Und wieder wurde ein deutscher Funkturm erlegt. Diesmal von der kleinen bayerischen Gemeinde Grafrath (etwa 20 km westlich von München). Wie Merkur Online berichtet, hatte Grafrath 2002 eine Veränderungssperre für das fragliche Gebiet (ein forstlicher Versuchsgarten) verfügt, um dann eine Bauleitplanung folgen lassen zu können. Der Antennenbetreiber, die Deutsche Funkturm GmbH (T-Mobile), wollte vom Landratsamt die Baugenehmigung für den rd. 45 m hohen Masten erstreiten und klagte vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht, München, gegen die Gültigkeit der Veränderungssperre. In der Verhandlung am 22. April 2004 wurde diese Klage nun abgewiesen. Ob die Klägerin in die Revision geht, ist nicht bekannt (25.04.04-ll).
Download des Urteils M11K03.2059 vom 22.April 2004 (PDF, 840 KByte)
