Gebietserhaltungsanspruch (Allgemein)

balu2003, Sonntag, 22.03.2009, 18:14 (vor 5918 Tagen) @ KlaKla

Interessant, und was heißt das nun für den Otto-Normalverbraucher, der nicht im reinen Wohngebiet wohnt?


Die meisten Bürger (Sie nennen sie Otto-Normalverbraucher) wohnen meiner Meinung nach in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet, und die wenigsten im Gewerbegebiet. Meines Wissen nach benötigt man im reinen und allgemeinen Wohngebiet einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme (unabhängig von der Höhe der Mobilfunkanlage), weil Mobilfunkanlagen weder in einem reinen noch in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig sind.

Tags:
Recht, Gebietserhaltungsanspruch


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