht durchschauten <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/lookaround.gif" alt=":lookaround:" />.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 12:01:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neuer Mobilfunkstandort in Rimbach in Betrieb genommen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juni 2026 nahm die Deutsche Telekom in Deutschland 71 neue Mobilfunkbasisstationen in Betrieb. Eine davon in Rimbach, Oberpfalz. Hätte <a href="https://www.teltarif.de/telekom-netzausbau-mobilfunk/news/105004.html">teletarif.de</a> darüber nicht berichtet, im Land hätte kaum einer davon Notiz genommen.</p>
<p>Erwähnenswert ist Rimbach deshalb, weil der Ort vor 22 Jahren ein flammender Brennpunkt der damaligen Mobilfunkparanoia war und 2004 mit einer groß angelegten <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=3440">Blutuntersuchung</a> in die Medien drängte. Heraus kam – nichts. Jahre später schmiedeten Klaus Buchner und Horst Eger mit ihrer &quot;<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=45112">Rimbach-Studie</a>&quot; das erkaltete Eisen noch einmal neu. Das belanglose Papier verursachte bei einigen vorübergehend Schnappatmung und versank danach in der Versenkung. Spätestens 2020 war die Paranoia im Dorf überwunden und die Gemeinde konnte unbehelligt von der dunklen Vergangenheit einen Förderantrag auf Errichtung eines Mobilfunkstandorts stellen.</p>
<p>An Entwicklungen wie in Rimbach lässt sich erkennen, dass die hysterischen Auseinandersetzungen wegen der Errichtung eines Funkmastes heute längst nicht mehr so häufig und tiefgreifend sind wie noch vor 20 Jahren. Die Menschen gewöhnen sich an die Technik und weil die Schreckensszenarien organisierter Mobilfunkgegner seit 30 Jahren partout nicht eintreten wollen, ist die Furcht vor Funkmasten auf dem Rückzug und bei den meisten macht sie Platz für Gelassenheit. In 20 Jahren werden organisierte Mobilfunkgegner aus meiner Sicht den Status von verlorenen &quot;Reichsbürgern&quot; haben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75790</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75790</guid>
<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 11:17:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Stromtodarten beim Uhu</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Uhu ist ein Ansitzjäger und schätzt eine gute Rundumsicht. Daher sind die hoch aufragenden Gestelle von Strom- oder Fahrleitungen ganz nach seinem Geschmack. Die Sitzwarte mag für ihn attraktiv sein, doch sie ist vor allem gefährlich. Ausgewachsen erreicht die weltweit grösste Eule (Bubo bubo) eine beachtliche Flügelspannweite von bis zu 1,8 Meter. Werden die langen Flügel ausgebreitet, wird dem Uhu seine imposante Erscheinung auf dem Leitungsmast schnell zum Verhängnis. Nicht selten kommt es zu einem Stromschlag. Für den Uhu endet dieser in der Regel tödlich. <a href="https://www.bafu.admin.ch/de/ein-riskanter-ausblick-dem-stromtod-von-voegeln-auf-fahrleitungsmasten-vorbeugen">weiter ...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75789</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 20:27:11 +0000</pubDate>
<category>Technik</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Je höher die Strahlung, desto kleiner die Eier (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Unsere  alte  Hofkatze (  9 Jahre  in  der  Strahlung )   hat  letztes  Jahr  im  Herbst  3 gesunde  und  ein  3beiniges  Kätzchen geboren  der  Besitzer  hat ihn  hochgepäppelt .Ab und  zu legen die  Hühner  nur  noch Eier  von 3cm  höhe ,  dann  weiss ich  dass  die  Strahlung  wieder  sehr  hochgefahren  wurde.  Heute Nacht  3:00  Uhr  Notfallarzt hier  ,  ein  Mitbewohner  hat  kollabiert , der  Notarzt... er  weiss  nichts  von  Strahlenschäden, alles  klar , hilf  dir  selbst  dann hilft  dir  Gott . Strahlenschutz  verstärken und  den  Weidetieren  ein Schutzmäntelchen umiehen ???</em></p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=16sCokzF9oo">Kommentar zum Film über das Lebenswerk des Gigaherz-Jakob</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2024<br />
