Die Wahrheit über die Grenzwertsenkung
in Belgien auf 3 V/m

Belgien hat den Grenzwert für Mobilfunkfelder auf 3 V/m gesenkt. Diese Botschaft wurde 2009 auf etlichen Webseiten verbreitet und zuweilen irrtümlich in Verbindung gebracht mit einer belgischen Alarmstudie über die Sterblichkeit von Ratten unter Funkfeldeinwirkung. Aber: So einfach ist das nicht. Die Studie hat mit der Grenzwertsenkung nichts zu tun, dies ist nur eine Falschmeldung. Schwieriger wird es bei der Betrachtung des neuen Grenzwerts von 3 V/m, denn dieser gilt nur mit erheblichen Einschränkungen und selbst das nur in bislang zwei der drei Regionen Belgiens (01.11.09).

Im 10-Millionen-Einwohner-Land Belgien gibt es insgesamt sechs Regierungen: die Föderalregierung, die Regierungen der drei Regionen Brüssel, Flandern und Wallonien sowie die Regierungen der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft [1]. Die Grenzwertfestsetzung im Mobilfunk ist in Belgien belgienRegionalsache, im Gegensatz zu Deutschland, dort ist dies eine Angelegenheit des Bundes. Allein schon dieser Umstand der regionalen Zuständigkeit macht die Grenzwertfestsetzung in Belgien zu einer ziemlich komplizierten Angelegenheit.

Kryptische Bürgerinformation

Schauen wir uns zunächst an, wie die Belgier selbst seit Juni 2009 in einer Art Wegweiser über die geltenden Grenzwerte in ihrem Land informiert werden [2]:

"Seit März 2009 ist in der Region Brüssel-Hauptstadt eine Ordonnanz [Anm. Red.: Verordnung] zutreffend für breite Bereiche von elektromagnetischen Feldern, und zwar, von 100 kHz bis zu 300 GHz (ausgenommen Fernseh- und Radiosender). Darunter fällt auch die Strahlung von Handymasten. Dieser Ordonnanz schränkt das elektromagnetische Feld ein bis 3 V/m (für 900 MHz). Derzeit sind für diesen Beschluss noch keine Ausführungsbeschlüsse gefasst worden. In der Wallonische Region ist seit April 2009 ein Dekret zutreffend für feste Antennen. Dieses Dekret schränkt das elektromagnetische Feld ein bis 3 V/m pro Antenne. In Flandern arbeiten die Behörden an einer neuen Gesetzgebung."

So recht glücklich dürfte diese Information jedoch niemanden machen, sie wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Zusätzlich Verwirrung stiftete im September 2009 das österreichische Forum Mobilkommunikation, das in einer seiner Publikationen behauptete [3]: “Zudem ist klarzustellen, dass lediglich die Region Brüssel und nicht ganz Belgien die Grenzwerte gesenkt hat.” Das IZgMF fragte deshalb bei den verantwortlichen Stellen in Belgien direkt nach, was Sache ist. Die eingangs erwähnte Studie, die angeblich Auslöser der Grenzwertsenkung gewesen sein soll, wurde von den belgischen Stellen mit keinem Wort erwähnt. Aus gutem Grund, denn diese Studie ist aus Sicht des Biologen Prof. Alexander Lerchl derart mängelbehaftet, dass es den Autoren schwer fallen werde ein Wissenschaftsmagazin für die Publikation zu finden [4].

Grenzwerte der Region Brüssel

Für die Region Brüssel inklusive der Hauptstadt antwortete Olivier Vandenbalck, Conseiller Technique, IBGE (Umweltbehörde der Region Brüssel):

Er schreibt, die Brüsseler Regierungsverordnung vom 1. März 2007 zum Schutz der Umwelt gegenüber möglicherweise schädlichen nicht-ionisierenden Strahlen beruhe auf dem Vorsorgeprinzip.

