Nach dem Nationalrat: Wie geht es mit Motion 16.3007 weiter? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 07.07.2016, 12:29 (vor 2863 Tagen) @ H. Lamarr

Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.

Der Nationalrat (vergl. dem Deutschen Bundestag) hat die Motion 16.3007 mit knapper Mehrheit angenommen. So weit so gut. Doch wie mahlen die parlamentarischen Mühlen der Schweiz diese Motion nun weiter? Mir als Deutscher sind die parlamentarischen Verfahren der Schweiz fremd, ich weiß nur, dass jetzt irgendwann der Ständerat (vergl. dem Deutschen Bundesrat) sich mit diesem Geschäft beschäftigen wird. Doch wann wird er dies tun, wird auch dessen KVF das Geschäft zur Abstimmung im Rat vorbereiten und ist der knappe Ausgang im Nationalrat als ernster Hinweis darauf zu sehen, dass die Motion im Ständerat ebenfalls sehr umstritten sein wird? Und was ist, wenn die Motion im Ständerat scheitert, ist sie dann ein für allemal "weg vom Fenster"?

Ich fragte im Bundeshaus zu Bern nach und bekam folgende Auskunft:

Bei der vorgenannten Motion handelt es sich um eine Kommissionsmotion, die von einer Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) eingereicht wurde. Laut Art. 121 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG, SR 171.10) stellt der Bundesrat [vergl. der Deutschen Bundesregierung; Anm. Spatenpauli] in der Regel bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session nach der Einreichung einer Motion Antrag auf deren Annahme oder Ablehnung. Im konkreten Fall beantragte der Bundesrat Annahme. Diesem Antrag ist der Nationalrat als Erstrat gefolgt. Annahme der Motion im Erstrat bedeutet, dass diese zur Beratung an den Zweitrat geht (Art. 121 Abs. 2 ParlG).

Als nächstes wird die Kommission für Verkehr und Fernmeldewese des Ständerats (KVF-S) die Motion vorberaten. Diese stellt ihrem Rat den Antrag die Motion definitiv anzunehmen oder abzulehnen. Alternativ kann die Kommissionsmehrheit oder der Bundesrat dem Ständerat beantragen, dass die Motion abgeändert wird (Art. 121 Abs. 3 ParlG). Durch Ablehnung einer Motion durch einen Rat ist diese definitiv erledigt (Art. 121 Abs. 2 ParlG). Die Kommission und der Rat sind an keine Behandlungsfrist gebunden. Dies bedeutet, dass der Behandlungszeitpunkt im Ständerat wesentlich von der Geschäftsauslastung der Kommission und des Rates abhängt.

Schliesslich zu Ihrer letzten Frage: Grundsätzlich entscheiden die Räte unabhängig voneinander. Die knappe Annahme der Motion im Nationalrat kann – muss aber nicht – ein Indiz dafür sein, dass diese auch im Ständerat umstritten sein wird.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Motion


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