Reflex-Fälschungsskandal: Geschickter Eröffnungszug (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.10.2012, 12:25 (vor 4340 Tagen) @ H. Lamarr

Vordergründig ist sein Prozessgegner eine große deutsche Tageszeitung, tatsächlich aber geht es um Adlkofer ./. Lerchl.

Nachdem Dr. Adlkofer in den vergangenen Monaten mehrfach Andeutungen über seinen Rechtsstreit mit einer überregionalen deutschen Tageszeitung äußerte, habe ich mich auf die Suche nach seinem Prozessgegner gemacht, und meine, ihn in der Süddeutschen Zeitung (SZ) gefunden zu haben.

Denn die SZ ist groß, sie ist überregional und sie war es zuletzt, die am 12. Juli 2011 Querverbindungen des "Verbands der Cigarettenindustrie" mit den Reflex-Mobilfunkstudien beschrieben hat. Titel: Daten zur Handygefahr unter Verdacht (Untertitel: Labor des Prodekans für Forschung an der Charité womöglich in Fälschungsskandal verwickelt). Der Original-Artikel der SZ ist online nicht mehr verfügbar, dies ist ein Indiz dafür, dass es tatsächlich um diesen Beitrag geht. Üblicherweise werden nämlich streitgegenständliche Artikel vorsorglich aus dem Netz genommen, bis ein Urteil den Sachverhalt entschieden hat.

Anlass des Artikels ist diese Geschichte und wahrscheinlich ist es dieser Satz, der Dr. Adlkofer eine Adrenalinausschüttung gekostet hat: "Die Ergebnisse [Anm. Spatenpauli: der Reflex-Studie] konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden."

Doch wenn meine Vermutung stimmt, und Dr. Adlkofer mit Wohnsitz Berlin die Süddeutsche mit Sitz in München (wahrscheinlich auf Unterlassung) verklagt, warum wird dieser Fall dann nicht am Wohnsitz des Klägers verhandelt, sondern in Hamburg?

Die Antwort hat damit zu tun, dass es für Presseorgane besondere Gerichtsstände gibt. Wikipedia schreibt: "Nach Urteilen der Obergerichte wird in Anschluss an die Rechtsprechung zu den Pressedelikten durch eine unerlaubte Handlung ein sogenannter „fliegender Gerichtsstand“ nach § 32 ZPO an den Orten begründet, an denen ein Druckwerk zur Kenntnis gelangt (so dass der Kläger sich den Gerichtsort aussuchen kann).

Aha!?

Klarer wird Wikipedia ein paar Sätze später: Der fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass Klagen gegen Medien wegen der zu erwartenden betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung besonders gerne bei den Pressekammern in Hamburg oder Berlin eingebracht werden. Dies auch dann, wenn beispielsweise ein Münchener ein Münchener Medienunternehmen verklagt.

Betroffenfreundlich bedeutet in diesem Fall, dass Dr. Adlkofer als Betroffener mit einem Urteil zu seinen Gunsten rechnen kann.

Es ist davon auszugehen, dass der ehemalige Tabak-Lobbyist und Reflex-Koordinator über die Besonderheiten des Gerichtsstands Hamburg bestens Bescheid weiß. Denn was Rechtsanwalt Markus Kompa über die Pressekammer Hamburg zu berichten weiß, nachdem er es mit ihr zu tun bekommen hatte, das erklärt nachdrücklich, warum Dr. Adlkofer sich für diese Hansestadt und keinen anderen Gerichtsstand entschieden hat.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Recht, Medien, Tabak, Reflex, Instrumentalisierung, Reflex-Koordinator, SZ, Rechtsanwalt, Unterlassung, Lobbyist, Pressekammer


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