Immissionsschutz-Maßnahmen steuerlich anerkennen (Allgemein)
Forderung: Steuerlich Anerkennung von Immissionsschutz-Maßnahmen (Schirmung)
Erklärung/Begründung: Wer von Funkfeldern betroffen ist oder glaubt, betroffen zu sein, findet zuweilen Linderung der echten/vermeintlichen Beschwerden, wenn auf eigene Kosten Immissionsschutz-Maßnahmen ergriffen werden. Diese sind zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden, die, einer Weisung des BFH folgend, von Finanzämtern jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt werden.
Beispiel: Schirmung eines Zimmers oder einer Wohnung gegen die Funkfelder eines sehr nahe gelegenen auf gleicher Höhe errichteten Mobilfunk-Sendemasten.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –