Auch Microwave News beteiligt sich an Desinformationskampagne (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.02.2021, 00:37 (vor 1397 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das Bremer Oberlandesgericht hat Ende 2020 über die Berufungsklage entschieden und der Klägerin recht gegeben. Das oben verlinkte Video ist nicht mehr abrufbar.

In der ziemlich trostlosen Szene der Mobilfunkgegner ist Louis Slesin, 73, für mich einer der wenigen respektablen Kritiker. Keiner watschte z.B. Scheidsteger/Adlkofer-Intimus George L. Carlo so hart ab wie der Herausgeber und Schreiber von Microwave News. Jetzt aber vergriff sich der New Yorker und beteiligt sich an einer deutschen Desinformationskampagne, die einem die "Richtigkeit" der umstrittenen Wiener "Reflex"-Studienergebnisse weismachen will.

Slesin ist kein Apparatschnik, er recherchiert ordentlich in alle Richtungen und geht auch schon mal auf Blindgänger aus den eigenen Reihen los, wenn diese Mist gebaut haben. So zumindest ist mein Eindruck. Und doch ging Slesin jetzt der Desinformationskampagne anlässlich des jüngsten Urteils des OLG Bremen im "Reflex"-Streit voll auf den Leim. Denn er fabrizierte einen unerwartet stark tendenziösen Artikel zulasten Lerchls. Wie Slesin schreibt, hatte er Lerchl um eine Stellungnahme gebeten, doch der Bremer habe ihm nicht geantwortet. Mutmaßlich hat Lerchl von dem Gewürge um seine Fälschungsvorwürfe gegenüber der "Reflex"-Laborantin Kratochvil die Nase gestrichen voll und streikte. Wegen seines Schweigens trägt er somit selbst Mitschuld daran, dass Slesin jetzt zum prominenten Sprachrohr Adlkofers wurde.

Im gerichtlichen "Reflex"-Streit versuchte Adlkofers deutsches Sprachrohr Diagnose-Funk jedes Urteil, das zu Adlkofers Gunsten ausfiel, dahingehend umzuinterpretieren, die "Reflex"-Studie sei ohne Fehl und Tadel. Der Stuttgarter Verein übertraf sich im Desinformieren selbst, als er am 4. Februar 2021 ein Interview mit Adlkofer veröffentlichte und titelte:

Interview mit Prof. F. Adlkofer: "Die Richtigkeit der REFLEX-Ergebnisse steht außer Zweifel."

Glaubt man dem Titel, hat Adlkofer eine lächerliche Tatsachenbehauptung aufgestellt, die man ihm um die Ohren hauen könnte. Doch die Suche nach der Tatsachenbehauptung im Text des Interviews zeigt schnell, was der "Reflex"-Koordinator wirklich gesagt hat (auf die Frage, was "Reflex" heute noch wert sei):

Für mich und die anderen für sie Verantwortlichen steht ihre Richtigkeit außer Zweifel, nicht zuletzt auch deshalb, weil dieselbe Wirkung inzwischen sogar mit unterschiedlichen Methoden mehrfach bestätigt worden ist.

Die lächerliche Tatsachenbehauptung schrumpft hier zu einer trickreichen Meinungsäußerung zusammen ("Für mich ..."), die Adlkofer wegen der hierzulande geltenden Meinungsfreiheit risikolos vortragen darf. Trickreich ist die Meinungsäußerung, weil Adlkofer mit dem Nachsatz seinen Interviewer gekonnt für dumm verkauft. Er schafft es, dem Diagnose-Funker einen Mangel der "Reflex"-Studie als besonders edles Qualitätsmerkmal anzudrehen, indem er behauptet "Reflex" sei richtig,

[...] weil dieselbe Wirkung inzwischen sogar mit unterschiedlichen Methoden mehrfach bestätigt worden ist.

Genial, wie er das Partikel "sogar" als Aufwertung zweckentfremdet. Das ist feinstes adlkoferisch, diese Klaviatur beherrscht er perfekt. Und das Beste ist, was er sagt stimmt möglicherweise.

