Definition von Rufmord (Allgemein)

Franz, Montag, 17.07.2006, 23:55 (vor 6495 Tagen) @ Dr. Scheiner

Rufmordkampagne gegen den Mobilfunkkritiker
Dr. med. Hans Christoph Scheiner
durch Franz Titscher

:angry:

Derzeit läuft eine wütende, unerklärlich emotionale Rufmordkampagne des
Musikpädagogen Franz Titscher gegen mich in meiner Eigenschaft als
ärztlicher Mobilfunkkritiker

Mit Rufmord bezeichnet man in der Umgangssprache die absichtliche Schädigung des Ansehens einer anderen Person mittels einer Verleumdung oder einer Üblen Nachrede.(Wikipedia)

Die Verleumdung ist in § 187 StGB folgendermaßen definiert:

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Wikipedia)

Welche "unwahre Tatsache", die Dr. Scheiner "in der öffentlichen Meinung herabwürdigt" habe ich "wider besseren Wissens" behauptet?

Bitte nochmal gründlich lesen:
Ich distanziere mich von Dr. Hans Christoph Scheiner


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum