HUJ erklärt Parlament-Prozedere der Grenzwertlockerung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.06.2016, 16:51 (vor 2890 Tagen) @ H. Lamarr

Am 17. Juni 2016 befindet der Nationalrat (Parlament, 200 Mitglieder) über die Lockerung der Grenzwerte. Entscheidet sich das Parlament für eine Lockerung, muss noch die zweite Kammer (Länderkammer) zustimmen. Das ist in der Schweiz der Ständerat (40 Mitglieder), in dem die Kantone vertreten sind, ähnlich wie in Deutschland die Bundesländer im Bundesrat. Wann die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat behandelt wird ist gegenwärtig noch nicht bekannt.

Hans-U. Jakob trägt wichtige Details zum parlamentarischen Prozedere der Grenzwertlockerung auf seiner Website vor. Ob die Ausführungen des Gigaherz-Präsidenten den Tatsachen entsprechen, was diesmal nicht ganz auszuschließen ist, kann ich nicht beurteilen. Wer Herrn Jakob glaubt, tut dies daher auf eigene Gefahr.

Herr Jakob erweist sich wieder einmal als treuester Leser des IZgMF. Keine 30 Minuten nach dem fraglichen Posting hier im Forum entgegnete der Schwarzenburger Feigling bereits in seinem Forum. Er kann offenkundig auch schnell wie der Schall, wenn er will. Meine Frage an Herrn Jakob, wann genau er seine Leser denn nun belogen hat, jetzt oder in den vergangenen 14 Jahren, nachzulesen hier, wartet hingegen seit nunmehr 15 Tagen vergeblich auf Antwort. Woran das wohl liegen mag ... :wink:

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Feigling, Grenzwertlüge, Anlagenwert


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