Im Frequenzbereich von 0,1 MHz bis 300 GHz gelten in der Region Brüssel für die Leistungsflussdichte folgende Maximalwerte, die zu keinem Zeitpunkt an allen öffentlich zugänglichen Gebieten überschritten werden dürfen:

Für zusammengesetzte Felder mehrerer Emissionsquellen, so Vandenbalck, müsse eine Begrenzung der Leistungsflussdichte gemäß folgender Formel gewährleistet sein:

S-Limits

Mit

Si  = Leistungsflussdichte des Feldes bei einer Frequenz i zwischen 0,1 MHz und 300 GHz.

Sri = Maximal zulässige Leistungsflussdichte in W/m².

Grenzwerte der Region Wallonien

Kurz gesagt ...

Die Grenzwertsituation in Belgien ist gegenwärtig alles andere als einfach. Flandern hat keine eigenen Grenzwerte festgelegt so dass dort noch die 2005 für ganz Belgien festgelegten Werte gelten (max. 30,7 V/m).In der Region Brüssel lauten die Grenzwerte frequenzabhängig zwschen 1,94 V/m und 4,34 V/m.

In Wallonien dagegen gelten 3 V/m pro Antenne, jedoch nur dort, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten können, nicht z.B. auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Für die Region Wallonien antwortete Willy Pirard, Head of Electromagnetic Dpt., ISSeP (Wissenschaftliches Institut des öffentlichen Dienstes mit Sitz in Lüttich. Das Institut vollzieht im Auftrag der Wallonischen Region verschiedene wissenschaftliche Tätigkeiten).

Pirard schreibt, dass infolge eines Gerichtsentscheids (Cour constitutionelle) die belgischen Regionen jetzt in eigener Regie für die Grenzwertfestsetzung zuständig sind. Zur Situation in der Region Brüssel schreibt er, dass die dortige Regierungsverordnung im März 2009 hätte in Kraft treten sollen. Sei sie aber nicht. Wegen gewaltiger Probleme mit der Umsetzung sei die Verordnung selbst im Oktober 2009 noch nicht umgesetzt worden.

In Wallonien sei die Situation völlig anders. Dort gelte ein Grenzwert von 3 V/m pro Antenne für den gesamten Frequenzbereich von 0,1 MHz bis 300 GHz. Diese Regelung sei derjenigen sehr ähnlich, die seit 2000 in Luxemburg gilt. Der Bezug pro Antenne bedeute, dass an Stellen, an denen die Immissionen mehrerer Antennen zusammen treffen, die resultierende Gesamtfeldstärke höher sein darf. Außerdem gelte der Wert von 3 V/m pro Antenne nur dort, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten könnten, beispielsweise in Privathäusern, Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Betrieben. Auf Straßen, Balkonen und Dächern gelte der reduzierte Grenzwert nicht.

Grenzwerte der Region Flandern

In der Region Flandern ist die Situation wiederum anders als in Brüssel und Wallonien. Wie Willy Pirard lakonisch feststellt, hat Flandern sich bislang (Oktober 2009) zu noch überhaupt keinem eigenen EMF-Grenzwert entschließen können!

Weiterführende Information

Willy Pirard arbeitet gegenwärtig an einem französischsprachigen Dokument [5], in dem er detailliert auf Abweichungen von den ICNIRP-Empfehlungen eingeht. In dem unfertigen Exemplar, das wir einsehen konnten, beschreibt Pirard die Situation in der Schweiz, Luxemburg, Belgien, Italien, Polen, Russland, Paris und Liechtenstein. Der Leser bekommt beispielsweise zu Luxemburg, dem landläufig ebenfalls ein Grenzwert von 3 V/m zugeschrieben wird, erstaunliches geboten. Denn auch in Luxemburg gilt dieser Grenzwert pro Antenne! Dies bedeutet, dass dort, wo mehrere Sendeantennen in dieselbe Richtung weisen, höhere Werte als 3 V/m zulässig sind. Um wieviel höher besagt die folgende Formel:

formel_lux

Wobei n die Anzahl der Antennen ist, die in dieselbe Richtung weisen.

