Verfall von Prepaid- Guthaben (Allgemein)
OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys
In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten." Mehr...
Quelle: Anwalt24.de
veröffentlicht am 19.10.2006 von Beate Wypchol
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H. Lamarr,
19.10.2006, 11:49
- Verfall von Prepaid- Guthaben -
KlaKla,
21.10.2006, 06:01
- Verfall von Prepaid- Guthaben - helmut, 21.10.2006, 20:29
- Verfall von Prepaid- Guthaben -
KlaKla,
21.10.2006, 06:01