Seit kurzem ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln Münchens das Telefonieren mit Handys (probehalber) nicht mehr verboten. Mobilfunkgegner protestieren und stützen sich in ihrer Argumentation fast ausnahmslos darauf, dass in den metallischen Fahrgastzellen von Bus, Straßenbahn und U-Bahn einzelne Passagiere zufällig in einen Schnittpunkt mehrerer Signalreflexionen geraten können. An solchen Punkten addiert sich die Strahlungsintensität zu “Hotspots”, die, wenn sie im Gehirn zu liegen kommen, gefährlich sein können. Je mehr Leute in einer Fahrgastzelle telefonieren, desto häufiger und kräftiger sind diese Hotspots. Die Nierensteinzertrümmerung mit akustischen Schockwellen und die Tumorbekämpfung durch Bestrahlung stützen sich ebenfalls auf diesen Effekt der punktuellen Energiekonzentration. Nahezu unbeachtet bleibt jedoch in der Gegenargumentation ein wichtiger zweiter Aspekt: Wenn in Fahrgastzellen telefoniert wird, müssen Handys den Reichweiteverlust, der aus den Reflexionen an der Fahrgastzelle resultiert, durch höhere Sendeleistung ausgleichen. Gleiches gilt auch für alle beteiligten Mobilfunk-Basisstationen! Auch diese müssen mit höherer Sendeleistung arbeiten, um die Verbindung aufrecht zu erhalten. Fatale Folge: Mit der Aufhebung des Telefonierverbots im Münchener Verkehrsverbund steigert die Stadt auf breiter Front die Belastung von Anwohnern im Umfeld von Sendemasten. Das IZgMF hat die zuständigen Stadträte auf die “vergessenen” Strahlenopfer aufmerksam gemacht und die Wiedereinführung des Telefonierverbots gefordert (29.9.03-ll).
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