Der Umweltschutzausschuss der Stadt München hat am 3. Juni 2003 mit nur einer Gegenstimme (ÖDP) das “Münchener-Mobilfunk-Vorsorgemodell 2003” angenommen (MMV 2003).  Das parteiübergreifend von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CSU und FDP ausgearbeitete Papier will das seit 2001 aufgrund eines restriktiven Stadtratsbeschlusses immer schlechter gewordene Verhältnis der Stadt zu den Netzbetreibern entkrampfen. Die bisher geltenden generellen Vorbehalte der Stadt gegen Sendemasten im Umfeld von städt. Gebäuden mit sensibler Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Sozialwohnungen) werden im MMV 2003 weitgehend aufgehoben. Lediglich für städt. Gebäude, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, gelten neue Individualregelungen (Zustimmungspflicht der Betroffenen, Schweizer Vorsorgewerte).
Das parteiübergreifend von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CSU und FDP ausgearbeitete Papier will das seit 2001 aufgrund eines restriktiven Stadtratsbeschlusses immer schlechter gewordene Verhältnis der Stadt zu den Netzbetreibern entkrampfen. Die bisher geltenden generellen Vorbehalte der Stadt gegen Sendemasten im Umfeld von städt. Gebäuden mit sensibler Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Sozialwohnungen) werden im MMV 2003 weitgehend aufgehoben. Lediglich für städt. Gebäude, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, gelten neue Individualregelungen (Zustimmungspflicht der Betroffenen, Schweizer Vorsorgewerte).
Die Stadt erhofft sich vom MMV einen breiteren Planungsspielraum, der Härtefälle mit hoher Strahlenbelastung vermeiden hilft. Die Betreiber versprechen sich eine aus ihrer Sicht positive Signalwirkung auf die zuletzt ebenfalls ins Stocken geratenen Standortverhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern. Die Verabschiedung des MMV am 2. Juli 2003 durch die Vollversammlung des Münchener Stadtrats ist aller Voraussicht nach nicht mehr als reine Formsache (4.6.03-ll).
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