Falsche Schlüsse (99): Kurzgruß "LG" verboten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 12.02.2018, 12:31 (vor 2284 Tagen) @ H. Lamarr

Seoul, Hamburg (Archiv) - Der südkoreanische Elektronikhersteller LG mahnt seit einigen Tagen in Deutschland die Verwendung der Wortmarke "LG" (=Liebe Grüße/Lieben Gruß) durch Privatpersonen ab. Dabei verlangen die Anwälte des Unternehmens eine Zahlung von 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unter den Abgemahnten ist die Empörung groß.

"Ich habe nur einen Post auf die öffentliche Facebook-Pinnwand einer guten Freundin von mir gestellt und 'LG Steffi' druntergeschrieben. Mehr nicht", berichtet etwa die 24-jährige Stefanie Vatter aus Mainz. "Dass ich jetzt 800 Euro zahlen soll, ist doch ein schlechter Witz!"

Für die rechtlichen Vertreter von LG hingegen ist die Sachlage eindeutig: "Wer öffentlich die Buchstabenkombination 'LG' benutzt, verletzt damit die Wortmarkenrechte der LG Group", so Hagen Nechmeier von der Anwaltskanzlei Klawan, Nechmeier & Nechmeier, die das Unternehmen vertritt. "Wir sind der Auffassung, dass Leute, die mit LG grüßen, vorsätzlich den guten Namen unseres Mandanten missbrauchen, um sich selbst in einem positiven Licht darzustellen."

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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