Gebietserhaltungsanspruch (Allgemein)
Ich gehe mal davon aus, dass derartige Fälle nicht über das Baurechtlich abgesichert sind. Antennen unter 10 m benötigen keine Baugenehmigung, nur eine Betriebserlaubnis und die erhalten die Betreiber von der BNetzA durch die Standortortbescheinigung.
Sind Sie sich da so sicher?
Auszug:
Das OVG Nordrhein-Westfalen 17.12.2008 - 10 A 2999/07 hat sich in einer Berufungsentscheidung unter Abänderung des Urteils des VG Gelsenkirchen (5 K 3439/05) zur planungsrechtlichen Bewertung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten geäußert und dabei neue rechtliche Akzente gesetzt.
Hier der ganze Artikel:
Eine große Dichte von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ist nicht zulässig
gesamter Thread:
- Streit um Mobilfunkmast vor Gericht -
Gast,
20.03.2009, 17:10
- Vive la Franz - H. Lamarr, 20.03.2009, 19:53
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
KlaKla,
21.03.2009, 09:47
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
21.03.2009, 13:08
- Hinweis auf Strahlenbelastung geht ins Leere - H. Lamarr, 21.03.2009, 17:07
- Gebietserhaltungsanspruch -
KlaKla,
21.03.2009, 20:32
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
22.03.2009, 18:14
- Allgemeines Wohngebiet - KlaKla, 23.03.2009, 10:46
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
22.03.2009, 18:14
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
H. Lamarr,
21.03.2009, 16:10
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
underground,
22.03.2009, 11:56
- Anwalts Liebling -
H. Lamarr,
23.03.2009, 00:33
- Anwalts Liebling - underground, 23.03.2009, 12:06
- Anwalts Liebling -
H. Lamarr,
23.03.2009, 00:33
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
underground,
22.03.2009, 11:56
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
21.03.2009, 13:08