<strong>Erzählerin</strong>: Kommentatorin @dianaherrmann8230</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75788</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75788</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 19:27:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verein für Elektrosensible: 34 Fehler in nur 180 Zeilen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color:#666;">Ein Text des Münchener Vereins für Elektrosensiblen umfasst rund 180 Zeilen. Darin finden sich neben persönlichen Einschätzungen und Verweisen auf externe Quellen zahlreiche Tatsachenbehauptungen. Diese wurden von ChatGPT daraufhin überprüft, ob sie mit dem Stand von Wissenschaft, Technik oder den zitierten Dokumenten übereinstimmen. Das Ergebnis stimmt nachdenklich.</span></strong></p>
<p>Der untersuchte Text steht auf der Seite &quot;Aktuelles&quot; vom 23. Dezember 2025 mit dem Titel &quot;<a href="https://www.elektrosensibel-muenchen.de/aktuelles-leser/items/unsere-plakat-aktion-in-muenchen-und-umgebung.html">Unsere Plakat-Aktion in München und Umgebung</a>&quot;. Das Ergebnis ist ernüchternd: Insgesamt fanden sich 34 sachlich fehlerhafte oder irreführende Aussagen. Nachfolgend sind sie – je nach Schweregrad – in drei Kategorien eingeordnet. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie beschränkt sich auf die auffälligsten sachlichen Mängel.</p>
<p>Schon die Behauptung &quot;elektrosensibler&quot; Personen, elektromagnetische Felder ungewollt wahrnehmen zu können, verlangt ein erhebliches Maß an Glaubensbereitschaft. Mit 34 unzutreffenden allgemeinen Behauptungen auf einer einzigen Seite seines Webauftritts untergräbt der Verein für Elektrosensible seine eigene Glaubwürdigkeit zusätzlich. Niemand darf sich anschließend darüber wundern, wenn &quot;Elektrosensiblen&quot; mit Misstrauen begegnet wird. Die folgende Liste nennt bei jedem Punkt zuerst die Behauptung der &quot;Elektrosensiblen&quot; und danach den Grund, warum die KI die Behauptung nicht anerkennt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Schwer falsch (14)</span></p>
<p>1. <strong>&quot;Immer mehr Menschen leiden an den Auswirkungen von Hochfrequenz-Strahlung.&quot;</strong><br />
   Als Tatsache behauptet, wissenschaftlich nicht belegt.</p>
<p>2. <strong>&quot;EHS entsteht als Überempfindlichkeit gegen Funk.&quot;</strong><br />
   Ursache wird als erwiesen dargestellt, obwohl sie wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.</p>
<p>3. <strong>Liste nahezu aller Funktechniken als Auslöser von EHS.</strong><br />
   Kausalbehauptung ohne wissenschaftlichen Nachweis.</p>
<p>4. <strong>Schwangerschaftsabgänge durch Funk als EHS-Symptom.</strong><br />
   Dafür gibt es keine belastbare Evidenz.</p>
<p>5. <strong>Tumore als Folge von EHS.</strong><br />
   Medizinisch unzutreffend; EHS ist keine Tumorerkrankung.</p>
<p>6. <strong>&quot;Es ist ein schleichender Prozess, der immer weiter voranschreitet.&quot;</strong><br />
   Behauptung eines typischen Krankheitsverlaufs ohne wissenschaftliche Grundlage.</p>
<p>7. <strong>&quot;Weltweit warnen Ärzte vor den schädlichen Auswirkungen von Funk.&quot;</strong><br />
   Erweckt den Eindruck eines medizinischen Konsenses, den es nicht gibt.</p>
<p>8. <strong>&quot;Leitlinien zur Diagnostik für Ärzte.&quot;</strong><br />
   Die genannten Leitlinien sind keine allgemein anerkannten medizinischen Leitlinien.</p>
<p>9. <strong>&quot;Das Europa-Parlament hat EHS anerkannt.&quot;</strong><br />
   Institution verwechselt; die Resolution stammt nicht vom Europäischen Parlament.</p>
<p>10. <strong>&quot;Europarats-Resolution 1815 hat EHS als Krankheit anerkannt.&quot;</strong><br />
    Inhalt der Resolution falsch wiedergegeben.</p>
<p>11. <strong>&quot;Die europäischen Länder sind angehalten worden, EHS anzuerkennen und Schutzzonen ohne Funk einzurichten.&quot;</strong><br />
