Häberli-Koller-Interpellation 19.3169 - Antwort Bundesrat (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.06.2019, 18:56 (vor 1798 Tagen) @ H. Lamarr

Am 29. Mai 2019 beantwortete der Bundesrat die Fragen von Häberli-Koller (rot, Zitatformat) wie folgt:

1. Wird die von alt Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe offen über die möglichen Netzstrukturen berichten?

8. Ist er [der Bundesrat] ebenfalls der Meinung, dass aufgrund der politischen Wichtigkeit des Themas Mobilfunk und Strahlung der Bericht der Arbeitsgruppe zwingend dem Eidgenössischen Parlament präsentiert werden muss?

Zu 1) und 8)
Die Arbeitsgruppe soll die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks analysieren, insbesondere auch im Hinblick auf die nächste Mobilfunkgeneration 5G. Sie hat den Auftrag, einen Bericht mit Fakten und Empfehlungen zu Handen des UVEK zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird keine Entscheide fällen, sondern Optionen aufzeigen. Die in der Interpellation angesprochenen Fragestellungen zu einer nachhaltigen Netzstruktur sind Teil der Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe, genauso wie die angesprochenen Befürchtungen der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Das UVEK ist gerne bereit, den Bericht in den zuständigen Kommissionen vorzustellen, wenn die Kommissionen dies wünschen.

2. Wie sieht er längerfristig die optimale Struktur eines Mobilfunknetzes, damit die Strahlung möglichst tief bleibt?

3. Ist er auch der Meinung, dass in absehbarer Zeit kleinräumige Funk-Zellen in den Städten sowieso unumgänglich sein werden, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen?

Zu 2) und 3)
Mit der Einführung von Smartphones ist die Datenmenge, die durch Mobilfunk übertragen wird, in den letzten Jahren rasant gestiegen. Zurzeit entspricht die Zunahme fast einer jährlichen Verdoppelung. Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzt. Aufgrund dieser ständig zunehmenden Datenmengen werden die Mobilfunknetze kontinuierlich ausgebaut. Nach der geltenden Rechtslage ist die Entwicklung der Netzstruktur grundsätzlich im Ermessen der Anbieter von Mobilfunkdiensten. Absehbar ist, dass die Notwendigkeit von kleinen Funkzellen dort zunehmen wird, wo hohe Kapazitäten nötig sind. Die breitflächige Versorgung mit grösseren Zellen wird aber nach wie vor ebenfalls notwendig sein.

4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Innovation im dynamischen Umfeld des Mobilfunks nicht nur bei der Funktechnologie und den Smartphones sondern auch bei der Netzstruktur Einzug hält? Wie wird er insbesondere das Innovations- und Investitionspotenzial für nachhaltige Netzstrukturen fördern?

Die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze - unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Mobilfunkanbieter und -nutzer als auch der durch die Strahlung betroffenen Bevölkerung - ist Gegenstand der Arbeiten der bereits erwähnten Arbeitsgruppe. In den laufenden Arbeiten wird auch der Aspekt der Nachhaltigkeit von Netzstrukturen berücksichtigt. Dabei können auch Instrumente zur Förderung der mittel- und langfristigen Weiterentwicklungen der Netze diskutiert werden.

5. Was unternimmt er, damit übertragene Daten so weit wie möglich über Glasfaserkabel übertragen werden und nur über Mobilfunk, wenn es nicht anders geht.

Die Schweiz soll mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft sowohl über leistungsfähige und moderne Festnetzinfrastrukturen als auch über entsprechende Mobilfunknetze verfügen. Seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes setzt der Bund auf die Marktkräfte, um die Telekommunikationsnetze so auszubauen, dass diese Bedürfnisse optimal erfüllt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für die Frage, mit welcher Übertragungstechnologie die Versorgung sichergestellt wird.

6. Welchen Einfluss hätten mengenabhängige Mobilfunktarife auf die übertragene Datenmenge?

Dem Bundesrat ist keine Studie bekannt, die den Zusammenhang zwischen den Preisen für die Übertragung von bestimmten Mengen von Daten und der gesamten übertragenen Datenmenge im schweizerischen Kontext untersucht hätte. Aufgrund der ökonomischen Grundregel, dass hohe Preise in der Regel zu sinkender Nachfrage führen, kann aber davon ausgegangen werden, dass hohe mengenabhängige Preise die Nachfrage dämpfen würden.

7. Welche Vor- und Nachteile sieht er in einem einheitlichen Mobilfunknetz mit einem zentralen Netzbetreiber - analog zu Swissgrid?

Ziel des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1). Dieses Ziel soll insbesondere durch einen wirksamen Wettbewerb sowohl auf der Dienste- als auch auf der Netzebene erreicht werden. Heute verfügt die Schweiz über eine im internationalen Vergleich ausgezeichnete Versorgung im Festnetz- und im Mobilfunkbereich und gleichzeitig gelten hier strengere Grenzwerte als in unseren Nachbarstaaten. Die Zusammenführung der Netze in ein einziges nationales Netz hat der Gesetzgeber bislang als nicht zielführend erachtet. Eine Beurteilung der Vor- und Nachteile eines einheitlichen Mobilfunknetzes, welches von einem zentralen Netzbetreiber unterhalten würde, ist deshalb zurzeit auch nicht geplant.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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