Allgemeines Wohngebiet (Allgemein)
Die meisten Bürger (Sie nennen sie Otto-Normalverbraucher) wohnen meiner Meinung nach in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet, und die wenigsten im Gewerbegebiet. Meines Wissen nach benötigt man im reinen und allgemeinen Wohngebiet einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme (unabhängig von der Höhe der Mobilfunkanlage), weil Mobilfunkanlagen weder in einem reinen noch in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig sind.
Ich denke die meisten Bürger leben in allgemeinen Wohngebieten.
Die allgemeinen Wohngebiete beinhalten in Teilen Nutzungen die in reinen Wohngebieten nicht zulässig sind
(z.B. Geschäfte, Lokale und andere Einrichtungen zur Nahversorgung). Sonstige nicht störende Gewerbe können erteilt werden, dazu zählen soweit mir bekannt Mobilfunkanlagen. Wenn der Betreiber die Ausnahme Erteilung hat, spricht nichts dagegen die Anlage im allgemeinen Wohngebiet zu betreiben. Soweit mir bekannt war es so Anfangs in Dachau beim Standort "Am Heideweg". Kennen sie ein rechtskräftiges Urteil, welches den Betreibern im allgemeinen Wohngebiet die Ausnahme Erteilung versagte, ohne das ein externes Standortkonzept vorlag oder in Arbeit war?
Allgemeine Rechtssprechung zum Thema Mobilfunk
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Meine Meinungsäußerung
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Gast,
20.03.2009, 17:10
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balu2003,
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H. Lamarr,
23.03.2009, 00:33
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underground,
22.03.2009, 11:56
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balu2003,
21.03.2009, 13:08