Schweizer Mobilfunkgegner erfinden das Rad neu (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 16.10.2019, 07:03 (vor 1675 Tagen) @ H. Lamarr

3. das Gesetz hält in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung ausdrücklich die Grundrechte auf Achtung der Wohnung sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit fest gemäss Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 2,

In Anbetracht dessen, dass bis heute Mobilfunkstrahlung keinen nachweislichen Schaden unterhalb der Grenzwerte verursacht, ist die Forderung unsinnig. Die selbst ernannten EHS sind immer noch in der Beweispflicht. Da es innerhalb der Seifenblase Mediziner gibt, die alles besser zu wissen scheinen, sollten diese dann auch mal ernsthaft an ihren Thesen arbeiten. Test mit EHS entwickeln, ihre Thesen einem fachlich qualifizierten Publikum vorstellen. Damit man über ihre Thesen, ihre Versuchsmodelle etc. sprechen kann. Andernfalls muss man davon ausgehen, dass es ihnen nicht ernsthaft um die Belange der EHS geht sondern das sie lediglich ihre Profilneurose ausleben. Sie züchten EHS andere Rosen.

Kläglich gescheiter sind diese Mediziner schon 2006 im Fachgespräch beim BfS, wie man hier nachlesen kann. Seit dem soweit mir bekannt, haben diese Mediziner ihre Strategie nicht verbessert. Sie demonstrieren im kleinen Kreis, referieren und verunsichern bevorzugt die Landbevölkerung.

Verwandte Threads
Prof. Buchners Schnelltest für "Elektrosensible"
EHS - Glaubwürdigkeit auf dem Prüfstand
1,5-Stunden-Schnelltest für Ulrich Weiner

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Artikel13


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum