
Wer unter der Einwirkung von Mobilfunk krank geworden ist und darüber Behörden und Institutionen informieren wollte, hat einen steinigen Weg vor sich gehabt. Denn weil die Symptomatik Mobilfunkerkrankter bislang noch nicht anerkannt ist, gibt es auch keine Infrastruktur, die darauf ausgerichtet ist, die Erkrankungen systematisch zu erfassen, zu beobachten und zu analysieren. Der Leitfaden für den Schriftwechsel mit den Behörden will diese Lücke überbrücken, indem er Mobilfunkerkrankten vor allem konkrete Hilfestellung beim Verfassen von Krankheitsberichten gibt und sagt, wohin diese Berichte unbedingt verschickt werden sollten.
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Empfohlene Anwendung des Leitfadens
Die empfohlene Anwendung des Leitfadens sieht so aus: Zuerst den enthaltenen Fragebogen soweit wie möglich sorgfältig ausfüllen und dann mit Hilfe des Muster-Begleitbriefs ein kurzes eigenes Begleitschreiben verfassen.
Die übrigen Abschnitte des Leitfadens sind eher rechtlicher Natur: Hier geht es um Vordrucke, mit denen Sie festlegen können, ob Ihre Daten anonym oder namentlich ausgewertet werden dürfen und ob Sie behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden möchten. Eine solche Aufhebung der Schweigepflicht ist z. B. sinnvoll, wenn Sie zugleich Strafantrag wegen Körperverletzung stellen (ein Muster hierfür ist im Leitfaden enthalten) und den Ermittlungsbehörden die Einvernahme Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin erlauben möchten. Zum Strafantrag rät kein Geringerer als Prof. Erich Schöndorf. Der Frankfurter Jurist wurde in den 1980er und 1990er Jahren bekannt, als er im Holzschutzmittelprozess (Stichwort: PCP und Lindan) als Staatsanwalt unbeirrt die Ermittlungen gegen die Hersteller von Holzschutzmitteln leitete.
Welchen Nutzen haben die Krankheitsberichte?
Wer sich die Mühe macht, einen umfangreichen Krankheitsbericht zu verfassen und diesen an diverse Behörden und Institutionen zu verschicken, der darf mit Fug und Recht fragen: Welcher Nutzen steht dem Aufwand gegenüber? Wir möchten Ihnen da keine Illusionen machen, einen unmittelbar einsetzenden konkreten Nutzen gibt es gegenwärtig nicht. Die geleistete Mühe ist vielmehr eine Investition in die Zukunft, damit sich die Situation Mobilfunkerkrankter Schritt für Schritt bessert. Unter diesem Blickwinkel betrachtet sind die Krankenberichte ein ganz entscheidendes Mittel, um die Faktenlage zugunsten der Betroffenen zu verschieben. Der indirekte Nutzen der Krankheitsberichte kann sich durchaus sehen lassen, denkbar sind u. a. folgende Aspekte:
Welche Wirkung Mobilfunkerkrankte entfalten können, wenn sie sich nicht schicksalsergeben fügen, sondern vehement um Anerkennung kämpfen, zeigte sich z. B. im Mai 2006: Einem Bericht der Frankenpost online vom 20.05.2006 zufolge trafen betroffene Bürger der oberfränkischen Gemeinde Schauenstein in Berlin mit Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium, zusammen. Der SPD-Politiker machte während der Unterredung eine erfreulich konkrete Zusage: Er wolle die zuständigen Gesundheitsämter auffordern, bei Krankheitshäufungen Untersuchungen vor Ort zu machen! Und damit schließt sich der Kreis: Denn der Leitfaden empfiehlt Betroffenen, ihren Krankheitsbericht unbedingt auch ans zuständige Gesundheitsamt zu schicken!
Urheber des Leitfadens für den Schriftwechsel von Mobilfunkerkrankten mit den Behörden ist Dr. Volker Schorpp. Der Physiker weiß, wovon er redet: Er leidet selbst seit Jahren unter den gesundheitlichen Nebenwirkungen des Mobilfunks (01.06.06-ll).

Informationszentrum gegen Mobilfunk