Die Resolution empfiehlt Schutzmaßnahmen für Menschen, die sich als elektrosensibel bezeichnen. Eine Aufforderung, EHS als Krankheit oder medizinisch anzuerkennen, enthält sie nicht.</p>
<p>12. <strong>Zitat aus dem EU-Amtsblatt: &quot;Europäisches Parlament, EWSA und Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität eine Krankheit ist.&quot;</strong><br />
Der Satz steht zwar im Amtsblatt, er stammt jedoch aus einer unverbindlichen Stellungnahme des EWSA. Inhaltlich ist die Behauptung unzutreffend, da weder das Europäische Parlament noch der Europarat EHS als Krankheit anerkannt haben.</p>
<p>13. <strong>&quot;Hunderte unabhängige Studien untermauern die Schädlichkeit von Funk.&quot;</strong><br />
    Die Behauptung bleibt unbelegt. Der bloße Verweis auf eine von Diagnose-Funk zusammengestellte private Studiendatenbank ersetzt keine systematische Evidenzbewertung und belegt nicht, dass ein wissenschaftlicher Konsens über die Schädlichkeit besteht.</p>
<p>14. <strong>&quot;Je mehr mobile Daten übertragen werden, desto stärker strahlen neben dem Smartphone auch die Mobilfunkmasten.&quot;</strong><br />
    Die Aussage vereinfacht die Funktechnik unzulässig. Während die Sendeaktivität des Smartphones mit der Datenübertragung typischerweise zunimmt, lässt sich für Mobilfunkbasisstationen kein einfacher Zusammenhang &quot;mehr Daten = stärkere Strahlung&quot; herstellen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Mittel falsch (11)</span></p>
<p>1. <strong>&quot;Meist fängt es mit Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen an.&quot;</strong><br />
   Verallgemeinerung ohne belastbare Evidenz.</p>
<p>2. <strong>Schweizer Fernsehbeitrag als Beleg für EHS.</strong><br />
   Ein Medienbericht aus dem Hause Gigaherz ist kein wissenschaftlicher Nachweis.</p>
<p>3. <strong>Vollständige Symptomliste als typische EHS-Beschwerden.</strong><br />
   Zahlreiche Erkrankungen werden ohne Evidenz EHS zugeschrieben.</p>
<p>4. <strong>Mastzellaktivierungssyndrom als EHS-Symptom.</strong><br />
   Medizinisch nicht belegt.</p>
<p>5. <strong>MCS als Folge von EHS.</strong><br />
   Nicht wissenschaftlich belegt.</p>
<p>6. <strong>CFS als Folge von EHS.</strong><br />
   Nicht wissenschaftlich belegt.</p>
<p>7. <strong>&quot;Mit Einführung von 5G verschärft sich das Problem.&quot;</strong><br />
   Behauptung ohne belastbare Evidenz.</p>
<p>8. <strong>&quot;Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Elektrosensiblen zunimmt.&quot;</strong><br />
   Prognose ohne wissenschaftliche Grundlage.</p>
<p>9. <strong>&quot;In manchen anderen Ländern ist EHS bereits anerkannt.&quot;</strong><br />
   Stark vereinfachende Darstellung; meist handelt es sich um sozialrechtliche oder arbeitsrechtliche Regelungen, nicht um eine medizinische Anerkennung.</p>
<p>10. <strong>&quot;Viele Ärzte sind nicht ausreichend informiert.&quot;</strong><br />
    Pauschale Tatsachenbehauptung ohne Nachweis.</p>
<p>11. <strong>&quot;Beschwerden werden oft falsch interpretiert.&quot;</strong><br />
    Ebenfalls eine pauschale Behauptung ohne belastbare Daten.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Leicht falsch (9)</span></p>
<p>1. <strong>&quot;Alles, was ohne Kabel Informationen überträgt, ist Hochfrequenz-Strahlung.&quot;</strong><br />
   Zu pauschal formuliert (Flaggensignale, Rauchzeichen, Akustik ...); verschiedene Funktechniken arbeiten in unterschiedlichen Frequenzbereichen.</p>
<p>2. <strong>&quot;Elektromagnetische Strahlung&quot; als Synonym für Funk.</strong><br />
   Fachlich unpräzise; elektromagnetische Strahlung umfasst weit mehr als Funk.</p>
<p>3. <strong>&quot;Elektrosmog (kurz: Esmog).&quot;</strong><br />
   &quot;Esmog&quot; ist keine etablierte Fachabkürzung.</p>
<p>4. <strong>&quot;Reine Empfangsgeräte sind nicht betroffen.&quot;</strong><br />
   Unpräzise; viele moderne Empfangsgeräte senden ebenfalls periodisch.</p>
