Leitfaden für den Schriftwechsel von
Mobilfunkerkrankten mit den Behörden

Wer unter der Einwirkung von Mobilfunk krank geworden ist und darüber Behörden und Institutionen informieren wollte, hat einen steinigen Weg vor sich gehabt. Denn weil die Symptomatik Mobilfunkerkrankter bislang noch nicht anerkannt ist, gibt es auch keine Infrastruktur, die darauf ausgerichtet ist, die Erkrankungen systematisch zu erfassen, zu beobachten und zu analysieren. Der Leitfaden für den Schriftwechsel mit den Behörden will diese Lücke überbrücken, indem er Mobilfunkerkrankten vor allem konkrete Hilfestellung beim Verfassen von Krankheitsberichten gibt und sagt, wohin diese Berichte unbedingt verschickt werden sollten.

Download des Leitfadens

Aktuelle Ausgabe: Juli 2006

Der Leitfaden (PDF, 85 KByte) umfasst rd. 20 Seiten und ist in fünf Abschnitte gegliedert. Die beiden wichtigsten Abschnitte sind ein Muster-Begleitbrief, der einem beim Verfassen des Krankheitsberichts die Hand führt, sowie ein umfassender Fragebogen, der alles abfragt, was zur ordentlichen Erfassung und Auswertung einer Mobilfunkerkrankung erforderlich ist. Erschrecken Sie nicht vor der Intensität des Fragebogens. Da er die vielen unterschiedlichen Erscheinungsformen von Mobilfunkerkrankungen abdeckt, führt der Fragebogen in aller Regel weit mehr Symptome und Abfragepunkte auf, als bei Ihnen zutreffen müssen. Die goldene Regel beim Ausfüllen lautet deshalb: Was Sie nicht beantworten können, lassen Sie einfach weg. Probeläufe haben gezeigt, dass Sie fürs Ausfüllen des Fragebogens im Mittel mit etwa 45 Minuten bis 60 Minuten rechnen können.

Empfohlene Anwendung des Leitfadens

Wieviel Mobilfunk verträgt ein Mensch? Nicht jeder kommt mit der Feldbelastung klar, wer damit Probleme bekommt steht jedoch oft ratlos da ...Die empfohlene Anwendung des Leitfadens sieht so aus: Zuerst den enthaltenen Fragebogen soweit wie möglich sorgfältig ausfüllen und dann mit Hilfe des Muster-Begleitbriefs ein kurzes eigenes Begleitschreiben verfassen.

Die übrigen Abschnitte des Leitfadens sind eher rechtlicher Natur: Hier geht es um Vordrucke, mit denen Sie festlegen können, ob Ihre Daten anonym oder namentlich ausgewertet werden dürfen und ob Sie behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden möchten. Eine solche Aufhebung der Schweigepflicht ist z. B. sinnvoll, wenn  Sie zugleich Strafantrag wegen Körperverletzung stellen (ein Muster hierfür ist im Leitfaden enthalten) und den Ermittlungsbehörden die Einvernahme Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin erlauben möchten. Zum Strafantrag rät kein Geringerer als Prof. Erich Schöndorf. Der Frankfurter Jurist wurde in den 1980er und 1990er Jahren bekannt, als er im Holzschutzmittelprozess (Stichwort: PCP und Lindan) als Staatsanwalt unbeirrt die Ermittlungen gegen die Hersteller von Holzschutzmitteln leitete.

Welchen Nutzen haben die Krankheitsberichte?

Wer sich die Mühe macht, einen umfangreichen Krankheitsbericht zu verfassen und diesen an diverse Behörden und Institutionen zu verschicken, der darf mit Fug und Recht fragen: Welcher Nutzen steht dem Aufwand gegenüber? Wir möchten Ihnen da keine Illusionen machen, einen unmittelbar einsetzenden konkreten Nutzen gibt es gegenwärtig nicht. Die geleistete Mühe ist vielmehr eine Investition in die Zukunft, damit sich die Situation Mobilfunkerkrankter Schritt für Schritt bessert. Unter diesem Blickwinkel betrachtet sind die Krankenberichte ein ganz entscheidendes Mittel, um die Faktenlage zugunsten der Betroffenen zu verschieben. Der indirekte Nutzen der Krankheitsberichte kann sich durchaus sehen lassen, denkbar sind u. a. folgende Aspekte:

Welche Wirkung Mobilfunkerkrankte entfalten können, wenn sie sich nicht schicksalsergeben fügen, sondern vehement um Anerkennung kämpfen, zeigte sich z. B. im Mai 2006: Einem Bericht der Frankenpost online vom 20.05.2006 zufolge trafen betroffene Bürger der oberfränkischen Gemeinde Schauenstein in Berlin mit Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium, zusammen. Der SPD-Politiker machte während der Unterredung eine erfreulich konkrete Zusage: Er wolle die zuständigen Gesundheitsämter auffordern, bei Krankheitshäufungen Untersuchungen vor Ort zu machen! Und damit schließt sich der Kreis: Denn der Leitfaden empfiehlt Betroffenen, ihren Krankheitsbericht unbedingt auch ans zuständige Gesundheitsamt zu schicken!

