"Grundversorgungsauftrag" (Allgemein)

caro, Samstag, 12.04.2008, 17:49 (vor 5877 Tagen) @ Karl

Germaringen |"Mobilfunk", seufzt der Germaringer Bürgermeister Kaspar Rager
...
Auch das Gefühl der Machtlosigkeit, das sich beim Blick in die
Gesetzbücher schnell einstellt: Handy-Telefonieren ist Teil der
Grundversorgung, der Bau von Sendeanlagen wird in unserer
Informationsgesellschaft als genauso wichtig erachtet wie der von Wasser-
und Stromleitungen. Rein rechtlich kann die Gemeinde also kaum etwas gegen
einen Handymasten unternehmen. Dass dem Gemeinderat trotzdem wiederholt
vorgeworfen wurde, sich nicht ausreichend um die Gesundheit der Bürger zu
sorgen, ging einem Mitglied zu weit: "Das muss ich mir nicht bieten
lassen"
, schimpfte der Germaringer Schulleiter Josef Kreuzer und
verließ vorzeitig den Saal.

http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/kaufbeuren/Kaufbeuren-lok-info-bgv-obergermaringen;art2759,323731

Ob der weitere Ausbau des Mobilfunknetzes, insbesondere UMTS, noch unter den "Grundversorgungsauftrag" gemäß Telekommunikationsgesetz fällt, ist meines Wissens zumindest umstritten.

Tags:
Grundversorgung


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