Dosimetrie in München (Allgemein)

Raylauncher @, Freitag, 29.06.2007, 00:18 (vor 6152 Tagen) @ KlaKla

Wenn ich jetzt daneben liege bitte ich um Korrektur. Danke.

Das sind doch zwei unterschiedliche Paar Stiefel:
Für ortsfeste Sendeanlagen gilt als Limit eine Ganzkörperexposition mit einem SAR-Wert von 0,08 W/kg. Um diesen SAR-Wert nicht zu überschreiten, muss der (frequenzabhängige) GW gemäß 26. BImSchV eingehalten werden.
Für mobile Geräte hingegen ist dieser GW nicht relevant. Als Limit ist eine Teilkörperexposition mit einem SAR-Wert von 2 W/kg festgelegt worden. Im Nahfeld von Endgeräten kann also punktuell durchaus der GW für Ganzkörperexposition überschritten werden. Dieser Sachverhalt sollte sich aber mittlerweile herumgesprochen haben.

Raylauncher

Tags:
Ganzkörperbefeldung, Teilkörperexposition, Ganzkörper-SAR


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