Urheber des Leitfadens für den Schriftwechsel von Mobilfunkerkrankten mit den Behörden ist Dr. Volker Schorpp. Der Physiker weiß, wovon er redet: Er leidet selbst seit Jahren unter den gesundheitlichen Nebenwirkungen des Mobilfunks (01.06.06-ll).

 

Leitfaden für Mobilfunkerkrankte

IZgMF-Website durchsuchen

 

Aktionen zum Mitmachen

Europapetition (FRA)

Krankheitsgeschichten

Ärzteappell organisieren

UMTS-Moratorium (GER)

Downloads

Gratis-Umrechner für Leistungsflussdichte, Feldstärke und mehrUmrechner für die gängigsten Einheiten im Mobilfunk

Miniplakate fürs Auto

An dieser Position blockiert ein Programm zur Unterdrückung von Popup-Fenstern oder ein Werbeblocker die Darstellung von Google-Anzeigen.

Gut zu wissen

Standortdatenbanken

Kein Versicherungsschutz für Mobilfunker

183 Fragen & Antworten
aus Sicht der Netzbetreiber

Mobilfunk-Telefonhotline des Bund Naturschutz in Bayern

Immobilien-Wertminderung

Handy: Mindestens 60 % der Sendeleistung bleibt im Kopf

Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden

Getarnte Mobilfunkmasten

WLAN kontra PLC

Tipps & Tricks

DECT-Basisstationen mit Alufolie entschärfen

Handy klammheimlich auf Sendung? Selber testen mit Kofferradio!

Kinder

Spezielle Information für Kinder und Jugendliche

Britischer Strahlenschutz warnt vor Kinderhandys

Testballon: 3-Tasten-Handy für Kindergartenkinder

Kinderhandy: Diverse Medien werben fleißig für Mobilfunker

Profitsucht von T-Mobile macht vor Kindern nicht halt

Messen

Handystrahlung innerhalb eines Linienbusses

Das Wunder von NRW

Auch Funkmessprojekt Baden-Württemberg mit Verfahrensfehler

SAR-Messungen vor Ort

Funkmessprojekt Bayern

Informationszentrum gegen Mobilfunk

Zur Inhaltsübersicht Bitte klicken

 

Bürgerinitiativen

Liste der Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk: Gleich jetzt hier eintragen!

Mobilfunkgeschichten:
Bürgerinitiativen erzählen

Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

Veranstaltungskalender

Wann wo was los ist

Umfragen

Schon abgestimmt?

Forum

Diskutieren & Informieren

Linkliste

Links: Immer frisch & saftig

Gästebuch

Lob & Tadel

Gerichtsurteile

LG Kempten erkennt nicht auf Mietminderung

OVG Hamburg stoppt Baustopp gegen T-Mobile

Nachbar muss Mast dulden

VG Neustadt lehnt Eilantrag gegen Mobilfunkmast ab

Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz keine Hürde für Mobilfunker

BVGH: Vodafone unterliegt

Sendeverbot für illegal errichtete Station

Na sowas!

Monitoring-Messstationen

Keine Empfangsgarantie mehr für Innenräume

Versorgungsauftrag der Mobilfunker ist erfüllt

Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof

Schirmschlauch

Minister Huber kneift

WLAN schlimmer als DECT

Schnurlostelefone: Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus

Blauer Handyengel in Not

Gefährlich: Dacharbeiten unter Sendemasten

Naila: Krebs um Sender

Schmiergeldverdacht gegen Mobilfunkkonzern Ericsson

Digitaler Behördenfunk

Messtechniker melden “Widerstandsnester”

Spendable Anna Swelund verschenkt wieder Handys

Vorsorge

Mobilfunk-Vorsorgemodelle auf dem Prüfstand

Vorsorgemodell München

Vorsorgemodell Salzburg

Vier Tipps für intelligenten Umgang mit Handys

Telefonieren in Bus, Auto, Bahn doppelt schädlich

PLC: Die W-LAN-Alternative

Günstiges CT1+ Schnurlostelefon bei Conrad

Forschung

Deutliche Krebshäufung in
der Nähe von Radiosendern

Interphone-Studie

EPROS-Schlafstudie

Langzeittelefonierern
droht Hörnervtumor

UMTS-Studie: Unwohlsein unter Masten

Deutsche Forschungsprojekte

Schweizer Forschungsprojekte

REFLEX-Projekt im Strudel wirtschaftlicher Interessen

Elektrosmog stört Orientierung von Bienen

Manipulierte Studie für manipulierte öffentliche Meinung

Fehlerhafte Studie für fehlgeleitete öffentliche Meinung

Die falschen Studien für einen echten Alarm