Doch der alte Fuchs musste sich zwangsläufig so und nicht anders ausdrücken, denn was er damit vertuschen will ist die für "Reflex" tödliche Tatsache, dass es bis heute niemandem gelungen ist, die alarmierenden "Reflex"-Ergebnisse mit denselben Methoden wie das Original zu erzielen! Eine Replikation mit denselben Methoden ist der Goldstandard, um Studienergebnisse belastbar zu bestätigen oder zu widerlegen, alles andere zählt nicht als Replikation, insbesondere dann nicht, wenn es um die fragwürdigen Ergebnisse des "Reflex"-Originals geht.

Soviel zu der hohen Kunst, Laien einen Bug als Feature zu verkaufen.

Mutmaßlich wurde Slesin von Adlkofer oder seinem Sprachrohr mit Material über den Fall Lerchl gefüttert. Und der Amerikaner hat nicht erkannt, wie er damit instrumentalisiert wird. Wie ein roter Faden zieht sich durch seinen gesamten Artikel die triumphale Botschaft, Lerchl dürfe im Zusammenhang mit "Reflex" nicht mehr von "Fälschung" (Fabrikation der Ergebnisse) reden. Dies trifft unstreitig zu (siehe Seite 2 des OLG-Urteils). Um diesen Fakt zu berichten, hätte Slesin auch mit einem oder zwei Absätzen auskommen können (Lerchl brauchte dafür nur zwei Zeilen, siehe oben) und seinen Roman nicht so ausschmücken müssen, wie es sonst nur Adlkofer in seinen "Dokumentationen" tut.

Obwohl er den Sachverhalt nicht ganz so verzerrt darstellt wie Diagnose-Funk, erweckt Slesin (mit Lerchls passiver Hilfe) aus meiner Sicht den von seinen Stichwortgebern gewünschten Eindruck, mit der Verurteilung Lerchls sei die Integrität von "Reflex" wiederhergestellt worden. Dass dies ein völlig falscher Eindruck ist, wollte ich mit der langen Einleitung oben deutlich machen (um alle dunklen Ecken des "Reflex"-Streits auszuleuchten, würde der Text ein Buch füllen).

Nein, das Urteil stellt in keiner Weise die "Richtigkeit" von "Reflex" wieder her. Im Gegenteil: Wie der im Urteil erwähnte Auszug aus dem Gutachten eines Sachverständigen (Seite 16 des OLG-Urteils) deutlich macht, bestätigt dieser die mathematischen/statistischen Einwände Lerchls gegen "Reflex". Nur den Fälschungsvorwurf will er nicht gelten lassen, weil die Ungereimtheiten der "Reflex"-Daten aus seiner Sicht auch auf Unvermögen der "Reflex"-Arbeitsgruppe oder auf technischen Unzulänglichkeiten beruhen könnten. Ähnlich äußerte sich 2010 die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI). Auch sie konnte eine Fälschungsabsicht der "Reflex"-Arbeitsgruppe nicht erkennen, tadelte jedoch unmissverständlich:

[...] Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. [...] Bei allen Publikationen entspricht die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können. [...]

Von den beiden genannten tiefen Schrammen (es gibt noch andere) im Lack des "Reflex"-Projekts ist bei Slesin nichts zu lesen, so als ob er von einer "Ja, aber ..."-Aussage das Ja nimmt und das aber weg lässt. Dass Slesin das aber absichtlich weg ließ sehe ich nicht unbedingt, schon eher, dass er gefilterte Informationen zugespielt bekommen hat.

Zu schade, dass Lerchl sich Slesin gegenüber nicht verteidigt hat. Hätte er es, könnte ich längst im Bett liegen und träumen oder einen guten Film anschauen :-).

Verwandter Strang
Conflict of interests of Alexander Lerchl

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Wissenschaftliches Fehlverhalten, Replikation, Tatsachenbehauptung, Sprachrohr, Laborantin, OeAWI, Trick, Microwave News, Sittenbild, Qualitätsmerkmal, OLG Bremen


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