Das Wunder von NRW:
Höchstens 0,036 % des Grenzwerts gemessen

Im Auftrag des IZMF (Informationszentrum Mobilfunk, Berlin) hat die EMV Services GmbH, ein Tochterunternehmen des TÜV Nord, an mehr als 100 Orten in Nordrhein-Westfalen die elektromagnetische Strahlungsbelastung gemessen (Mobilfunk, Rundfunk, DECT). Wie das IZMF in einer Presseinformation vom 22.10.03 meldet, wurden an allen Messorten die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten. Der gemessene Höchstwert erreiche nur 0,036 % des zulässigen Grenzwerts. Wir sind tief imprägniert und beglückwünschen die Bürger von NRW, die es anscheinend weit besser haben als die Bayern (Höchstwert: 4 %) und die Baden-Württemberger (Höchstwert: 10 %). Andererseits sind die Größenunterschiede der im Süden staatlich finanzierten Messprogramme zum industriefinanzierten NRW-Messprogramm doch auffallend hoch. Kann es wirklich sein, dass die Baden-Württemberger rd. 278-mal mehr abkriegen (10 % : 0,036 % = 278)?

Relative Angaben sind schon seit jeher ein beliebtes Mittel, wenn es notwendig ist, unerfreuliche Dinge in einem eher freundlichen Licht erscheinen zu lassen. So ist ein protziger Umsatzzuwachs von 500 % beispielsweise schon dann erreicht, wenn einer statt 10 € bescheidene 60 € umsetzt.

Mit den Grenzwerten beim Mobilfunk ist es ähnlich: Kleine relative Werte wie 10 %, 4 % oder jetzt 0,036 % tragen allesamt die beruhigende Botschaft der Entwarnung in sich. Deshalb sind sie bei Mobilfunkern und Ministern ja auch so ungemein beliebt. Dass sich die verharmlosend kleinen Werte allein schon deshalb ergeben, weil als Bezugswert ein viel zu hoch angesetzter Grenzwert zugrunde liegt, das wissen Mobilfunkgegner längst – nicht aber das Gros der Bürger.

Raffinierte Verharmlosung

Eine neue Variante der geschickt getarnten Verharmlosung ist dem IZMF für seine NRW-Messreihe eingefallen. Erst im Vergleich zu anderen Messreihen fällt auf, dass der in NRW erreichte Prozentsatz des Grenzwerts auffallend klein ist. Hat etwa die Messfirma geschlampt oder der Auftraggeber womöglich ein bisschen Druck ausgeübt? Strapazieren Sie Ihre Phantasie nicht länger, die Erklärung für den kleinen NRW-Wert kommt ganz ohne Unterstellungen aus. Denn das IZMF machte sich nur die Tatsache zunutze, dass es für die Grenzwerte die beiden Darstellungsformen elektrische Feldstärke und Leistungsflussdichte gibt (siehe Textkasten).

So werden aus 0,036 % razzfazz 1,91 %

Grenzwerte: Mal so, mal so

Für den zulässigen Grenzwert der elektromagnetischen Strahlung sind zwei Darstellungsformen üblich:

  • Elektrische Feldstärke (E) mit der Einheit V/m
  • Leistungsflussdichte (S) mit der Einheit W/qm
  • Leistungsflussdichte und elektrische Feldstärke sind über folgende einfache Formel miteinander verknüpft:

    S = E2 : Zo

    Kennt man den einen Wert, lässt sich der jeweils andere mit Hilfe der Formel leicht berechnen (z. B. mit dem Einheitenumrechner des IZgMF). So gesehen ist es egal, mit welcher Darstellungsform Sie hantieren. Offiziell – weil in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung so definiert – ist jedoch die Darstellungsform der elektrischen Feldstärke, die etwa im Frequenzbereich des E-Netzes (GSM 1800) den Grenzwert von rd. 58 V/m nicht überschreiten darf. Umgerechnet auf Leistungsflussdichte resultiert aus diesen 58 V/m ein Grenzwert von rd. 9 W/qm.

