Anlagegrenzwerte: Bundesrat hat Meinung geändert? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.04.2016, 13:52 (vor 2949 Tagen) @ H. Lamarr

IT-Markt (Schweiz) schreibt am 15. April 2016:

Am 25. Februar 2015 hat der Bundesrat den Postulaten von Ruedi Noser und der FDP eine Abfuhr erteilt. Die Postulate hatten die Überprüfung der Rahmenbedingungen beim zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze gefordert. Der Bundesrat befand jedoch, dass die Anlagegrenzwerte technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar seien.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) reagierten damals erfreut über die Situationsanalyse des Bundesrats.
[...]
Trotzdem hat die FDP Anfang Jahr eine Motion eingereicht, die die Zustimmung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats erhielt.
[...]
Wie Georg Därendinger von der FDP gegenüber der Redaktion sagt, beantragt der Bundesrat die Motion zur Annahme. Somit ist sie behandlungsreif und der Nationalrat wird sich wahrscheinlich in der Sommersession damit befassen.

Bei den AefU ist man über den plötzlichen Sinneswandel des Bundesrats überrascht. Nicht zuletzt weil 2014 eigens hierfür beauftragte Experten berichtet hatten: "Negative gesundheitliche Auswirkungen wie erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigung des Wohlbefindens können nicht ausgeschlossen werden."

Ein Kommentator mit dem Pseudonym "Peter Maurer" widerspricht der Formulierung, der Bundesrat habe den Postulaten eine Abfuhr erteilt:

Der BR [Bundesrat; Anm. "Spatenpauli"] hat den Postulaten keine Abfuhr erteilt, sondern in Erfüllung der Postulate einen Bericht geschrieben. Es kann nicht davon die Rede sein, dass sich der BR in diesem Bericht grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Grenzwerte ausspricht. Im Bericht wird die Situation analysiert und auf Zielkonflikte hingewiesen. Es kann somit auch nicht von einem Sinneswandel des BR ausgegangen werden.

Hintergrund
Hinweise auf biologische Risiken infolge EMF-Einwirkung

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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