Gebietserhaltungsanspruch (Allgemein)
Interessant, und was heißt das nun für den Otto-Normalverbraucher, der nicht im reinen Wohngebiet wohnt?
Die meisten Bürger (Sie nennen sie Otto-Normalverbraucher) wohnen meiner Meinung nach in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet, und die wenigsten im Gewerbegebiet. Meines Wissen nach benötigt man im reinen und allgemeinen Wohngebiet einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme (unabhängig von der Höhe der Mobilfunkanlage), weil Mobilfunkanlagen weder in einem reinen noch in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig sind.
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- Streit um Mobilfunkmast vor Gericht -
Gast,
20.03.2009, 17:10
- Vive la Franz - H. Lamarr, 20.03.2009, 19:53
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
KlaKla,
21.03.2009, 09:47
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
21.03.2009, 13:08
- Hinweis auf Strahlenbelastung geht ins Leere - H. Lamarr, 21.03.2009, 17:07
- Gebietserhaltungsanspruch -
KlaKla,
21.03.2009, 20:32
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
22.03.2009, 18:14
- Allgemeines Wohngebiet - KlaKla, 23.03.2009, 10:46
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
22.03.2009, 18:14
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
H. Lamarr,
21.03.2009, 16:10
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
underground,
22.03.2009, 11:56
- Anwalts Liebling -
H. Lamarr,
23.03.2009, 00:33
- Anwalts Liebling - underground, 23.03.2009, 12:06
- Anwalts Liebling -
H. Lamarr,
23.03.2009, 00:33
- Baurecht berücksichtigt keine Antennen unter 10 m -
underground,
22.03.2009, 11:56
- Gebietserhaltungsanspruch -
balu2003,
21.03.2009, 13:08