e-Rechtsverkehr im Fall Murray: Gericht greift durch (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 30.12.2023, 17:59 (vor 136 Tagen) @ H. Lamarr

Am 23. Oktober 2023 ermahnte Anna Blackburne-Rigsby, Vorsitzende Richterin des Berufungsgerichts im Fall Murry vs. Motorola, die Prozessbevollmächtigten aller Parteien, sich unverzüglich für die obligatorische elektronische Einreichung von Schriftsätzen gemäß der Verwaltungsanordnung 1-18 registrieren zu lassen, sofern dies noch nicht geschehen sei. Heute, 60 Tage später, hat sich aufseiten der Antragsteller (Kläger) noch immer keiner der drei Anwälte registrieren lassen, aufseiten der Beklagten sind einige der 19 Anwälte der Aufforderung ebenfalls noch nicht nachgekommen, die meisten jedoch schon.

Das Gericht hat die Faxen mit der trägen Registrierung zum e-Rechtsverkehr dicke. Am 27. Dezember 2023 verfügte es, dass innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum dieser Anordnung alle Anwälte, die sich noch nicht für den obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr registriert haben, dies tun müssen. Was dem blüht, der auch dieser Ermahnung keine Folge leistet, steht in der Anordung allerdings nicht drin.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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