Murray vs. Motorola: Kläger müssen Hauptschriftsatz ändern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 19.04.2024, 00:49 (vor 27 Tagen) @ H. Lamarr

Bei den Klägern geht es erheblich ruhiger zu, möglicherweise stoßen demnächst zu den bisher vier Klägeranwälten jedoch sechs Nebenanwälte hinzu. Bis spätestens 2. Mai 2024 müssen diese auf Anordnung des Gerichts einen Antrag auf Pro-hac-vice-Zulassung eingereicht haben. Die Nichtbeachtung dieser Anordnung hat zur Folge, dass die Schriftsätze der Beschwerdeführer aus dem Protokoll gestrichen werden. Was immer das auch zu bedeuten hat.

Besagte Anordnung des Gerichts vom 12. April 2024 hat zu einem kleinen Eklat geführt. Denn der am 13. Februar 2024 eingereichte Hauptschriftsatz der Kläger benennt mit Matthew Doebler von der Kanzlei Pribanic & Pribanic einen Nebenanwalt, der nun bis spätestens 2. Mai 2024 einen Antrag auf Pro-hac-vice-Zulassung am Berufungsgericht einreichen müsste. Eine scheinbar belanglose Angelegenheit. Wäre da nicht die störende Tatsache, dass Matthew Doebler sein Arbeitsverhältnis mit Pribanic & Pribanic und jegliche Arbeit am Fall Murray vs. Motorola im oder um den Mai 2023 beendet hat. Um aus dieser unangenehmen Nummer heraus zu kommen, beantragen die Kläger bei dem ehrenwerten Gericht die Erlaubnis, einen geänderten Hauptschriftsatz einreichen zu dürfen, in dem der Name Matthew Doebler nicht mehr auftaucht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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