<p>5. <strong>&quot;Smartmeter = funkende Verbrauchszähler.&quot;</strong><br />
   Unzutreffende Verallgemeinerung; viele Smart Meter kommunizieren leitungsgebunden.</p>
<p>6. <strong>&quot;PKW-Technik&quot; wird pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.</strong><br />
Nicht jede Fahrzeugtechnik nutzt Funk.</p>
<p>7. <strong>&quot;Receiver&quot; werden pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.</strong><br />
Viele Receiver besitzen keinerlei Funkmodule.</p>
<p>8. <strong>&quot;TV-Anlagen&quot; werden pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.</strong><br />
Nur ein Teil der Geräte verfügt überhaupt über WLAN oder Bluetooth.</p>
<p>9. <strong>&quot;Die ICNIRP berücksichtigt lediglich Erwärmung.&quot;</strong><br />
   Verkürzte Darstellung; die Grenzwertableitung berücksichtigt zwar thermische Endpunkte, basiert aber nicht ausschließlich auf einer simplen Betrachtung der Erwärmung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 18:55:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>2024: ÖDP belästigt Münchener OB mit Li-Fi-Werbung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8760240">Mit einem Brief</a>, genauer mit einem Antrag an den damaligen Münchener Oberbürgermeister, betätigte sich Ende 2024 die ÖDP-Stadtratsfraktion als williges Sprachrohr für den Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk. Das Schreiben ist keine sachlich-kompetente Auseinandersetzung von Pro &amp; Kontra der Datenübertragung mit Licht (Li-Fi, auch bekannt unter dem Akronym VLC). Die Autoren haben vielmehr die Werbeversprechen und verquerten Hoffnungen der Li-Fi-Verfechter brühwarm ins Münchener Rathaus getragen. Die Titelzeile des Briefes &quot;Wi-Fi war gestern und Li-Fi ist morgen&quot; macht die Kenntnisdefizite der Antragsteller schonungslos deutlich.</p>
<p>Den Vorzügen von Li-Fi geben die Autoren Raum, die gravierenden Nachteile verschweigen sie ebenso wie sie es versäumt haben, Li-Fi in den Stand der Kommunikationstechnik einzuordnen und den tatsächlichen Markt für diese Nischentechnik zu erörtern. Der Antrag liest sich daher eher wie das von Dritten beauftragte Plädoyer für eine Technik, die von den Antragstellern nicht verstanden wurde. Nein, die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Li-Fi ist keine Konkurrenz zu Wi-Fi. Selbst führende Li-Fi-Forscher sprechen von einer komplementären Technik mit spezifischen Anwendungen. Hätten die Autoren das verinnerlicht, sie würden Li-Fi nicht fälschlich in Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge für &quot;Elektrosensible&quot; bringen.</p>
<p>Beispiel: Moderne Messeinrichtungen (elektronische Stromzähler), die gegenwärtig massenhaft in Deutschland die mechanischen Stromzähler ersetzen, haben je nach Modell optische Schnittstellen zur Infrarot-Ausgabe aller möglichen Messdaten im Sekundentakt. Mit magnetisch am Stromzähler angehefteten &quot;Readern&quot; (<a href="https://bitshake.de/">Beispiel</a>) lässt sich dieser unsichtbare IR-Lichtstrom für wenig Geld abgreifen und per Wi-Fi zur Auswertung an ein Energiemanagement oder an einen PC übertragen. Wi-Fi und Li-Fi arbeiten bei dieser Anwendung friedlich Hand in Hand.</p>
<p>Die <a href="https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8961734?">Entgegnung von Stadträtin und IT-Referentin Dr. Laura Dornheim</a> auf den ÖDP-Antrag kommt ganz ohne Polemik aus, die ich mir nicht verkneifen wollte. Sie bremst die Antragsteller hart ein. Beispielsweise mit dieser Bemerkung: &quot;<em>Es gibt also keinerlei Evidenz für einen objektivierbaren Vorteil bei einem Wechsel von Wi-Fi zu Li-Fi aus Sicht der Gesundheitsvorsorge.</em>&quot;</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 16:22:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>Jakob Tell (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>lässt er es sich nicht nehmen, hier die wichtigsten Episoden aus seinem langen, oft stürmischen Leben zu erzählen. </p>
</blockquote><p>
<em>&quot;Was könnt ihr schaffen ohne ihn? – Solang der Jakob jung war, ja da war noch Hoffnung...&quot; </em><br />
(Frei nach &quot;Herr Tell&quot; von Friedrich Schiller)</p>
<p>Aber jetzt mit achtundachtzig...</p>
<p>Entweder spricht er schon selbst von sich in der dritten Person. Oder diejenigen, die seine Texte auf die Webseite bringen, lassen den armen alten Mann völlig allein mit seinen Schreibfehlern.<br />
 </p>
<ul>
<li>Menrechtsgerichtshof<br />
</li><li> sowiso<br />
</li><li> seinhe christliche Gesinnung <br />
</li><li> dem verduzten Gutachter </li></ul><blockquote><p>Warum wirft sich Jakob ausgerechnet jetzt für Hans-Ulrich Hertel in die Bresche? </p>
</blockquote><p>Nicht weniger als 18 mal erwähnt er den Namen. In vier Varianten</p>
<ul>
<li>Hertel<br />
</li><li>Hertl<br />
</li><li>hertel<br />
</li><li>Hetel</li></ul>]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 14:44:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Schutti2</dc:creator>
</item>
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<title>München: Protest gegen 30-Meter-Funkmast</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Gefühlt 20 Jahre nach dem Verschwinden der letzten Mobilfunkgegner in der bayerischen Landeshauptstadt gibt es dort wieder eine Bürgerinitiative gegen einen Funkmast. Die Boulevardpresse in Gestalt der Tageszeitung &quot;tz&quot; ist begeistert und berichtet ausführlich. Angeblich haben schon 40 Anwohner eine Protestnote unterschrieben und prüften nun, ob sie gegen den Funkmast klagen wollen. Also alles wie immer? Nein, etwas ist anders.</strong></span><br />
 <br />
Obwohl der Funkmast noch gar nicht errichtet, sondern erst in Planung ist, scheint er sich bereits auf die Gemütslage betroffener Anwohner auszuwirken. Zu dieser Einschätzung bringt mich das Foto des tz-Fotografen, der die Protestanten <a href="https://www.tz.de/assets/images/43/453/43453085-protest-in-trudering-wegen-funkmast-muenchen-22-07-2026-foto-markus-goetzfried-Qr7d.jpg">in Reih und Glied</a> antreten ließ. Da lächelt oder schmunzelt keiner in Anbetracht der surrealen Situation. Nein, die schauen alle so zerknittert, als ob sie soeben erfahren hätten, dass die steinalte und kranke Erbtante geheilt aus dem Krankenhaus entlassen wurde.</p>
<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607282105186a69198eee342.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="600" height="357" />◄ Der geplante 30-Meter-Funkmast (roter Punkt) wird dem bereits vorhandenem Funkmast 531118 Gesellschaft leisten<br />
<span style="font-size:smaller;">Bild: BNetzA</span></p>
<p>Im Gegensatz zu früher ist in dem <a href="https://www.tz.de/muenchen/stadt/trudering-riem-ort43347/30-meter-mobilfunkmast-ueberragt-kirchturm-anwohner-sammeln-unterschriften-muenchen-94411409.html">tz-Artikel</a> kein Wort darüber zu lesen, dass die Anwohner sich gesundheitlich von dem Funkmast bedroht sehen oder den Wertverlust ihrer Immobilien fürchten. Vielmehr ist es der voraussichtlich unschöne Anblick der Infrastruktureinrichtung, der die Leute in Rage bringt. Der Sendemast sei mit seinen 30 Metern völlig überdimensioniert und verschandle die Grünanlage, in die er gesetzt werden soll, sagen die Anlieger empört. Wortführerin des Protests ist Luise Brückl. Sie schimpft, der Funkmast sei höher als der Turm der benachbarten Kirche St. Augustinus. Der Mieter im Dachgeschoss ihres Hauses habe schon mit Auszug gedroht. Doch da kann ich Frau Brückl beruhigen. Solche markigen Ankündigungen hört man von empörten Anwohnern nicht selten, mir ist jedoch kein Fall bekannt, dass die Ankündigung in die Tat umgesetzt wurde.</p>
