Verfall von Prepaid- Guthaben (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Samstag, 21.10.2006, 20:29 (vor 7090 Tagen) @ KlaKla

Da hat sich die Beate aber recht lange Zeit gelassen. Das genannte Urteil ist bereits vom 22.06.2006. Da haben im Fernsehen einige Verbrauchersendungen mittlerweile schon Einzelheiten genannt, wie die einzelnen Mobilfunkbetreiber auf Kundenanfragen reagieren.

( z.B. SIM-Chip, Kopie vom Perso und Kontoangaben mit dem Wunsch auf Überweisung einschicken)

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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