2025-06-03: National Roaming oder "Ein Netz für alle" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 18.06.2025, 20:52 (vor 18 Stunden, 12 Minuten) @ H. Lamarr

Publikationsdatum: 3. Juni 2025
Titel: Bundestag kann mit nationalem Roaming die meisten Funklöcher sofort schließen
Inhalt: Der Verein bedrängt den Bundestag, besonders den Digitalausschuss, mit dem TK-Änderungsgesetze national Roaming einzuführen. National Roaming – auch Net-Sharing genannt – führe dazu, dass Mobiltelefonnutzer jedes verfügbare Mobilfunknetz nutzen können, egal bei welchem Anbieter sie sind. Die unterschiedlichen Mobilfunknetze würden sich bei national Roaming wie ein Netz für alle verhalten.
Kommentar: Anscheinend erfüllte der Pressereferent des Vereins mit dieser Pressemitteilung nicht die Erwartungen des Vereinsvorstands und musste noch einmal ran. Keine gute Idee, denn die Neufassung wirkt plakativ, populistisch und wieder stark vereinfacht, um politischen Druck aufzubauen und breite Zustimmung zu ergattern. Das Resultat ist keine Pressemitteilung, sondern das Positionspapier einer um Aufmerksamkeit ringenden belanglosen Lobby-Organisation. Journalisten werden auch von dieser "Pressemitteilung" des Vereins restlos begeistert sein :-).
Offensichtlich ist Diagnose-Funk entgangen, dass die Präsidentenkammer der BNetzA mit ihrer Entscheidung vom 25. März 2025 National Roaming faktisch überflüssig macht, denn sie brummt jetzt jedem einzelnen Mobilfunknetzbetreiber (Zuteilungsinhaber) harte Versorgungsverpflichtungen auf und nicht wie zuvor, allen zusammen. Beispiel: Ab 1. Januar 2029 müssen jeweils 99 Prozent der Haushalte in definierten dünn besiedelten Gemeinden mit 100 Mbit/s versorgt sein. Sobald diese Pflichten erfüllt sind, gibt es keine grauen Funklöcher mehr, die National Roaming erfordern würden. Eine Ausnahme ist lediglich der neue Zuteilungsinhaber 1&1, der seine liebe Not hat, ein bundesweites Mobilfunknetz aufzubauen. Für 1&1 ist National Roaming vorübergehend lebenswichtig. Deshalb hat die BNetzA alle anderen Netzbetreiber dazu verpflichtet, mit 1&1 über National Roaming zu verhandeln. Hat 1&1 bis 1. Januar 2026 keinen Roaming-Partner gefunden, behält sich die BNetzA das Recht vor, National Roaming zugunsten von 1&1 anzuordnen.
Die übrigen Ausführungen in der "Pressemitteilung", insbesondere die aufdringliche Eigenwerbung, bedürfen mMn nicht der Zuwendung. Der angeblich begründete Verdacht, dass Mobilfunkstrahlung von Sendeanlagen zum Insektensterben beiträgt, ist verdeckte Eigenwerbung und mit dieser Zuwendung bereits über alle Maßen gewürdigt.
Google-News: Abgefragt am 18. Juni 2025 ergab Google-News erwartungsgemäß 0 relevante Treffer für die "Pressemitteilung" des Vereins.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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