ChatGPT vs. "e=mc2" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.02.2023, 23:37 (vor 486 Tagen) @ e=mc2

Ich lasse mich gerne belehren, aber meines Wissens gibt es weltweit keine einzige Richtlinie, welche von einem demokratisch gewählten Gremium bestimmt wurde. Seien es ärztliche Behandlungsrichtlinien, technische Normen oder Umweltrichtlinien wie beispielsweise für Luftschadstoffe, es sind immer sich selbst konstituierende wissenschaftliche Verbände oder Gesellschaften, die sich solchen Fragen annehmen.

Hmmm ... Also die Sache ist die, dass ich dumpf im Hinterkopf habe, jemand vom BfS hätte mir gegenüber vor Jahren mal erwähnt, das Amt sei bei der Festsetzung der zulässigen Magnetfeldemission von Induktionskochherden in einem Normenausschuss "von der Industrie" überstimmt worden. Wenn ich mich nicht irre, ging es da um einen Grenzwert für Schwangere.

Das klingt nach Grenzwertfestsetzung gemäß Mehrheitsprinzip, also nach einer demokratischen Regel.

Weil sich aber mit meinen vagen Erinnerungen kein Staat machen lässt, war ich schon drauf und dran eine Nachtschicht einzulegen und mich in die tiefen Wasser des Internets zu stürzen, um Substanzielleres ausfindig zu machen. Doch dann ist mir zum Glück ChatGPT eingefallen. Wenn es diesen dienstbeflissenen Schlaumeier schon gibt, dachte ich mir, soll der doch den Job erledigen. Also habe ich kurzerhand das Digital-Orakel befragt und seine Auskünfte waren nicht von schlechten Eltern, soweit ich das beurteilen kann. Das Ganze hat höchstens zwei Minuten gedauert, selber wäre ich schätzungsweise mindestens eine Stunde im www umhergeirrt. Ich meine deshalb, Chatbots werden trotz aller Wenn & Aber die Wissensbeschaffung revolutionieren:

In welchen Normenausschüssen ist das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz vertreten und wer sind dort die anderen Stakeholder?

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist in verschiedenen Normenausschüssen vertreten, die sich mit unterschiedlichen Bereichen der Strahlenschutznormung beschäftigen. Hier sind einige der wichtigsten Normenausschüsse, in denen das BfS aktiv ist:

DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR)
DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed)
DIN-Normenausschuss Feinwerktechnik und Mikrotechnik (NFM)
DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (GNU)

In diesen Normenausschüssen arbeitet das BfS eng mit anderen Stakeholdern zusammen, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Industrie, Wissenschaft, Behörden und Verbraucherorganisationen. Ziel ist es, gemeinsam Normen und Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen ionisierender Strahlung zu entwickeln und zu aktualisieren.

Zu den konkreten Stakeholdern in den verschiedenen Normenausschüssen können je nach Thema und Norm unterschiedliche Gruppen gehören. Beispielsweise könnten dies Vertreterinnen und Vertreter von medizinischen Fachgesellschaften, Herstellern von medizinischen Geräten, Umweltbehörden, Forschungseinrichtungen, Fachverbänden und Verbraucherorganisationen sein.

Mich interessiert der Normenausschuss, der Grenzwerte für Induktionskochherde beschlossen hat.

Der Normenausschuss, der Grenzwerte für Induktionskochherde festlegt, ist der DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL). Innerhalb des NAL ist es der Arbeitsausschuss NA 057-02-05 AA "Elektromagnetische Verträglichkeit in der Lebensmittelindustrie" der die Norm erarbeitet hat.

Der Ausschuss NA 057-02-05 AA "Elektromagnetische Verträglichkeit in der Lebensmittelindustrie" setzt sich aus Vertretern von Herstellern von Induktionskochherden, Vertretern von Lebensmittelherstellern und -verarbeitern sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung zusammen. Gemeinsam erarbeiten sie Normen und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass Induktionskochherde keine negativen Auswirkungen auf Lebensmittel haben und die Lebensmittelsicherheit gewährleisten.

Die von diesem Arbeitsausschuss erarbeitete Norm ist die DIN EN 60350-2 "Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte - Kochgeräte für den Hausgebrauch - Teil 2: Besondere Anforderungen für Kochgeräte zur Verwendung von Induktion". In dieser Norm werden unter anderem Grenzwerte für elektromagnetische Emissionen von Induktionskochherden festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Geräte keine unzulässigen Auswirkungen auf andere elektronische Geräte haben und die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer nicht gefährden.

Okay, aber wie genau funktioniert das mit der Abstimmung darüber, welcher Vorschlag eines Stakeholders sich am Ende durchsetzt. Genügt z.B. die einfache Mehrheit der Stimmen?

Die genaue Vorgehensweise bei der Abstimmung darüber, welcher Vorschlag eines Stakeholders sich letztendlich durchsetzt, hängt vom jeweiligen Normenausschuss und dem konkreten Regelwerk ab. In der Regel werden jedoch Normen und Standards durch einen Konsensprozess erarbeitet, bei dem die verschiedenen Stakeholder gemeinsam nach Lösungen suchen.

Dies bedeutet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Stakeholdergruppen innerhalb des Normenausschusses gemeinsam an einem Entwurf arbeiten und sich dabei auf Kompromisse und Lösungen einigen, die für alle akzeptabel sind. Hierbei ist die Stimme jedes Stakeholders gleichberechtigt und hat das gleiche Gewicht, unabhängig von der Größe oder Bedeutung der beteiligten Organisation.

In der Regel werden Abstimmungen durchgeführt, wenn es innerhalb des Normenausschusses Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gibt. Hierbei ist es üblich, dass eine Mehrheit der Mitglieder des Normenausschusses eine Entscheidung trifft. Die genaue Anzahl der Stimmen, die für einen Beschluss benötigt werden, hängt von den Regeln des jeweiligen Normenausschusses ab.

Einige Normenausschüsse haben zudem spezielle Regeln, die sicherstellen sollen, dass die Interessen aller Stakeholder ausgewogen berücksichtigt werden. Beispielsweise können bestimmte Stakeholdergruppen ein Vetorecht haben, das heißt, dass sie gegen einen Beschluss stimmen können, wenn sie der Meinung sind, dass dieser ihre Interessen unangemessen benachteiligt.

Generell gilt jedoch, dass der Konsensprozess und das gemeinsame Arbeiten an einem Regelwerk im Vordergrund stehen und dass das Ziel ist, einen Konsens zwischen allen Stakeholdern zu erreichen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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