<p>Dem tz-Artikel zufolge soll der Funkmast in der Grünanlage Ecke Wald-/Lafatscherjochstraße errichtet werden. Er ist Ersatz für einen Dachstandort, der wegen Abriss des Hauses verloren geht. Einen Ersatz-Dachstandort konnte die Telekom eigenen Angaben nach trotz langer Suche nicht finden, was mutmaßlich zumindest teilweise dem verunsichernden Wirken von Mobilfunkgegnern anzulasten ist. Die große Höhe sei erforderlich, damit sich die Funkwellen über Häuser und Bäume hinweg ungestört ausbreiten könnten. Eigentlich sollten die Anwohner darüber froh sein, denn ihre Funkbelastung durch den Mast wird so voraussichtlich niedrig ausfallen und die Funkbelastung durch ihre Smartphones wird erheblich geringer sein, allerdings nur, wenn sie bei der Telekom angeheuert haben.</p>
<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607282111556a691b1b6b722.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="600" height="404" />◄ Der Funkmast 531118 ist auch nicht gerade eine Augenweide<br />
<span style="font-size:smaller;">Bild: Google Maps</span></p>
<p>Hat sich der Fotograf womöglich einen Spaß erlaubt, als er die gut 20 Anwohner ausgerechnet so drapierte, wie sein Foto dies zeigt? Damit meine ich den Funkmast, der hinter der Gruppe schon jetzt in den Himmel ragt. Es handelt sich hierbei um den etwa 50 Meter vom geplanten Standort entfernten <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html?p=haFjgqNsYXTLQEgPR-yG4wajbG5ny0AnTe5ncuIeoXoSoW2oRU1GS2FydGWhbJarU3RPQkFubGFnZW6qQUZ1QW5sYWdlbqhBTVNha3RpdqhNZXNzb3J0ZbVOaWVkZXJmcmVxdWVuekFubGFnZW6wU21hbGxDZWxsQW5sYWdlbqFkg6FswKFpwKFzwg">Standort 531118</a> mit nicht weniger als 24 Funksystemen, ein Großteil davon immerhin 17,4 Meter über Grund. Dieses Prachtstück scheint die Sendemastengegner um Brückel aber nicht weiter zu stören. Wahrscheinlich deshalb nicht, weil die Bäume des Grünstreifens diesen verdecken. Schöner wird dieser Dachstandort dadurch für die Anwohner, die ihn tagtäglich auf der anderen Seite des Grünstreifens ansehen müssen, aber nicht. So gesehen ist es sozial nur gerecht, wenn jetzt auch die Gruppe um Brückl &quot;ihren&quot; Funkmast bekommt.</p>
<p>Wie war das denn damals, als sich über den Hausdächern die Antennenwälder des Fernsehens ausbreiteten? Das sah mMn noch schlimmer aus. Heute sind diese Wälder fort. Und in 100 Jahren werden wahrscheinlich auch die Funkmasten heutiger Machart Geschichte und nicht mehr zu sehen sein. Also nur Geduld, es wird schon ... <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 21:19:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>Baubiologie: VDB-Kompetenztage am Main</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB) veranstaltet vom 14. bis 19. September in Ochsenfurt die &quot;VDB-Kompetenztage&quot;. <a href="https://baubiologie.net/termine/termin/vdb-kompetenztage-qualitaetssicherungs-update-vdb-zert-und-schulungsmassnahme-fuer-gastmitglieder-und-ordentliche-mitglieder-zur-probenahme-bdf-marktbreiter-str-265-97199-ochsenfurt-2026-09-14/">Da geht es um Vieles</a>, um eines aber geht es nicht: elektromagnetische Felder. Das finde ich bemerkenswert.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 18:58:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Kompetenzinitiative&quot;: Offener Brief an Klaus Buchner (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Begründung des Vereins</strong>: Die geltenden Vorschriften zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung stellen lediglich darauf ab, zu hohe Wärmebelastungen des Körpers auszuschließen. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin soll erreicht werden, dass die bekannten athermischen Prozesse beim gesetzlichen Schutz der Bevölkerung berücksichtigt werden.</p>
</blockquote><p>Mensch Klaus,</p>
<p>was soll denn dieser Blödsinn! Vor euch hat doch 2024 bis 2025 schon die Rechtsanwältin Sibylle Killinger versucht, die 26. BImSchV aus den Angeln zu heben, u.a. mit der Behauptung, die dort fixierten Grenzwerte seien unzureichend, weil athermische Effekte unberücksichtigt geblieben sind. Das ist genau die Schiene, die auch ihr fahren wollt. Sie hat sogar eure wackeligen Athem-3-Befunde vorgetragen und trotzdem eine vollendete Bauchlandung hingelegt – zuerst am Verwaltungsgericht Mainz und dann letztinstanzlich am OVG Koblenz. Wieso wollt ihr dieser Pleite nacheifern?</p>
