Ein juristisch anerkannter Fall von Elektrosensibilität (Elektrosensibilität)

Kuddel, Sonntag, 07.09.2014, 17:59 (vor 3561 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 07.09.2014, 19:11

Das ist wohl eher als anekdotisches Fallbeispiel aufzufassen.

Bei im Jahre 2007 durchgeführten Messungen technischer Hochfrequenz konnten nächtlich auftretende Signale nachgewiesen werden,

Welcher Arzt kommt wohl auf die Idee, aufgrund der Symptome " Nasenbluten und Kopfschmerzen" mitten in der Nacht hochfrequente Immissionen messen zu lassen ?

Die Wortwahl "technische Hochfrequenz" kommt mir verräterisch vor.
Als ob der Autor eine Abgrenzung zu einer irgendwie gearteten "natürlichen Hochfrequenz" sucht.
Das ist mir bisher ausschließlich im Umkreis der Elektrobiologie und Baubiologie begegnet, welche "natürliche Hochfrequenz" (Spherics, Bioresonanz) und "technische Hochfrequenz" differenziert.
Selbst bei Google führt der Suchbegriff "Technische Hochfrequenz" ausschließlich ins Reich der Elektrobiologie/Baubiologie. Der Begriff "Natürliche Hochfrequenz" sowieso.

Mithin glaube ich, daß die Beweiskette in diesem Fallbeispiel mit der üblichen Kreativität eines sich als "Elektrobiologe" betätigenden "Arztes" "konstruiert" wurde, mit dem Ziel, "Elektrosensibilität" bei der Kundschaft als gerichtlich anerkannt zu etablieren.

Das könnte sich so abgespielt haben:

Während der Messung hat der Elektrobiologe sein Messgerät bei Anwendung der Schwenkmethode kurz unmittelbar an die Antenne eines DECT Telefons oder WLAN Routers gehalten , (selbstverständlich aus Versehen), worauf das (auf Spitzenwert eingestellte) Meßgerät die Überschreitung der 10W/m² anzeigte.

Daraus wurde dann die Tatsachenbehauptung konsturiert

... der über dem in Deutschland zulässigen Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 10 Watt lag..

Frei nach dem Motto, der Wert wurde doch tatsächlich "gemessen", also kann man es ruhigen Gewissens auch behaupten.
Obendrein kann noch der "Skandal" der Grenzwertüberschreitung geschäftsfördernd geltend gemacht werden .
=> Leute, Grenzwertüberschreitungen kommen vor, also lasst den Baubiologen messen !

Die Diagnose des Elektrobiologen-Arztes

"Electromagnetic Sensitivity Disorder"

..wurde womöglich tatsächlich dem Gericht vorgetragen.

Aber der Rentenversicherung und auch den Richtern ist es wahrscheinlich völlig egal, was die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, sondern nur, dass eine solche vorliegt.

Die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit wurde dann wiederum "kreativ" vom Elektrobiologen in den (unzulässen) Umkehrschluss umgewünzt, die Elektrosensibilität sei gerichtlich anerkannt, obwohl lediglich nur die (tatsächlich vorhandene) Arbeitsunfähigkeit anerkannt wurde.

K

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Arbeitsunfähig


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