Adlkofer, 2013 - Unterlassungsklage Landgericht Hamburg (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 11.08.2013, 17:12 (vor 3962 Tagen) @ H. Lamarr

Quelle: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=52462

"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12). Dass sich die SZ überhaupt auf diesen Prozess einließ, ist allein Lerchl zuzuschreiben, der sie mit unzutreffenden Informationen versorgte. Das Fehlverhalten der SZ bestand lediglich darin, dass sie sich 2011 an Lerchls deutschlandweiter Pressekampagne gegen die RERFLEX-Studie beteiligte, ohne den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen überprüft zu haben."

Inzwischen kann man sich das Urteil hier herunterladen.

Persönlich glaube ich nicht, daß das Landgericht Hamburg in der Lage war, die wissenschaftlichen Details der sogenannten Replikationen von Reflex und Reflex insgesamt überhaupt richtig zu beurteilen. Das wusste Prof. Adlkofer natürlich im Voraus und so hat er auch in diesem Fall zielsicher einen Prozess in Gang gesetzt, in dem es nur auf juristische und nicht wissenschaftliche Feinheiten ankam.

RDW

Tags:
Reflex, Aktenzeichen, Adlkofer, SZ, Unterlassung, Buskeismus


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