10 mW/m² und die Profiteure (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Freitag, 22.04.2011, 20:14 (vor 4844 Tagen) @ H. Lamarr

Wie Roger schrieb:

Ohne mal eine Auskunft vor zugreifen. Würde es bei "solchen Gruppen" irgendwas im Verhalten und Forderungen Abläufe ändern?
Ich meine nein .

Genau so ist es.


Das Sachverständigengutachten betrachtet meist nur den einzelnen Standort.

Der Planer ist dem Gesetzgeber, seinem Auftrag(Arbeit)geber, einer ordentlichen Netzstruktur und der Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

Eine Rücksichtnahme auf irgendwelche Bauchgefühle führt auch zu keinem "nicht angreifbaren" Ergebnis.

Jeder Standort innerhalb einer Ortschaft wird Gegner finden, denen er nicht passt. Heiliger St. Florian ....

Die Schreihälse behaupten einfach irgendeinen Blödsinn und die Mitläufer plappern es nach.

Maßgebend ist der gesetzliche Grenzwert an dem sich der Planer orientieren kann und muß. Im Normalfall wird rings um die Station der gesetzliche Grenzwert um das 10 000 bis 100 000 fache unterschritten. Dies kann man in wenigen Minuten z.B. mit einer Monitorfunktion nachprüfen.

Dieser Nachweis wurde von mir mehrfach gemacht und war für die Fragesteller kostenlos. Viele stellte dies auch zufrieden.


Wenn eine Gemeinde ausführliche Gutachten erstellen lässt ist das hinausgeworfenes Geld weil es an den vorhandenen Tatsachen nichts ändert. Die Pegel liegen ja mehrzigtausendfach unter dem gesetzlichen Grenzwert - und einzig und allein dieser ist maßgebend.

Sachverständigengutachten in diesem Bereich sind in erster Linie "Schaumschlägerei" der Politiker zur Wählerberuhigung.
Der Bürgermeister hat was getan, zahlen braucht er es ja nicht selbst

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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