10. OVG will bis Dezember über Zulassungsantrag entscheiden (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 25.09.2025, 21:05 (vor 1 Tag, 19 Stunden, 42 Min.) @ H. Lamarr

Auf Anfrage teilte das VG Mainz mit, gegen das Urteil 3 K 299/24.MZ vom 12. März 2025 wurde Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren wird nun unter dem Aktenzeichen 1 A 10416/25.OVG beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz, geführt.

rheinpfalz.de meldet am 4. September 2025, das OVG wolle innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob das vom VG Mainz geerbte Verfahren zur Berufung zugelassen wird oder nicht.

Wenn das OVG Berufung zulasse, werde es sich wohl auch in absehbarer Zeit inhaltlich mit der Frage nach Grenzwerten auseinandersetzen, erwartet Killinger, Rechtsbeistand der Beschwerdeführer. Der Medienmeldung zufolge setzt Frau Killinger große Hoffnungen in die sogenannte Athem-3-Studie, womit sich die Juristin mMn als Schwester Lustig outet. Weshalb? Unter anderem deshalb.

Wenn das OVG die Urteilsbegründung der Vorinstanz zur Kenntnis nimmt, hat das Gericht gar keine andere Wahl, als den Zulassungsantrag auf Berufung kopfschüttelnd abzulehnen, erwartet Postingautor H. Lamarr.

Spätestens am 4. Dezember 2025 sind die Würfel gefallen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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