Quellen

[1] http://www.belgieninfo.net/artikel/view/datum/2009/07/30/wer-regiert-belgien-eigentlich.html

[2] Elektromagnetische Felder und Gesundheit: Ihr Wegweiser durch die elektromagnetische Landschaft,
PDF, 761 KByte)

[3] FMK-Newsletter 3/2009, PDF, 386 KByte

[4] Diskussion der belgische Rattenstudie Mitte 2008 im IZgMF-Forum

[5] Normes Et  Recommandations Contre Les Eventuels Effets Nocifs Des Rayonnements Radiofrequences

Kommentare

 

Meldungen 2009

Website durchsuchen

 

Aktionen zum Mitmachen

Europapetition (FRA)

Krankheitsgeschichten

Ärzteappell organisieren

UMTS-Moratorium (GER)

Downloads

Gratis-Umrechner für Leistungsflussdichte, Feldstärke und mehrUmrechner für die gängigsten Einheiten im Mobilfunk

Miniplakate fürs Auto

An dieser Position blockiert ein Programm zur Unterdrückung von Popup-Fenstern oder ein Werbeblocker die Darstellung von Google-Anzeigen.

Tipps & Tricks

DECT-Basisstationen mit Alufolie entschärfen

Handy klammheimlich auf Sendung? Selber testen mit Kofferradio!

Kinder

Spezielle Information für Kinder und Jugendliche

Britischer Strahlenschutz warnt vor Kinderhandys

Testballon: 3-Tasten-Handy für Kindergartenkinder

Kinderhandy: Diverse Medien werben fleißig für Mobilfunker

Profitsucht von T-Mobile macht vor Kindern nicht halt

Messen

Handystrahlung innerhalb eines Linienbusses

Das Wunder von NRW

Auch Funkmessprojekt Baden-Württemberg mit Verfahrensfehler

SAR-Messungen vor Ort

Funkmessprojekt Bayern

 

 

Zur Inhaltsübersicht Bitte klicken

 

Bürgerinitiativen

Liste der Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk: Gleich jetzt hier eintragen!

Mobilfunkgeschichten:
Bürgerinitiativen erzählen

Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

Forum

Diskutieren & Informieren

Linkliste

Viele interessante Sites

Gerichtsurteile

LG Kempten erkennt nicht auf Mietminderung

OVG Hamburg stoppt Baustopp gegen T-Mobile

Nachbar muss Mast dulden

VG Neustadt lehnt Eilantrag gegen Mobilfunkmast ab

Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz keine Hürde für Mobilfunker

BVGH: Vodafone unterliegt

Sendeverbot für illegal errichtete Station

Na sowas!

Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof

Minister Huber kneift

WLAN schlimmer als DECT

Schnurlostelefone: Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus

Blauer Handyengel in Not

Gefährlich: Dacharbeiten unter Sendemasten

Naila: Krebs um Sender

Schmiergeldverdacht gegen Mobilfunkkonzern Ericsson

Digitaler Behördenfunk

Messtechniker melden “Widerstandsnester”

Spendable Anna Swelund verschenkt wieder Handys

Vorsorge

Mobilfunk-Vorsorgemodelle auf dem Prüfstand

Vorsorgemodell München

Vorsorgemodell Salzburg

Vier Tipps für intelligenten Umgang mit Handys

Telefonieren in Bus, Auto, Bahn doppelt schädlich

PLC: Die W-LAN-Alternative

Günstiges CT1+ Schnurlostelefon bei Conrad

Gut zu wissen

Standortdatenbanken

Kein Versicherungsschutz für Mobilfunker

183 Fragen & Antworten
aus Sicht der Netzbetreiber

Mobilfunk-Telefonhotline des Bund Naturschutz in Bayern

Immobilien-Wertminderung

Handy: Mindestens 60 % der Sendeleistung bleibt im Kopf hängen

BMW erlässt für DECT strengen Vorsorgegrenzwert

Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden

Getarnte Mobilfunkmasten

WLAN kontra PLC