Beitrag in Plusminus (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 10.12.2008, 19:30 (vor 5812 Tagen) @ Doris

Ich finde die Situation um CT1+ ausgesprochen verworren, viel verworrener als zuvor.

Gestern abend erzählte mir ein BI Mitglied, dass letzte Woche eine Fernsehsendung ausgestrahlt wurde, bei der ein Familienvater zu 1600,-- Euro Strafe verdonnert wurde, weil da jemand (weiß nicht von welcher Behörde) mit einem Messfahrzeug durch die Straßen gefahren sei um die alten Telefone aufzuspüren. Der Mann sei ganz empört gewesen, musste sich aber anhören, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Ab 01.01.2009 ist CT1+ und CT2 verboten. Wie kann es jetzt schon zum oben genannten Fall gekommen sein?
Da kann doch etwas nicht stimmen.

Für die Zukunft, würde ich die Baubiologen mit in die Verantwortung ziehen die behaupten dass man 2009 CT1+ weiterhin benutzen kann. Der Verband der Baubiologie schützt sich vor derartigem Vorgehen. Auf der Webseite steht klar und deutlich
"Darf man mit CT1+ Telefonen nach dem 31.12.2008 noch telefonieren?
Die offizielle Antwort der Bundesnetzagentur lautet: nein! Mit Auslaufen der Funklizenz erlischt die Betriebserlaubnis der CT1+ Telefone."
Wenn Baubiologe per Rundmail anders lautende Meldungen in Umlauf bringen, würde ich sie haftbar machen für ihre Aussage. Daher entsprechende Rundmail aufbewahren und gut verwalten für den Fall des Falles.

Martin Virnich behauptet: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende November 2008 mitgeteilt, dass sie nur dann Hinweisen nachgehen wird, wenn CT1+ im konkreten Fall den Mobilfunk stört. Die Wahrscheinlichkeit dafür geht selbst nach Einschätzung der BNetzA gegen Null. Viel wahrscheinlicher ist es, dass einmal ein CT1+ Telefon vom Mobilfunk gestört wird. Und selbst, falls ein CT1+ Telefon stören sollte und identifiziert würde, wird der Benutzer aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Erst im uneinsichtigen Wiederholungsfall kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgeldes führen kann. (www.baubiologie.de)

Laut BNetzA dürfen CT1+ Telefone in Deutschland auch nach dem 31.12.2008 weiterhin verkauft werden. Der Käufer muss auf die ausgelaufene Zulassung hingewiesen werden.
PDF: Noch zu haben: Schnurlostelefone CT1+ / Dr.-Ing. Martin H. Virnich / Erstellt am 10.12.2008/ Geändert am 10.12.2008

Die Listen der Schnurlostelefone wurden sorgfältig gemäß Herstellerangaben erstellt. Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Jegliche Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Virnichs Haftungsausschluss ist fragwürdig und wird sicher noch erweitert. ;-)

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Plusminus, Virnich, Haftung, Verband der Baubiologie


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