<p>Wenn ihr wegen üppiger Spenden zu viel Geld habt, schmeißt es nicht zum Fenster hinaus. In eurem speziellen Fall könnte es allerdings durch die Tür woanders wieder hereinkommen. Damit meine ich die Verbindung der &quot;Kompetenzinitiative&quot; zu dem Hokuspokus-Laden Memon in Rosenheim. Bekanntlich will <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=70946">Rechtsanwalt Tilo Rößler</a>, er leitet oder leitete bei Memon die Abteilung &quot;Wissenschaft, Forschung und Ausbildung&quot;, eure Klagen vertreten. Darüber dürfte sich die Geschäftsleitung von Memon vor Freude auf die Schenkel klopfen und euch finanziell vielleicht etwas unter die Arme greifen. Dieses Spendengeld wäre nicht futsch. Es käme möglicherweise zum Spender zurück, sobald ihr Rößler für die Mühen seiner Klagevertretung entlohnt habt. </p>
<p>Unter diesen Umständen könntet ihr in Berlin tatsächlich munter klagen und munter scheitern, denn unterm Strich wäre es finanziell ein Nullsummenspiel. Der eigentliche Gewinn wäre kein Erkenntnisgewinn, sondern das übliche alarmierende Tam-Tam, mit dem ihr die Klage öffentlich begleiten wollt. Zweifel an der Unbedenklichkeit des Mobilfunks säen, das ist es doch, was euch antreibt und z.B. die Firma Memon zum Freund macht.</p>
<p>Was meinst du, das klingt doch gar nicht so abwegig. Oder isses doch nur eine Verschwörungstheorie ohne Hand und Fuß?</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Stephan</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 13:04:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>mobilfunk-aber-modern.de ist noch immer zu kaufen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Nachdem Klaus Buchner 2019 die Wiederwahl ins EU-Parlament schaffte, hob der Europaabgeordnete noch im selben Jahr die Website <a href="https://www.mobilfunk-aber-modern.de/">mobilfunk-aber-modern.de</a> aus der Taufe. Buchners Aktivitäten als Mobilfunkgegner sollten an Ort und Stelle gebündelt werden. Ein Erfolg wurde das Projekt jedoch nicht, denn inhaltlich bot die Site den Besuchern nichts Exklusives und nach Buchners vorzeitigem Rückzug aus dem Europaparlament geriet die Site ab Juni 2020 in Vergessenheit. Anfang Juli 2025 wurde der Webauftritt von seinen Leiden erlöst.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Da sich der Abverkauf von <a href="https://ts.domainname.de/mobilfunk-aber-modern.de">mobilfunk-aber-modern.de</a> hinzieht, erklärt der Händler das Objekt zur Premium-Domain bieten den Ladenhüter in der Hoffnung auf Angebote weiter zum Kauf an.</p>
</blockquote><p>Gut 1 Jahr steht die Domain jetzt zum Verkauf. Für die Verkaufsabsicht kommen zwei Szenarien infrage:</p>
<p>► Buchner oder der damalige Domaininhaber hat die Domain bewusst an einen Domainhändler verkauft oder zur Vermarktung übergeben.<br />
► Die Domain wurde nicht verlängert, sie wurde damit frei und anschließend von einem Domainhändler per automatisierter Registrierung (Dropcatching) übernommen, weil ihm der Name des Ladenhüters attraktiver erschien als er tatsächlich ist.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 12:04:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>190. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#399;"><em><strong>Hansueli Jakob (88) befasst sich seit 38 Jahren mit Ursachen (Quellen) der Wirkung elektromagnetischer Feldstärken auf die menschliche Gesundheit. Er war auch Gründungsmitglied von Gigaherz.ch im Jahr 2000 und anschliessend während 24 Jahren  Präsident dieses Vereins. Obschon die Mobilfunk-Lobby immer wieder von neuem ihr Rufmord-Kommando in München auf ihn loslässt, lässt er es sich nicht nehmen, hier die wichtigsten Episoden aus seinem langen, oft stürmischen Leben zu erzählen. [...]</strong></em></span></p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/geschichten-aus-einem-langen-leben-episode-1/">Geschichten aus einem langen Leben – Episode 1</a><br />
<strong>Datum</strong>: 25. Juli 2026</p>
