Die Geschichte des IZgMF

Januar 2002 Vodafone lässt Sendemasten pflanzen

Errichtung des Sendemasten in München-Freimann, Situlistrasse 25, am 28. Januar 2002 durch die Firma Lehmer Group. Offizielle Standortkennzeichnung der Anlage bei der Bundesbehörde RegTP: 1150 MXB H57. In der zu diesem Zeitpunkt ursprünglichen Bauausführung hatte der Mast zwei Antennengruppen mit je drei Sektorantennen, die untere Gruppe war für GSM vorgesehen, die obere für UMTS. Wenn wir aus dem Kinderzimmerfenster unserer Dachgeschosswohnung schauen, sehen wir in rd. 12,5 m Entfernung knapp oberhalb des Dachfirsts die untere Antennengruppe.

Am Morgen des 28. Januar 2002: Unser spontan zusammengetrommeltes Häuflein frierender Mobilfunkgegner erwartet grimmig entschlossen die Ankunft des Bautrupps. Diese Aufnahme wurde von einem Haus auf der anderen Straßenseite aus gemacht, um zu zeigen, dass die untere Antennengruppe dem Dachfirst bis auf 90 cm nahe kommt.

Wir hatten am Vormittag des 28. Januar, es war ein klirrend kalter aber sonniger Tag, versucht, die Montage mit einer spontan organisierten Bürgerblockade zu verhindern. Drei vom Bautrupp herbeigerufene Streifenwagenbesatzungen überzeugen uns jedoch nach und nach von der Zwecklosigkeit der Blockade, die, weil auf öffentlichem Grund, den Tatbestand der Nötigung erfülle. Hilflos müssen wir den Monteuren bei ihrer Arbeit zusehen. Wir erleben die Situation als Ausnahmezustand und handeln uns eine Anzeige wegen Abhalten einer unangemeldete Demonstration ein (Verfahren wurde später eingestellt). Herbeigeeilte Vodafone-Leute haben deshalb bei uns nicht die geringste Chance, als Sorgenzerstreuer erfolgreich zu sein. Weder Vodafone noch der Grundstückseigentümer hatte uns Anwohner mit einem Sterbenswörtchen vorab über das Bauvorhaben informiert. Erst die Aufstellung von Halteverbotsschilder (für den Schwerlastkran) und zaghafte Hinweise des nachbarlichen Hausmeisters weckten unseren Argwohn. Unter anderen Umständen hätten wir den Sendemasten vielleicht arglos hingenommen, so aber wurden die Weichen ganz klar gestellt, und zwar auf Stunk gegen Mobilfunk.

Februar 2002 Keine Standortbescheinigung bei der RegTP

Bei der Endmontage des Sendemasten können wir die Arbeiten aus der 1. Reihe beobachten.', Wir beantragen am 5. Februar schriftlich bei der Regulierungsbehörde RegTP, Landshut, die Standortbescheinigung der Sendeanlage. Der zuständige Sachbearbeiter Behörde ruft uns einige Tage später an und erklärt, dass eine Standortbescheinigung nicht vorhanden sei. Vodafone habe sie bislang nicht beantragt. Man habe Vodafone jetzt aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen bei der RegTP einzureichen. Wir lernen: Dieses Vorgehen (erst bauen, dann Standortbescheinigung beantragen) sei nicht unüblich.

März 2002 Wir entdecken den “Sicherheitsabstand”

13. März 2003 – So lautet das Ausstellungsdatum der ersten (von später insgesamt drei) Standortbescheinigung für die Anlage 1150 MXB H. Zwei Tage später halten auch wir das Papier in Händen. Dort heißt es: „Der festgelegte Sicherheitsabstand ist auf die Unterkante der Sendeantenne mit der jeweils geringsten Montagehöhe bezogen.“ Wir werden dadurch aufmerksam darauf, dass die Montagehöhe einer Antenne offensichtlich maßgebend den Sicherheitsabstand bestimmt. In unserem Fall ist die untere Antennengruppe ungewöhnlich knapp über dem Dachfirst montiert. Die zugeschickte Standortbescheinigung hat in der Anlage jedoch keine detaillierten Bauzeichnungen/Lagepläne, die über die Sollwerte der Montagehöhen Auskunft geben.

Wir beantragen am 25. März bei der RegTP Bauzeichnungen und Lagepläne und bekommen die Unterlagen mit Brief vom 3. April 2002.