    Und was heißt das jetzt genau? Nun, das IZMF bezieht sich bei der Nennung der Grenzwertausschöpfung von 0,036 % auf die Leistungsflussdichte (W/qm) wogegen die baden-württembergische Landesregierung die Grenzwertausschöpfung von maximal 10 % auf die elektrische Feldstärke (V/m) bezieht. Gut, doch was ist daran denn so trickreich? Ganz einfach: Da zwischen beiden Bezugsgrößen kein linearer Zusammenhang herrscht, sondern ein quadratischer, konnte das IZMF lediglich durch die Wahl des ”günstigeren” Bezugswerts den kleinen Wert aus dem Hut zaubern. Zur Verdeutlichung: Wegen des quadratischen Zusammenhangs wird aus einer z. B. 10mal kleineren Feldstärke ruckzuck eine 100mal kleinere Leistungsflussdichte. Hätte sich das IZMF an denselben Bezugswert gehalten  (Feldstärke) wie die Baden-Württemberger, entspräche der gemessene Höchstwert immerhin schon 1,91 % des Grenzwerts. Das ist zwar noch immer ziemlich wenig, passt jedoch von der Größenordnung her schon viel glaubhafter zu den Vergleichswerten aus den südlichen Bundesländern.

    Je mehr Messstellen, desto höher die Grenzwertausschöpfung

    Ein interessanter Zusammenhang lässt sich zwischen dem Höchstwert der gemessenen Grenzwertausschöpfung und der Anzahl der Messstellen ableiten:

    Bundesland

    Messstellen

    Höchstwert

    Baden-Württemberg

    895

     10 %

    Bayern

    400

       4 %

    NRW

    100

    1,9 %

    Offensichtlich ist der gemessene Höchstwert umso größer, je mehr Messstellen ein Messprojekt umfasst. Erklärung: Mit der Anzahl der Messstellen steigt die
    Wahrscheinlichkeit, dass man einen Volltreffer landet
    und eine Messstelle in unmittelbarer Nähe eines
    Senders ist.

    Und was lernen wir daraus?
  • Das IZMF hat geschönt aber nicht gelogen.
  • Die Nennung prozentualer Grenzwertausschöpfungen ohne klare Angabe des Bezugswerts (Leistungsflussdichte oder elektrische Feldstärke) sind wertlos.
  • Wenn beim Thema Mobilfunk von amtlichen Grenzwerten die Rede ist, kommt aller Voraussicht nach die elektrische Feldstärke (nicht Leistungsflussdichte) zum tragen.
  • Direkt vergleichbar sind nur prozentuale Grenzwertausschöpfungen mit demselben Bezugswert. Wer dies missachtet läuft Gefahr, Äpfel mit Birnen zu vergleichen (25.10.03-ll).
  • Nachtrag vom 24. November 2003

    Dem IZMF war das Wunder von NRW eine 4-Städte-Tournee wert, um die Bürger über die wundersam niedrigen Messwerte zu informieren. Die Tournee begann am 22.10.03  in Essen – hier wurde der oben zerpflückte Wert von 0,036 % erstmals genannt – dann folgten Köln, Bielefeld und zuletzt am 19.11.03 Wuppertal. Nun ja, klappern gehört eben zum Handwerk, möchte man meinen, und zur Tagesordnung übergehen. Wäre da nicht diese verflixte Pressemeldung vom 19.11.03, mit der das IZMF den Abschluss der Kampagne in Wuppertal publizistisch begleitete.

    Von 0,036 % werden Sie in dieser Pressemeldung erstaunlicher weise nichts mehr lesen. Sondern: “Selbst der höchste ermittelte Wert der Messreihe erreicht bei maximaler Auslastung der Mobilfunkanlage nur 0,09 Prozent des gültigen Grenzwertes bezogen auf die Leistungsflussdichte.” Nanu?! Vielleicht ist’s ja nur ein Tippfehler, oder ein Brillenträger ohne Brille hat anstelle von 0,036 ein verschwommenes 0,086 gesehen, das er dann beherzt auf 0,09 gerundet hat. Wir wissen es nicht und es ist auch nicht unsere Aufgabe, Entschuldigungen fürs IZMF zu suchen.

    Seltsam ist der Zuwachs bei der Grenzwertausschöpfung allemal und man darf sich besorgt fragen, mit welcher Sorgfalt die Mobilfunker bei anderen Gelegenheiten wohl zu Werke gehen. Sie meinen, dies wäre übertriebene Schelte, schließlich ginge es ja gerade mal um die zweite Nachkommastelle? Also, wenn wir dann auch mal in die Zauberkiste greifen dürfen: Gefällt Ihnen 250 % Fehler zu Lasten des IZMF besser? (-ll)

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