Causa Stoa: Brüssel doch auskunftspflichtig (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.12.2021, 02:57 (vor 885 Tagen) @ H. Lamarr

Mein Optimismus, Stoa würde mir meine Fragen freiwillig beantworten, ist weitgehend verflogen. Brüssel schweigt. Jetzt muss ich mir etwas einfallen lassen, um doch noch Antworten zu bekommen. Denn so etwas wie ein "Recht auf behördliche Auskünfte" gibt es zwar in Deutschland, nicht aber auf EU-Ebene. Einen Tipp habe ich von der Vertretung der EU in Deutschland bekommen, ob der greift werden wir sehen.

Da habe ich offensichtlich von der deutschen Vertretung der EU eine unzutreffende Auskunft bekommen, was das "Recht auf behördliche Auskünfte" durch die EU anbelangt. Denn gemäß diesem aktuellen Streitfall zwischen der EU-Kommission und netzpolitik.org gibt es dieses Recht sehr wohl, geregelt ist es in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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