April 2002 Die zweite Standortbescheinigung trifft ein

Der HF-Detektor leistete uns bei der messtechnischen Beobachtung des Sendemasten gute Dienste.Auf 4. April 2002 lautet das Ausfertigungsdatum der zweiten Standortbescheinigung, die uns kurz darauf von der RegTP zugeschickt wurde. Dies kam für uns völlig unerwartet. Erfreulich: Die Sicherheitsabstände wurden gegenüber der ersten Standortbescheinigung deutlich reduziert: Horizontal von 6,86 m auf 4,92 m und vertikal von 2,28 m auf 1,56 m. Erst viel später (bei Einsicht der RegTP-Akten) stoßen wir auf die Ursache: Die Sendeleistung im GSM-900-Band wurde damals reduziert von 30 Watt auf 10 Watt je Sektorantenne. Damit kein Missverständnis aufkommt: Kleinere Sicherheitsabstände sind vorteilhafter für Anwohner, weil kleinere Abstände den Rückschluss auf geringere Sendeleistung zulassen.

Bei der Sichtung der Bauzeichnungen und Lagepläne fallen uns mehrere Ungereimtheiten auf. Ein Blick aus dem Fenster bestätigt: Der Sendemast ist nicht dort montiert, wo er laut Unterlagen sein müsste. Da eine routinemäßige amtliche Überprüfung neu errichteter Sendemasten nicht stattfindet, wären wir wohl über lange Zeit einer unnötigen Strahlungsmehrbelastung ausgesetzt worden, wenn wir den Baufehler nicht bemerkt hätten.

Wir teilen der RegTP am 8. April 2002 mit, dass die Bauausführung des Sendemasten nicht mit den Bauzeichnungen übereinstimmt und belegen dies mit Fotos. Wir beanstanden, dass die Antennen zu niedrig montiert sind und deshalb die Berechnung der Sicherheitsabstände ebenfalls auf unzutreffenden Angaben beruht. Wir bitten um Prüfung.

Wir fürchten, dass die Anlage von uns unbemerkt in Betrieb genommen wird und kaufen deshalb einen breitbandigen HF-Detektor. Von der RegTP und dem RGU München (Referat für Gesundheit und Umwelt) wurde uns übrigens mehrfach versichert, wir würden rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage informiert ... Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Juni 2002 Und ewig schweigen die Wälder...

Am 18. Juni schriftliche Nachfrage bei der RegTP, die auf unser Schreiben vom 8. April. nur telefonisch geantwortet hat: „Wir müssen Vodafone dazu befragen“ und „Wir schicken jemanden zur Prüfung vorbei“ (was jedoch erst viel später geschah).

August 2002 Vodafone beteuert gegenüber der RegTP, die Montage sei einwandfrei

Am 23. August dann endlich schriftliche Antwort der RegTP: Vodafone habe erklärt, die Anlage würde den Anträgen entsprechen. Vodafone habe dies mit einem Foto untermauert, die Entgegnung von Vodafone sei somit „plausibel“. Wir werden gebeten, unsere Einwände noch einmal vorzutragen. Der Brief enthält eine sehr aufschlussreiche Schnittzeichnung, die zeigt, wo nach Ansicht von Vodafone der Sendemast in die Dachhaut eintreten sollte. Wir blicken aus dem Fenster und sehen sofort, dass diese Zeichnung völlig unzutreffend ist.

31. August 2002: Wir stellen erstmals fest, dass die Anlage in Betrieb ist und messen mit unserem HF-Detektor im Dachgeschoss außen 54 mW/m², zuvor waren es an selber Stelle nur einige 100 Mikrowatt/m². Pikant: In den damals (bis Mitte 2002) ausgefertigten Standortbescheinigungen stand noch der (mittlerweile ersatzlos gestrichene) Satz „Diese Bescheinigung erlischt, wenn sich entweder die technischen Daten (Antrag) oder die Grenzwertanforderungen ändern.“ In unserem Fall haben sich die technischen Daten erheblich verändert! Für uns ist es deshalb völlig überraschend, dass die Anlage ohne weitere Prüfung vor Ort den Sendebetrieb aufnehmen darf.

