10. RA Killinger mit Mobilfunkgegnern gut im Geschäft (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 11.10.2025, 20:47 (vor 21 Tagen) @ H. Lamarr

Sibylle Killingers hat die Kläger in Ludwigshafen nicht bloß mit ihrer Rechtsauffassung zur Klage verleitet, nein, Killinger ist auch im Fall 5 L 18/25.NW der Rechtsbeistand der Kläger.

Das Geschäftsmodell der Rechtsanwältin beruht auf der pfiffigen Kernidee, zu behaupten, die in der 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte genügten nicht wissenschaftlichen Standards und seien rechtswidrig. Deshalb drohten Anwohnern von Funkmasten gesundheitliche Schäden. Diese Kernidee wird Wutbürgern gegen Mobilfunkmasten in Geschenkpapier überreicht, bestehend aus einem bunt zusammengewürfelten Sammelsurium von Studien, welche die Kernidee angeblich gerichtsfest stützen. Da Frau Killinger von der Mobilfunkdebatte nicht viel Ahnung hat, bedient sie sich organisierter Mobilfunkgegner wie der "Kompetenzinitiative" oder Diagnose-Funk, um Argumentationshilfe zu bekommen. Ob die so geschürften Argumente gut oder schlecht sind, kann sie fachlich nicht beurteilen. Nur so ist es erklärbar, dass Killinger in ihren Schriftsätzen u.a. auch auf die schwache Athem-3-Studie der "Kompetenzinitiative" setzt. Killingers funksensible Klienten sind Laien, welche den Sand, auf dem die Kernidee steht, für Stein halten, herbeigeschafft von Ihrer tüchtigen Anwältin. Kritik an der Verfahrensstrategie vonseiten der Klienten ist daher sehr unwahrscheinlich.

Pfiffig ist der Kern des Geschäftsmodells wegen seiner Wiederverwendbarkeit. Er lässt sich für alle gleichartig gelagerten gerichtlichen Streitfälle mit wenig Aufwand einsetzen. Heißt: Frau Killinger musste die Argumentation im initialen Musterfall des Ehepaars M. aus Bodenheim nur einmal ausarbeiten. Für weitere Klienten, wie die aus Ludwigshafen, muss die Argumentation nur geringfügig angepasst werden. Keine Anpassung erfordert anscheinend der Umstand, dass das Ehepaar aus Bodenheim sich ca. 430 Meter vom geplanten Funkmast entfernt sieht, die Kläger aus Ludwigshafen hingegen nur 16 Meter. Denn beide Klagen begründet Frau Killinger im Kern mit derselben Idee. Wie viele weitere Klagen sie nach demselben Muster eingereicht hat, ist nicht bekannt.

Der Haken an der Geschäftsidee dürfte deren Kurzlebigkeit sein. Ihre bekannten Niederlagen in erster Instanz konnte die Rechtsanwältin noch mit Berufungsanträgen am OVG RLP egalisieren. Noch ist offen, ob diese zugelassen werden. Wenn nicht, ist Killingers Höhenflug in der Anti-Mobilfunk-Szene wahrscheinlich vorbei. Und wenn sie doch zugelassen werden, haben erwartbare Niederlagen am OVG später dieselbe Wirkung. Dass Killinger sich mit ihrer abseitigen Rechtsauffassung durchsetzen kann, ist mMn ausgeschlossen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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