<p><strong>Kommentar</strong>: Angreifen mit vogelwilden unbelegten Behauptungen ist eine von HUJ gerne praktizierte Form der Verteidigung, wenn er sich von Faktenchecks peinlich getroffen sieht. Tipp: Einfach weniger Bullshit verbreiten. Das hält einem Faktenchecker wirksamer vom Hals als Lamentieren.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong>: Warum wirft sich Jakob ausgerechnet jetzt für Hans-Ulrich Hertel in die Bresche? Wahrscheinlich deshalb, weil das IZgMF kürzlich einen alten Artikel aus dem &quot;Beobachter&quot; zitierte, <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75752">in dem es heißt</a>, die Chemie zwischen Jakob und dem Duo Hertel/Sieber hätte nicht mehr gestimmt.</p>
<p>Und weil der Märchenonkel es nicht für nötig erachtet, einen Link auf das EGMR-Urteil Hertel v. Switzerland vom August 1998 zu setzen, hole ich zum Ärger des Märchenonkels sein Versäumnis <a href="https://tinyurl.com/muuwk6pn">hiermit nach</a>. Die Geschichte vom angeblich verfolgten Hertel wird im Urteil merklich anders erzählt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 18:18:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Netzwerktechnik: Teurer Abschied von Huawei und ZTE</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Cybersicherheit sorgt für Unruhe in der Telekommunikationsbranche. Mit der Novelle des EU Cybersecurity Act (CSA2) will Brüssel den Einsatz von Netzkomponenten verbieten, deren Hersteller als Hochrisiko-Anbieter gelten. Die Regelung zielt vor allem auf die chinesischen Ausrüster Huawei und ZTE ab.</p>
<p>Eine Studie der Forschungseinheit des Branchenverbands GSMA zeichnet nun ein wirtschaftliches Szenario, das den offiziellen Berechnungen völlig widerspricht. Die Kommission schätzt die Gesamtkosten für den Austausch der Technik auf 10 bis 13 Milliarden Euro. Die GSMA-Studie beziffert die direkten Austauschkosten dagegen auf 30 bis 40 Milliarden Euro. <a href="https://www.heise.de/news/Milliardenlast-fuer-Europas-Netze-Der-teure-Abschied-von-Huawei-und-ZTE-11376401.html">mehr ...</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 26 Jul 2026 22:28:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Netzanschluss: Mobilfunker und Rechenzentren drängen auf Vorrang</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade einmal drei Werktage hatten die Bundesländer und Verbände Zeit, den neuesten Gesetzentwurf für das <a href="https://www.google.com/search?q=Netzanschlusspaket&amp;client=firefox-b-d&amp;hs=RHfV&amp;sca_esv=d8a061f2a601c51f&amp;udm=50&amp;fbs=ABfTbFUyxjQn9bne4DuflY2dNqqKA7Y2TZ8Ei_pHfBCsg19GRpssb_sPR6sQo-fb_a2LZzpbcm_c2_PSpR4JVG0dYzxPl02KXwG49n2KMfFnS1BI5ooE3kak8EP87ylG7-uhRh-OTX4mSvuaMcDpTuFG6okk__-n6K3ZuMYLhR7wStMLoJnpepLz8_XTYZq1NzHJ_-oDRzgn_7mUKnLbqt_-OrSY7UHUNA&amp;aep=1&amp;ntc=1&amp;cs=0&amp;sa=X&amp;ved=2ahUKEwi0p4T4qvGVAxUTSPEDHRxYBrEQ2J8OegQIExAD&amp;biw=1270&amp;bih=830&amp;dpr=1.2&amp;mstk=AUtExfALUU0VbUMuAeCCo0XSB15n7IhOkARzWBuDSbPlMaZtXbdVNypBNcWPn6ijEej0U0HwHxtQdLGhyJ6zQ_QIemKKdbsLdo4pFcIwEPUFmFW7nSUGPIKPcPxuqiNFwkjClZ29QRbqEeazTAiGQCj31OkF1e4ZCmKt6sg&amp;csuir=1">Netzanschlusspaket</a> zu kommentieren. In dem Entwurf geht es unter anderem darum, inwiefern Stromnetzbetreiber künftig Bezieher priorisieren dürfen. Auf den Entwurf hatten deshalb insbesondere Mobilfunknetzbetreiber und die Rechenzentrumsbranche gewartet, primär wurden sie jedoch enttäuscht. Das Kabinett will das Paket eigentlich nächsten Mittwoch beschließen. Bis dahin könnte sich der Entwurf noch verändern. Eine Ergänzung hatte das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Anschreiben an die Verbände und Länder angekündigt.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://background.tagesspiegel.de/newsletter/6yja1ckwo1hfsoq1prrosi">Tagesspiegel Background</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 26 Jul 2026 21:58:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
</channel>
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