Antrag abgelehnt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 21.12.2010, 20:04 (vor 4912 Tagen) @ Thomas G.

Ich beantrage hier beim hohen Gericht die sofortige Abmahnung von RDW, weil er behauptet, ich sei ein Schwindler.

Im Namen des Forums: Antrag abgelehnt.

Begründung

Teilnehmer "RDW" schrieb:

Allerdings warten wir bis heute auf einen Nachweis seiner Behauptung, die ich persönlich für einen Schwindel halte.

Der Teilnehmer hat seine Einschätzung, Ihre Behauptung über Grenzwertüberschreitungen sei ein Schwindel, klar als persönliche Meinung gekennzeichnet. Damit handelt es sich um eine Rechtsschutz genießende freie Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung. Bleibt noch zu klären, ob in der Meinungsäußerung eine Beleidigung Ihrer Person zu sehen ist. Da "RDW" Ihre Behauptung angreift und eben nicht behauptet, Sie seien ein Schwindler, liegt aus Sicht des "hohen Gerichts" auch keine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte vor (Beleidigung, Ehrverletzung ...), die eine Abmahnung rechtfertigen würden.

Die Entscheidung ist nicht zur Berufung zugelassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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