September 2002 Ein außerordentlich turbulenter Monat

Zum Greifen nah: Wer würde bei einer solchen Aussicht aus dem Kinderzimmer nicht zum Mobilfunkgegner?Wir legen unsere Einwände gegenüber der RegTP am 1. September 2002 noch einmal in aller Deutlichkeit dar. Neue Fotos, mit denen wir die Baumängel sehr deutlich herausstellen, belegen, dass die Vodafone-Schnittzeichnung kein Abbild der Realität ist. Wir zeigen: Die Unterkante der unteren Antennengruppe sollte bei plangerechter Montage 2 m oberhalb des Dachfirsts verlaufen, in Wirklichkeit sind es nur rd. 0,9 m! Die eigentlich kleine Differenz von 1,10 m ist deshalb so bedenklich, weil, wegen der geringen Bauhöhe des Mastes, der Hauptstrahlkegel der unteren Antennengruppe quer durch unsere Wohnung verläuft.

2. September 2002: Auf unsere telefonische Beschwerde beim RGU (Anlage sendet ohne gültige Standortbescheinigung) räumt man ein, am nächsten Tag einen Mitarbeiter zur Vor-Ort-Prüfung vorbeizuschicken. Die RegTP sichert zu, am 4. September einen Vermessungstechniker vorbeizuschicken.

Der RGU-Mitarbeiter kommt und überzeugt sich an Ort und Stelle von der Richtigkeit unserer Einwände. Er sichert uns zu, die Anlage würde schnellstmöglich wieder abgeschaltet. Auch der Vermessungstechniker der RegTP bestätigt unseren Standpunkt, und kündigt die sofortige Stilllegung der Anlage an.

Der 6. September wird unser Feiertag: Das RGU teilt uns telefonisch um 10:45 Uhr mit, die Anlage sollte jetzt außer Betrieb sein. Wir messen und stellen fest, sie sendet noch, jedoch deutlich schwächer. Um 12:30 Uhr schweigt der Sender. Eine halbe Stunde später rückte ein von Vodafone beauftragter Bautrupp an und demontierte beide Antennengruppen mit allen sechs Antennen. Anstelle der oberen UMTS-Antennengruppe wurde (leider) anschließend, ebenfalls oben, eine neue GSM/UMTS-Antennengruppe mit drei Kombi-Sektorantennen montiert. Der untere Montageplatz bleibt leer (siehe Foto). Der vertikale Abstand der Antennen zum Dachfirst beträgt jetzt anstelle von 0,9 m etwa 4 m! Der Hauptstrahlkegel verläuft nicht mehr quer durch unsere Wohnung, er streift diese nur noch.

Vorher: Im Frühjahr 2002 hatte der Sendemast noch zwei Antennengruppen.Nachher: Bei der Wiederinbetriebnahme Ende November 2002 fehlt die untere Antennengruppe.

Vodafone war über unsere Hinweise auf eine fehlerhafte Montage informiert. Und die hausinterne Bestätigung der korrekten Bauausführung durch den Netzbetreiber war so unfachmännisch, dass wir sie selbst mit laienhaften Kenntnissen leicht widerlegen konnten. Dass die Anlage trotz unserer berechtigten Einsprüche in Betrieb genommen wurde, zeigt die Rücksichtslosigkeit von Vodafone im Umgang mit Besorgnissen aus der Bevölkerung. Wir fordern deshalb das RGU am 13. September schriftlich auf, ein Strafverfahren gegen Vodafone einzuleiten. Wie uns das RGU später mitteilte, handelt sich Vodafone mit der fehlerhaften Bauausführung lediglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Trotz mehrfachem Nachfragen sind wir nicht darüber informiert, ob wenigstens dieses Verfahren gegen Vodafone eingeleitet wurde.

November 2002 Klammheimliche Wiederinbetriebnahme

Unser HF-Detektor meldet am 30. November: Die Anlage sendet wieder. Weder RGU noch RegTP gaben uns einen diesbezüglichen Hinweis. Dennoch sind wir guter Dinge, denn das Messgerät meldet am offenen Kinderzimmerfenster nur noch einen Höchstwert von rd. 1 mW/qm.

