Immerhin: Franz Adlkofer liefert die Quelle (Allgemein)

Gustav, Samstag, 30.01.2021, 19:59 (vor 1412 Tagen) @ KlaKla

Franz Adlkofer hat eine Kopie des Urteils 2U 104/17 = 7O 1707/16 Landgericht Bremen
ins Netz gestellt.

https://stiftung-pandora.eu/wp-content/uploads/2021/01/2021-01-27_Urteil-des-Hanseatischen-Oberlandesgerichts-Bremen.pdf

Im Dezember 2020 fiel das endgültige Urteil: Die Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie dürfen nicht mehr wiederholt werden. Anders gesagt: Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig.

Das sieht das Gericht nicht so, in dem Urteil heisst es:

Nach dem Ergebnis der Begutachtung des Sachverständigen sind die dem Beklagten vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen die Arbeiten [...] sachlich richtig und belegen, dass diese Arbeiten, insbesondere was statistische Unsicherheiten anbelangt den hinter dieser Unsicherheitsquantifikation liegenden Annahmen vermutlich nicht genügen. Hieraus lässt sich aus mathematisch-statischtischer Sicht jedoch lediglich ableiten, dass die Arbeiten fehlerhaft sind, nicht jedoch, dass diese Fehlerhaftigkeit auf ein bewusstes Handeln der Klägerin als Mitautorin der Studie zurück zu führen ist.

Salopp würde ich die Geschichte so zusammen fassen: Die Ergebnisse der REFELX Studie sind fehlerhaft. Lerchl darf aber nicht mehr behaupten, dass bei der Studie absichtlich und/oder wissentlich gefälscht wurde.

Tags:
Reflex, Aktenzeichen, Laborantin, Landgericht, Bremen, Kolportage, Fehlerhaft, Sachverständige


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