e-Rechtsverkehr im Fall Murray: 6 aus 35 säumig (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.03.2024, 21:03 (vor 63 Tagen) @ H. Lamarr

Das Gericht hat die Faxen mit der trägen Registrierung zum e-Rechtsverkehr dicke. Am 27. Dezember 2023 verfügte es, dass innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum dieser Anordnung alle Anwälte, die sich noch nicht für den obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr registriert haben, dies tun müssen. Was dem blüht, der auch dieser Ermahnung keine Folge leistet, steht in der Anordnung allerdings nicht drin.

Die Frist ist längst verstrichen und noch immer haben sich nicht alle Anwälte für den e-Rechtsverkehr mit dem Berufungsgericht registriert.

Aufseiten der Beschwerdeführer sind zwei von derzeit insgesamt vier Anwälten säumig (James F. Green und Michelle A. Parfitt) aufseiten der Beschwerdegegner sind es vier von derzeit insgesamt 31 Anwälten (Scott H. Phillips, John B. Isbister, Steven M. Zager und Valerie E. Ross).

Kurios: Anwalt Michael McNeely vertritt die Beklagte Cellular Telecommunications & Internet Association und hat sich schon für den e-Rechtsverkehr registriert. Die Verfügung vom 27. Dezember 2023 schickte ihm das Gericht aber noch mit der US-Post (weil McNeely seinerzeit anscheinend noch nicht registriert war). Das Schreiben kam am 12. März 2024 zum Gericht zurück als "nicht zustellbar" ... :-)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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