Falsche Schlüsse (120): Fernseher mit Festplatte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.02.2019, 01:44 (vor 1907 Tagen) @ H. Lamarr

Vor ein paar Jahren schafften wir uns einen Flachbildfernseher (Samsung) mit zwei externen Festplatten (je 1 TByte) an. Auf die Festplatten speicherten wir diverse TV-Filme und -Dokumentationen, um sie zu archivieren und später anzuschauen. So weit, so gut. Dann, vor einigen Monaten, ersetzten wir den Fernseher gegen ein Samsung-Modell mit größerem Bildschirm und schlossen die beiden Festplatten des Vorgängermodells daran an. Da es USB-Festplatten sind, waren zum Umstecken nur ein paar Handgriffe nötig. Anfangs bemerkten wir nichts Ungewöhnliches, wir zeichneten wie gewohnt auf und konnten uns die Filme zeitversetzt anschauen. Das böse Erwachen kam erst, als wir einen der Filme anschauen wollten, die noch mit dem Vorgängermodell aufgenommen wurden. Die alten Filme wurden im Inhaltsverzeichnis der Festplatten zwar noch angezeigt, anschauen aber konnten wir sie nicht mehr. Stattdessen zeigte das TV-Gerät eine Meldung an, dass diese Filme mit dem Kopierschutz DRM (Digital Rights Management) versehen seien und die Wiedergabe deshalb nicht möglich sei. Das gab lange Gesichter. Anscheinend bewirkt der DRM-Kopierschutz, dass man gespeicherte Filme nur mit dem TV-Gerät anschauen kann, mit dem sie auch aufgezeichnet wurden. Da wir das ältere Gerät verkauft haben, geht das bei uns nicht mehr. Mist :crying:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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