Ende 1993 errichtete Vodafone (damals Mannesmann Mobilfunk) im Vilshofener Ortsteil Albersdorf zwei knapp 13 m hohe Mobilfunkantennen (absolute Höhe bezogen auf Meereshöhe: 452,00 m). Im Oktober 1995 beschloss die Stadt für das Gebiet einen Bebauungsplan, in dem es heißt: “Aus orts- und landschaftsgestalterischen Gründen ist eine Überschreitung der Höhe von baulichen Anlagen von 445,00 m über Meereshöhe nicht zulässig”. Jetzt
plötzlich waren die Sendemasten rd. 7 m zu lang. Drei Jahre später strengte Vodafone eine Normenkontrollklage gegen eben diesen Bebauungsplan an (Streitwert: 26 000 Euro). Die Klage wurde am 18. März 2003 vom BVGH ohne Zulassung auf Revision abgewiesen (Az. 15 N 98.2262), vornehmlich deshalb, weil Albersdorf von Weitem einsehbar und das Erscheinungsbild der Silhouette bedeutsam sei. Vodafone’s Einwand, die Masten wären zur Versorgung des Gebiets unentbehrlich, ließen die Richter nicht gelten. Der Bayerische Städtetag erwartet von dem Urteil eine Stärkung der Planungshoheit der Kommunen beim Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (21.6.03-ll).
