4. Bringen wir d. STOA-Studie in den Deutschen Bundestag (2022) (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 11.06.2023, 08:47 (vor 485 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 11.06.2023, 09:13

Im August 2021 verbreitet Diagnose-Funk die Nachricht:
EU-Technologiefolgenabschätzung zu 5G: Nachgewiesene Risiken erfordern Strahlungsreduzierung und 5G-Ausbaustopp. Bis nach Ecuador in den Esoterik-Dschungel zieht Diagnose-Funk alle Register. Wer im Bundestagswahlkampf mehr Mobilfunk verspricht, sollte vorher diese neue EU-Studie lesen.

Lesen allein reicht aber nicht, man muss den Bericht auch verstehen und einordnen können. Diagnose-Funk feiert den STOA-Bericht. Auf der anderen Seite meldet das IZgMF begründete Zweifel an der Vergabe des STOA-Berichts an F. Belpoggi an und kritisiert Diagnose-Funk.

Im Februar 2022 ruft Diagnose-Funk zur STOA-Kampagne auf und sucht tatkräftige Unterstützer. Ziel ist es, die STOA-Studie in den Bundestag zu bringen. Diagnose-Funk verbreitet, aus dem STOA-Bericht gehe hervor, dass Mobilfunkstrahlung Krebs und Fruchtbarkeitsstörungen auslösen könne. Deshalb müsse die Politik regulierend eingreifen und den Ausbau von 5G sofort stoppen. Sie schreiben Politikerinnen und Politiker an weil sie Einfluss nehmen wollen auf die Bundespolitik. Deswegen muss sich Diagnose-Funk im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registrieren.

Im April 2022 veröffentlicht Diagnose-Funk eine haarsträubende, nicht autorisierte Übersetzung des STOA-Berichts. Der STOA-Bericht wird zur STOA-Studie. Um den Lesern sein Anliegen verständlicher zu machen, fügt Diagnose Funk ein Vorwort hinzu und bietet die "STOA-Studie" für 24,90 Euro an.

Im Mai 2022 eine erste sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU), Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 53 - Drucksache 20/1978

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisseder Studie „Health Impact of 5G“ der Scientific Foresight Unit (STOA) des Europäischen Parlaments, insbesondere im Hinblick auf die möglichen negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit sowie möglicherweise krebsauslösende Effekte von 2G bis 4G und die Abwesenheit von adäquaten Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von 5G (Quelle: www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf, 6. Conclusions), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, ins besondere auch auf EU-Ebene, ergreifen, um die in der Studie aufgezeigten gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkkommunikation auf Menschen einzudämmen?

Auszug der Antwort: Bei dem STOA-Bericht hingegen wurden Auswahl und Bewertung der Artikel der Einschätzung der Autorin überlassen. Für die Einschätzung der Karzinogenität bewertet die Autorin vor allem die Studie des National Toxicology Programm der USA (sog. NTP-Studie, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr595_508.pdf und https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr596_508.pdf ) und die sog. Ramazzini-Studie (L. Falcioni et al., Environmental Research 165(2018): 496-503) als ausschlaggebend. Das entspricht nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten, da die Autorin gleichzeitig auch Autorin der Ramazzini-Studie ist. Vielmehr müssen derartige Beurteilungen durch ein interdisziplinär besetztes wissenschaftliches Gremium vorgenommen werden, das alle verfügbaren Untersuchungen berücksichtigt.

Im August 2022 eine zweite sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann antwortet auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Ronja Kemmer (CDU/CSU), ( Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3097)

Frage: Wie berücksichtigt das Bundesamt für Strahlenschutz die Ergebnisse der vom Panel for the Future of Science and Technology (STOA) in Auftrag gegebenen Studie „Health impact of 5G“ (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf)?

Antwort: Das in der Frage genannte Dokument („STOA-Bericht“) ist eine persönliche Ausarbeitung der Autorin im Auftrag des Ausschusses des Europäischen Parlaments, der sich mit der wissenschaftlichen Bewertung von Technologien und deren Folgen befasst. Der Bericht wurde nicht unabhängig extern begutachtet; methodische und inhaltliche Schwächen schränken seine Aussagekraft und die Validität der Schlussfolgerungen ein. Die im Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bekannt. Aus Sicht des BfS sind allerdings definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Risikobewertung des BfS beruht auf einer Gesamtschau aller wissenschaftlichen Ergebnisse. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu erwarten. Diese Auffassung teilt auch die Strahlenschutzkommission in ihrer aktuellen Stellungnahme „Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz)“

Das BfS hat auf seiner Internetseite eine ausführliche Bewertung des STOA-Berichts veröffentlicht.

Mehr Hintergrund Information
STOA Kampagne
Schaubild zur STOA Kampagne

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Fehlinterpretation, Drucksache, Täuschung, Misserfolg, Bundestag, Belpoggi, Health impact of 5G, STOA-Kampagne, Scoping, STOA-Studie, methodische Schwäche


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