Grenzwert und SAR-Wert (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 29.06.2007, 13:22 (vor 6139 Tagen) @ Raylauncher

Das sind doch zwei unterschiedliche Paar Stiefel:
Für ortsfeste Sendeanlagen gilt als Limit eine Ganzkörperexposition mit einem SAR-Wert von 0,08 W/kg. Um diesen SAR-Wert nicht zu überschreiten, muss der (frequenzabhängige) GW gemäß 26. BImSchV eingehalten werden. Für mobile Geräte hingegen ist dieser GW nicht relevant. Als Limit ist eine Teilkörperexposition mit einem SAR-Wert von 2 W/kg festgelegt worden. Im Nahfeld von Endgeräten kann also punktuell durchaus der GW für Ganzkörperexposition überschritten werden. Dieser Sachverhalt sollte sich aber mittlerweile herumgesprochen haben.

Vielen Dank für den Versuch sich mit einem Laien auseinander zu setzen. Aber ich sehe meine Frage damit noch nicht beantwortet. Ich versuch es noch mal. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt:

"Der SAR-Wert ist die Mutter aller Grenzwerte."

Um die nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch eine übermäßige Erwärmung des Körpers entstehen, zuverlässig auszuschließen, wird von internationalen Expertengremien eine Begrenzung des SAR-Wertes für den Gesamtkörper auf 0,08 W/kg (Basisgrenzwert) empfohlen. Für die Teilkörperbereichte Kopf und Rumpf beträgt der Basisgrenzwert der SAR 2 W/kg und für die Extremitäten 4 W/kg, jeweils gemittelt über 10 g Körpergewebe. Der SAR-Wert muss mittels komplizierter Messverfahren im Gewebe bzw. in sog. Phantomen ermittelt werden. Daher werden den Basisgrenzwert leicht messbare Referenzwerte abgeleitet. Diese sind so festgelegt, das bei ihrer Einhaltung die Basisgrenzwerte in keinem Fall überschritten werden. Als Referenzwerte werden die elektrische (gemessen in V/m) und die magnetische Feldstärke (in A/m) sowei die Leistungsflussdichte (in W/m²) verwendet. Quelle: Information BfS "Strahlung /Strahlenschutz" 2004

Bei der Ermittlung des Grenzwertes einer Mobilfunkbasisstation kommt der Ganzkörper SAR-Wert (0,08 W/kg) zur Anwendung. Bei der Ermittlung des Grenzwertes eines Handy der Teilkörper SAR-Wert (2 W/kg). Beim Ganzkörper SAR-Wert geht man von einer Körpermasse von 75 kg aus beim Teilkörper SAR-Wert von 25 kg und bei den Extremitäten von 50 kg.

So gesehen steht doch der Teilkörper SAR-Wert im direkten Zusammenhang mit dem Ganzkörper SAR-Wert oder? 0,08 W/kg x 25 kg = 2 W/kg

Wenn ich den Grenzwert 4,5 W/m² ändere hat das doch auch Auswirkungen auf den Basisgrenzwert 0,08 W/kg und somit auch auf den SAR-Wert vom Handy. Der Teilkörper SAR-Wert müsste kleiner 2 W/kg werden.

Ist doch idiotisch, einen Grenzwert für Basisstationen von 1 mW/m² zu fordern wenn dann aber
Handys 60 mW/m² und mehr an Immissionen abgeben.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
SAR-Wert, Ganzkörperexposition, Teilkörperexposition, Referenzwert, Basisgrenzwert


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