Gebietserhaltungsanspruch (Allgemein)

balu2003, Samstag, 21.03.2009, 13:08 (vor 5917 Tagen) @ KlaKla

Ich gehe mal davon aus, dass derartige Fälle nicht über das Baurechtlich abgesichert sind. Antennen unter 10 m benötigen keine Baugenehmigung, nur eine Betriebserlaubnis und die erhalten die Betreiber von der BNetzA durch die Standortortbescheinigung.

Sind Sie sich da so sicher?

Auszug:
Das OVG Nordrhein-Westfalen 17.12.2008 - 10 A 2999/07 hat sich in einer Berufungsentscheidung unter Abänderung des Urteils des VG Gelsenkirchen (5 K 3439/05) zur planungsrechtlichen Bewertung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten geäußert und dabei neue rechtliche Akzente gesetzt.

Hier der ganze Artikel:
Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig

Tags:
Recht, Aktenzeichen


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