Coronakrise: Klage gegen Kontaktverbot in NRW (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 28.05.2020, 00:52 (vor 1449 Tagen) @ H. Lamarr

Ein Mann aus Aachen klagt gegen das in der Coronakrise erlassene Kontaktverbot. Dabei geht es um die Maßnahme der NRW-Landesregierung, dass Menschen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit treffen dürfen, sobald es mehr als zwei Personen sind. Der Kläger will sich auch weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen. [...]

Und, wie ist diese Geschichte nun ausgegangen? Das OVG Münster teilte schon am 2. April mit:

Keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Sachen "Kontaktverbot"

Der Antragsteller aus Aachen, der sich in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung geregelte Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen gewandt hatte, hat seinen Antrag für erledigt erklärt. Damit muss das Oberverwaltungsgericht in der Sache wohl keine Entscheidung mehr treffen. Eine zur Beendigung des Verfahrens erforderliche Erledigungserklärung des Landes steht noch aus.

Hintergrund der Erledigungserklärung des Antragstellers ist der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz zwischenzeitlich geändert hat. Anders als bislang stellt das Gesetz nicht mehr auf Ansammlungen "einer größeren Anzahl" von Menschen ab, sondern ermächtigt zum Erlass von Beschränkungen und Verboten von "sonstigen Ansammlungen von Menschen".

Aktenzeichen: 13 D 22/20.NE und 13 B 379/20.NE

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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