Vernehmlassung zur FMG-Teilrevision: Kostproben ... (Allgemein)
Summa summarum hat die Vernehmlassung also rd. 3226 Stellungnahmen von Privatpersonen ohne erkennbaren fachlichen oder institutionellen Hintergrund eingebracht. Statt fundierter fachlicher Argumentation steht hier die Wahrung individueller Betroffenheitsinteressen im Vordergrund.
Verena B. teilte am 31. März 2026 dem Bakom-KF-Sekretariat mit (Kopie u.a. an Rebekka Meier):
Sehr geehrte Damen und Herren
Unten stehendes Schreiben haben wir heute an das UVEK geschickt.
Erlauben Sie mir eine Anmerkung: Ich habe noch nie ein Standortdatenblatt ohne mindestens einen gravierenden Fehler in Händen gehabt. Es ist eine Schande, dass unsere Einsprachemöglichkeit derart drastisch eingeschränkt wird. Haben Sie sich schon einmal überlegt, dass es für jemanden, der elektrohypersensibel ist, keine Barrierefreiheit gibt?
Ich selber bin eine betroffene Elektrohypersensible. Ich kann in der Schweiz weder ein Restaurant besuchen (auch nicht im Aussenbereich), noch Konzerte, Veranstaltungen, ja nicht einmal bei einer Gemeindeversammlung kann ich teilnehmen.
Wir haben unser Haus so gut wie möglich abgeschirmt. Doch derzeit werde ich auch hier stark geschädigt (WLAN von ein bis zwei HP-Office-Jet-Drucker von Nachbarn die ca. 10 Meter weg wohnen). D.h. am Morgen geht es mir ca. 1h gut (ich schlafe völlig
abgeschirmt), aber dann beginnen starke Herzrhythmusstörungen, die mich sehr beeinträchtigen. Uns noch mehr unkontrollierter und grösserer Strahlung auszusetzen ist menschenverachtend und ein Akt gegen Leib und Leben.
In südlichen Ländern, beispielsweise Italien, in einer abgelegen Gegend der Provence und auf der ionischen Insel Kefalonia, ist es mir noch möglich, in Restaurants zu gehen. Doch wie es mit mir hier weitergeht, weiss ich nicht.
Kommentar: Verena wird ihr offensichtlich irrationales Überzeugungssystem wahrscheinlich mit ins Grab nehmen. Dass Bundesrat Rösti die E-Mail der egozentrischen Weltenbummlerin ernst nehmen wird, sehe ich allerdings nicht.
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Niggi Polt (Diagnose-Funk) schlägt vor:
[...] In der Ausgangslage wird NICHT unterschieden zwischen wichtiger und unwichtiger Mobilfunknutzung: Wichtige wie «Notruf» sind unwichtigen wie «Videos anschauen» zu priorisieren. Das soll softwaremässig auf Betreiberseite umgesetzt werden. [...]
Kommentar: Hätte Herr Polt eine KI befragt, wüsste er, dass Notrufe seit eh und je von Mobilfunknetzen priorisiert behandelt werden.
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Ursula Niggli lässt Bundesrat Rösti in einem sechsseitigen Schreiben u.a. wissen:
[...] Es liessen sich noch viele Beispiele anführen. Gegenwärtig scheint es mir jedoch wichtiger, die Frage aufzuwerfen: Wie weit ist EHS: Electrohypersensivity, so der medizinische Fachterminus, und auf Deutsch: Elektrosensibilität in der Bevölkerung verbreitet? Prof. Martin Röösli sprach früher von 8-13 % Strahlungsbetroffenen. Gemäss Protokoll eines Treffens vom 31.3.2022 zwischen den Verantwortlichen des BAFU mit verschiedenen NlS-Schutzorganisationen geht das BAFU von 5-10 % der Bevölkerung aus. Das wären annähernd eine halbe bis eine Million Menschen allein in der Schweiz, gewiss keine quantité négligeable.
Nach den wahrheitsgetreu und ohne Übertreibung geschilderten Beispielen warte ich gespannt auf Ihre Stellungnahme.
Kommentar: Frau Niggli tischt Bundesrat Rösti ein uraltes Märchen auf. Sie versucht den Eindruck zu erwecken, das seriöse eidgenössische Bundesamt für Umwelt (Bafu) gehe von 5 % bis 10 % "Elektrosensiblen" in der Bevölkerung aus (was das Bafu auf Nachfrage wirklich sagte, lesen Sie hier). Da Frau Niggli lange genug im Geschäft ist, um die wahren Zusammenhänge zu kennen, unterstelle ich ihr, sie versucht den Bundesrat nicht versehentlich, sondern absichtlich in die Irre zu führen. Denn sie verschweigt, dass "Elektrosensibilität" in Ermangelung anerkannter Diagnosekriterien medizinisch seriös nicht zu diagnostizieren ist und die genannten Zahlen deshalb Personen beschreiben, die sich selbst die Diagnose "Elektrosensibilität" stellen. Es ist absurd von 500'000 und mehr "Elektrosensiblen" in der Schweiz zu fantasieren. Das Projekt MedNIS brauchte ungefähr zwei Jahre, um für eine Kohortenstudie rd. 500 überzeugte Elektrosensible zu rekrutieren.
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Hans-U. Jakob, Ex-Präsident von Gigaherz und personifizierte Nis-Schwachstelle des Vereins, stapft unverdrossen auf das 90. Lebensjahr zu und hat noch immer nicht die elementarsten gesellschaftlichen Umgangsformen gelernt. Sein Beitrag zur Vernehmlassung schließt mit gewohnt selbstgewissen Worten:
FAZIT: Wir haben Euch bis in den hintersten Winkel durchschaut. Also lasst es bleiben.
Das bisherige Einspracherecht war immerhin ein Sicherheitsventil, um bei Wutbürgern etwas Dampf abzulassen. Bildlich ausgedrückt: Das Sicherheitsventil eines Dampfkessels zuzuschweissen, auf welchem Sie selber sitzen, zeugt nicht gerase [sik] von besonderer Intelligenz!
Kommentar: Mich erinnert Jakob stark an William Westmoreland. Der US-General forderte im Vietnamkrieg immer neue Truppen vom Kongress an, zuletzt, als dieser den Forderungen nur noch zögerlich nachkam, mit der Begründung, er sehe Licht am Ende des Tunnels. Damit stellte der General den ersehnten Sieg in Aussicht. Das Licht, das er am Ende des Tunnels gesehen haben wollte, waren allerdings die Grubenlampen der Vietcong, die in ihrem verzweigten Tunnelsystem zur erfolgreichen Tet-Offensive angetreten waren.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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