Dezember 2002 Die dritte Standortbescheinigung gibt Widerspruchsrecht

Am 19. Dezember 2002 erhalten wir vom RGU die neue (dritte) Standortbescheinigung, sie datiert vom 7. November und weist erstmals eine Rechtsbehelfsbelehrung aus, in der es heißt, gegen den Bescheid könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Da wir keine Zeitmaschine besitzen, war für uns diese Frist am 19. Dezember leider schon abgelaufen – so glaubten wir irrtümlich. Erst viel später wird uns klar, dass mit der Einspruchsfrist nicht wir gemeint waren, sondern der offizielle Empfänger des Papiers, in unserem Fall also Vodafone. Die im April 2002 reduzierten Sicherheitsabstände wurden mit der dritten Standortbescheinigung wieder angehoben, auf die bislang höchsten Werte von 9,84 m (in Hauptstrahlrichtung) und 2,55 m (vertikal). Auf besorgte Nachfrage bei der RegTP erklärt man uns, dass sich das Berechnungsverfahren für den Sicherheitsabstand geändert habe. Erst bei der Einsicht der RegTP-Akten kriegen wir die zweite Ursache für die großen Sicherheitsabstände mit: Die maximale Sendeleistung pro Sektorantenne wurde wieder auf 30 W angehoben.

März 2003 Artikel fürs Umweltinstitut München

Das Umweltinstitut München plant für seine Zeitschrift einen Artikel, der erfolgreiche Aktionen von Bürgerinitiativen vorstellen soll. Wir machen mit und verfassen unter dem Titel “Aus 6 mach’ 3” einen Beitrag fürs Umweltinstitut. Der Beitrag (er ist die Vorlage für diesen hier) beschreibt in chronologischer Reihenfolge die Ereignissen von Januar bis Dezember 2002. Im Juli 2003 sollte uns unser eigner Beitrag an völlig unerwarteter Stelle wieder begegnen.

Juni 2003 Wir fordern Einsicht in die RegTP-Akten

Irgendwann haben wir mitbekommen, dass wir als unmittelbar betroffene Anwohner (Umkreis von etwa 50 m um einen Sendemasten) das Recht haben, die standortbezogenen RegTP-Akten einzusehen. Anfang Juni 2003 fordern wir die RegTP schriftlich auf, uns diese Akteneinsicht zu gewähren. Bei dieser Gelegenheit legen wir auch gleich Einspruch gegen die dritte Standortbescheinigung ein, weil der Sicherheitsabstand mit diesem Papier größer denn je geworden ist.

Juli 2003 Akteneinsicht mit Überraschungseffekt

Anfang Juli 2003 bekommen wir ein dickes Kuvert von der RegTP: Drin ist eine 164 Blätter umfassende Kopie der Standortakte, das ist eine ganz andere Dimension der Information im Vergleich zu den wenigen Blättchen der Standortbescheinigung. Wir sind begeistert: Die Akte enthält eine Fülle an technisch interessanten Einzelheiten, die uns helfen, im Nachhinein manches besser zu verstehen. Neben unserem Schriftverkehr mit der RegTP entdecken wir Aktennotizen und das Protokoll des RegTP-Mitarbeiters, der im September 2002 bei uns war. Erstaunt lesen wir Geheimnisvolles wie “Kundin soweit wie nötig informiert” oder Unerwartetes wie “Kundin machte einen außergewöhnlich vernünftigen Eindruck”.

Vom Donner gerührt sind wir, als wir in der Standortakte eine Kopie unseres Artikels “Aus 6 mach’ 3” finden. Wir sehen einen Ausdruck der Original-Word-Datei, die wir am 24. März 2003 via eMail ans Umweltinstitut München verschickt haben. Rätselhaft: Bereits zwei Tage später – so sehen wir es anhand von eMail-Kopien in der Standortakte – ist der Beitrag im Bundesministerium für Umwelt in Bonn gelandet. Dies ist lange bevor ihn das Umweltinstitut München im Mai 2003 veröffentlicht hat! Bis heute ist uns nicht klar, wie der Beitrag in seiner Originalfassung innerhalb von 48 Stunden den Weg ins Umweltministerium nach Bonn finden konnte. Die einzig plausible aber ziemlich verwegene Erklärung für uns ist die, dass eMails nicht immer nur allein vom Adressaten empfangen werden. Mit offenem Mund verfolgen wir die behördeninterne Korrespondenz, die der an sich harmlose Beitrag in zwei Bundesministerien ausgelöst hatte. Da wir niemanden bloß stellen möchten sparen wir uns an dieser Stelle Einzelheiten.

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