Aufklärung in der Schule (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 10.12.2006, 09:34 (vor 6790 Tagen) @ Bernhard

IZMF und FGF sind schulexterne Einrichtungen, die sich nur mit einem Angebot an Schulen wenden. Das kann und darf jeder. Es liegt in der freien Entscheidung der Schulen, ob sie solche Angebote nutzen.

Das erachte ich als falsch. Denn so gesehen, darf man auch die Informationen von Seiten der BW verbreiten.
Die Logik die hinter meiner Aussage steckt ist doch ganz einfach,
Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz JA, von Lobbyvereinen (IZMF oder BW (PDF)) NEIN.

Nur, dass wir uns recht verstehen:
Ich will damit in keiner Weise andeuten, dass Herr Schütz in irgendeiner Weise über seine Aufgaben hinaus schießt. Es geht mir nur um die Art Ihrer Argumentation.

Ich habe damit kein Problem. Kritisieren Sie ruhig.


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Tags:
Lobbyarbeit, Aufklärung, Schulprojekt


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